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20.6096 · Fragestunde. Frage · 2020-12-09

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Am 8. Dezember hat der Bundesrat kommuniziert, dass öffentliche Veranstaltungen mit Ausnahme von religiösen Feiern sowie Versammlungen von Legislativen verboten werden sollen.

Ich bitte den Bundesrat deshalb um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie werden religiöse Feiern definiert?

2. Gibt es eine Liste von Religionsgemeinschaften, die darunter fallen?

3. Falls ja, wer erstellt diese und auf welcher Grundlage?

4. Falls nein, wie soll diese Regelung ohne Willkür umgesetzt werden?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Als religiöse Feiern gelten regelmässig und an Festtagen stattfindende Feiern von bekannten Glaubensgemeinschaften. Was als religiös gilt, wird durch das Grundrecht der Religions- und Kultusfreiheit bestimmt. Von diesem wird jede Beziehung des Menschen zum Göttlichen oder Transzendenten erfasst. Die Konfession ist kein Kriterium.

2. Es existiert keine Liste von Religionsgemeinschaften, welche für den Vollzug der Versammlungseinschränkung massgeblich ist. Der Vollzug orientiert sich in erster Linie am erwähnten Grundrechtsanspruch.

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