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20.6070 · Fragestunde. Frage · 2020-12-09

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Unbeantwortete Frage der zweiten Sessionswoche:

Der derzeit in Vernehmlassung befindliche Sachplan Verkehr enthält eine Verpflichtung, Kurzstreckenflüge ausschliesslich auf die Schiene zu verlegen.

1. Mit welchen finanziellen Mitteln gedenkt der Bundesrat diese Verlagerung anzugehen?

2. Wie begründet er die Ungleichbehandlung der Verkehrsträger Schiene und Luftfahrt bei den Abgaben dort, wo die Bahn in punkto Zeit und Distanz keine Alternative zum Flugzeug darstellt?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Sachplan enthält keine verbindlichen Verpflichtungen. Gemäss Sachplan Verkehr sollen Kurzstreckenflüge wo sinnvoll möglich auf die Schiene verlagert werden. Dafür sollen in erster Linie wirtschaftliche, finanziell tragbare Lösungen angestrebt werden. Die Finanzierungsfrage wird erst im Rahmen der konkreten Umsetzung geklärt und ist nicht in allen Belangen Aufgabe des Bundes.

2. Der Sachplan behandelt alle Verkehrsmittel gleichwertig und schafft die Grundlage, damit die Verkehrsmittel optimal miteinander kombiniert werden können. Im Grundsatz soll der Luftverkehr jene Länder mit der Schweiz verbinden, die mit der Bahn schwer erreichbar sind. Der Sachplan Verkehr äussert sich nicht zu möglichen fiskalischen Instrumenten.