20.6046 · Fragestunde. Frage · 2020-12-09
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Die EU verbietet unseren Helikopterpilotinnen und -piloten gewerblich bis zum 65. Lebensjahr zu fliegen. Pilotinnen und Piloten über 60 Jahren droht die Arbeitslosigkeit.
- Wie will das EDA das Rahmenabkommen nachverhandeln, wenn nicht einmal die bisherige Ausnahmeregelung für Helikopterpilotinnen - und piloten erfolgreich verhandelt werden kann?
- Warum weigert sich die EU, einer ausschliesslich für Inlandflüge gültigen Ausnahmeregelung zuzustimmen
Stellungnahme des Bundesrates
Um den Marktzugang der hiesigen Aviatik-Industrie sicherzustellen übernimmt die Schweiz im Rahmen des bilateralen Luftverkehrsabkommens europäisches Recht. Pilotenlizenzen, inklusive die Alterslimite im Helikopterbereich, werden auf EU-Stufe geregelt, um die gegenseitige Anerkennung von Flugausweisen zu ermöglichen, was die berufliche Mobilität sicherstellt. Seit 2012 hat die Schweiz wiederholt erfolgreich Ausnahmen von der Alterslimite verhandelt. Seit Frühling 2020 hat die EU die Fälle für Ausnahmebewilligungen eingeschränkt. Die Schweizer Delegation, unter der Leitung des BAZL, verlangte im Gemischten Ausschuss vom 3. Dezember 2020 die Fortsetzung der Zulassung von über 60-jährigen Helikopterpiloten. Die Kommission sagte zu, die Frage nochmals zu prüfen. Das EDA setzt sich an der Seite des für das Luftverkehrsabkommen federführenden UVEK für dieses Anliegen ein.