20.6077 · Fragestunde. Frage · 2020-12-09
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Seit Ende 2019 darf pro Auftrag höchstens ein Gutachter auch für andere polydisziplinäre Gutachterstellen tätig sein. Trotzdem empfiehlt der EDI-Bericht zusätzliche Massnahmen gegen die Aushebelung der Zufallsauswahl: Mehrfachbeschäftigungen sollen "konsequent" beschränkt, Verbünde nicht zugelassen und Name/Unterschrift des Koordinators festgehalten werden.
- Werden diese Empfehlungen konsequent umgesetzt und wenn ja wie?
- Wird bei verschachtelten Eigentumsstrukturen Transparenz verlangt?
Stellungnahme des Bundesrates
Das BSV wird diese Empfehlungen als Vorgabe an die Gutachterstellen Anfang 2021 zukommen lassen. Es ist an jeder einzelnen Gutachterstelle gelegen, die Vorgaben des BSV umzusetzen. Dank der Gutachterliste hat das BSV die Möglichkeit zu prüfen, mit welchen Gutachterinnen und Gutachtern eine Gutachterstelle zusammenarbeitet. Aus dem im Internet jährlich veröffentlichen SuisseMED@P-Reporting sind unter anderem die Namen der Gesellschafterinnen und Gesellschafter bzw. der Mitglieder des Verwaltungsrates, der Mitglieder der Geschäftsführung und der medizinischen Leitung jeder Gutachterstelle ersichtlich. Mit der Weiterentwicklung der IV ist eine unabhängige Kommission für Qualitätssicherung im Gutachterwesen vorgesehen, welche öffentliche Empfehlungen unter anderem zu Kriterien der Zulassung von Gutachterstellen und deren Einhaltung herausgeben wird.