21.075 · Geschäft des Bundesrates · 2021-12-03
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Zusammenfassung
Botschaft vom 3. Dezember 2021 zur Gewährleistung der geänderten Verfassungen der Kantone Zürich, Gaubünden und Neuenburg
Ausgangslage
Medienmitteilung des Bundesrates vom 03.12.2021
Gewährleistung der geänderten Verfassungen von drei Kantonen
Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten Verfassungen der Kantone Zürich, Graubünden und Neuenburg zu gewährleisten. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein, wie der Bundesrat in seiner am 3. Dezember 2021 verabschiedeten Botschaft festhält.
Die vorliegenden Verfassungsänderungen haben zum Gegenstand:
im Kanton Zürich:
- die Grenzwerte des Finanzreferendums und der Finanzbefugnisse des Kantonsrats und des Regierungsrats;
im Kanton Graubünden:
- die Einführung des Verhältniswahlrechts zur Wahl des Grossen Rats;
im Kanton Neuenburg:
- die Nutzung der Windenergie;
- die Amtsenthebung von Mitgliedern der Exekutiv- und Gerichtsbehörden;
- die Transportinfrastrukturen.
Verhandlungen
SDA-Meldung
Debatte im Ständerat, 07.03.2022
Der Ständerat ist einverstanden mit Verfassungsänderungen der Kantone Zürich, Graubünden und Neuenburg.
SDA-Meldung
Debatte im Nationalrat, 16.03.2022
Das Bundesparlament ist einverstanden mit Verfassungsänderungen in den Kantonen Zürich, Graubünden und Neuenburg. Der Nationalrat hat dem Geschäft als Zweitrat zugestimmt. Im Kanton Zürich geht es um die Grenzwerte des Finanzreferendums und der Finanzbefugnisse des Kantons- und des Regierungsrats. In Graubünden betrifft die Änderung die Einführung des Verhältniswahlrechts bei Grossratswahlen. Im Kanton Neuenburg geht es um die Windenenergie, die Amtsenthebung von Mitgliedern der Exekutiv- und Gerichtsbehörden sowie um Transportinfrastrukturen.