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21.040 · Geschäft des Bundesrates · 2021-05-07

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Zusammenfassung

Botschaft vom 4. Juni 2021 zur Gewährleistung der geänderten Verfassungen der Kan-tone Uri, Schaffhausen, Aargau, Tessin und Genf

Ausgangslage

Medienmitteilung des Bundesrates vom 04.06.2021

Gewährleistung der geänderten Verfassungen von fünf Kantonen

Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten Verfassungen der Kantone Uri, Schaffhausen, Aargau, Tessin und Genf zu gewährleisten. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein, wie der Bundesrat in seiner am 4. Juni 2021 verabschiedeten Botschaft festhält.

Die vorliegenden Verfassungsänderungen haben zum Gegenstand:

im Kanton Uri:

- die Notrechtsklausel;

im Kanton Schaffhausen:

- die Offenlegung der Politikfinanzierung;

im Kanton Aargau:

- die Zuständigkeiten der Schulbehörden;

- die Umsetzung des Bundesgesetzes über Geldspiele;

im Kanton Tessin:

- den Grundsatz der Subsidiarität;

im Kanton Genf:

- das Präsidium des Staatsrats und das Präsidialdepartement;

- den Steuerwettbewerb und die Umsetzung von Steuerreformen des Bundes;

- die Institution zur häuslichen Pflege, Hilfe und Betreuung;

- die Umsetzung von Artikel 29 des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Verhandlungen

SDA-Meldung

Debatte im Ständerat, 15.09.2021

Die geänderten Verfassungen der Kantone Uri, Schaffhausen, Aargau, Tessin und Genf entsprechen den Anforderungen der Bundesverfassung. Der Ständerat hat sie daher stillschweigend gutgeheissen.

SDA-Meldung

Debatte im Nationalrat, 21.09.2021

Nach dem Ständerat hat daher auch der Nationalrat der Gewährleistung stillschweigend zugestimmt.