21.040 · Geschäft des Bundesrates · 2021-05-07
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Zusammenfassung
Botschaft vom 4. Juni 2021 zur Gewährleistung der geänderten Verfassungen der Kan-tone Uri, Schaffhausen, Aargau, Tessin und Genf
Ausgangslage
Medienmitteilung des Bundesrates vom 04.06.2021
Gewährleistung der geänderten Verfassungen von fünf Kantonen
Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten Verfassungen der Kantone Uri, Schaffhausen, Aargau, Tessin und Genf zu gewährleisten. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein, wie der Bundesrat in seiner am 4. Juni 2021 verabschiedeten Botschaft festhält.
Die vorliegenden Verfassungsänderungen haben zum Gegenstand:
im Kanton Uri:
- die Notrechtsklausel;
im Kanton Schaffhausen:
- die Offenlegung der Politikfinanzierung;
im Kanton Aargau:
- die Zuständigkeiten der Schulbehörden;
- die Umsetzung des Bundesgesetzes über Geldspiele;
im Kanton Tessin:
- den Grundsatz der Subsidiarität;
im Kanton Genf:
- das Präsidium des Staatsrats und das Präsidialdepartement;
- den Steuerwettbewerb und die Umsetzung von Steuerreformen des Bundes;
- die Institution zur häuslichen Pflege, Hilfe und Betreuung;
- die Umsetzung von Artikel 29 des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Verhandlungen
SDA-Meldung
Debatte im Ständerat, 15.09.2021
Die geänderten Verfassungen der Kantone Uri, Schaffhausen, Aargau, Tessin und Genf entsprechen den Anforderungen der Bundesverfassung. Der Ständerat hat sie daher stillschweigend gutgeheissen.
SDA-Meldung
Debatte im Nationalrat, 21.09.2021
Nach dem Ständerat hat daher auch der Nationalrat der Gewährleistung stillschweigend zugestimmt.