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20.6062 · Fragestunde. Frage · 2020-12-09

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

In Artikel 6 der Covid-19-Verordnung bezüglich der besonderen Lage wurde im Nachgang zur Vernehmlassung ein Absatz 3 eingefügt, mit dem Messen und Märkte in Innenräumen verboten werden.

- Weshalb wurde dieses Verbot im Nachgang zur Vernehmlassung in die Verordnung aufgenommen, obwohl es vorgängig noch nicht angedacht war?

- Gab es Vernehmlassungsteilnehmende, welche die Aufnahme dieses Verbots gefordert haben?

- Welche Perspektiven wollen Sie den Messen und Märkten geben?