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21.1002 · Anfrage · 2021-03-02

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Die Schweizer Volkszählung wird seit 2010 jährlich durchgeführt (zuvor alle zehn Jahre). Es werden jedes Jahr 3 Prozent der Bevölkerung zufällig ausgewählt, die einen Fragebogen ausfüllen müssen, für den sie einen persönlichen Link erhalten. Die Fragen, die in diesem Rahmen gestellt werden, gehen ziemlich stark ins Detail, sind aber notwendig, um die gesetzlich vorgeschriebenen Statistiken zu erstellen und dem Bundesamt für Statistik (BFS) die erforderlichen Informationen zu liefern.

Allerdings drehen sich mehrere Fragen um personenbezogene Daten zu der Person, mit der die befragte Person zusammenlebt - gegebenenfalls der Ehemann oder die Ehefrau, der Partner oder die Partnerin, der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin. Dabei wird unter anderem nach dem vollständigen Namen und der AHV-Nummer gefragt. Deshalb:

- Diese Art von personenbezogenen Daten von Drittpersonen ist in keiner Weise notwendig, um die Statistiken zu erstellen (im Gegensatz dazu können zum Beispiel Angaben zum Ausbildungsgrad und das Geburtsdatum nützliche Daten sein).

- Die Erhebung solcher Daten scheint zudem nach dem Volkszählungsgesetz oder der Ausführungsverordnung, die keinen so hohen Detailgrad vorsehen, nicht möglich zu sein.

In diesem Rahmen erlaube ich mir folgende Frage an den Bundesrat: Warum werden solche Daten erhoben? Können die entsprechenden Fragen, falls sie nicht notwendig sind, bei den nächsten Volkszählungen gestrichen werden?

Ich danke dem Bundesrat für seine Antworten.

Stellungnahme des Bundesrates

Mit der Totalrevision des Bundesgesetzes vom 22. Juni 2007 über die eidgenössische Volkszählung (Volkszählungsgesetz; SR 431.112) kann die Volkszählung seit 2010 in einer gegenüber den Zählungen von 1860 bis 2000 völlig neuen Form jährlich durchgeführt werden. Damit wurden die notwendigen gesetzlichen Grundlagen geschaffen, die sowohl die Teilnahme- und die Mitwirkungspflichten an den Erhebungen regeln wie auch den Informationsauftrag, der bereitgestellt werden muss. Die Systemumstellung beruht auf der Einführung eines registerbasierten Volkszählungssystems, das im Sinne des "once only" die Verwendung von bereits vorhandenen Registerinformationen mit einem stichprobenbasierten Erhebungssystem verbindet und damit zu einer wirksamen Entlastung der befragten Personen und der Gemeinden geführt hat. Die Ausführungsbestimmungen der Strukturerhebung sind zudem in der Statistikerhebungsverordnung (SR 431.012.1) Anhang Nr. 98 festgelegt.

Demographische Informationen, die in den Einwohnerregisterdaten der Gemeinden und Kantone und den Bundespersonenregistern enthalten sind, werden in der Strukturerhebung der eidgenössischen Volkszählung nicht mehr befragt, um die Bevölkerung zu entlasten. Name, Vorname, Geburtsdatum und AHV-Nummer der Haushaltsmitglieder müssen jedoch erhoben werden, um die Verknüpfung mit den Registerdaten vorzunehmen. Nur so können Auswertungen der Informationen aus der Strukturerhebung zusammen mit den in den Registern enthaltenen demographischen Merkmalen erstellt werden.

Die im Haushaltsfragebogen der Strukturerhebung erhobenen Informationen kombiniert mit den Registerinformationen liefern wichtige Informationen zum Themenfeld "Familie". Die demographischen Merkmale aller Haushaltsmitglieder werden benötigt, um Haushalte zu charakterisieren und um zu beschreiben, welche Formen des Zusammenlebens in einem Haushalt in welcher Häufigkeit beobachtet werden können und wie sie sich über die Zeit entwickelt beziehungsweise verändert. Diese Informationen werden beispielweise verwendet, um Sozialhilfequoten für verschiedene Familienformen zu berechnen. Die Demographie der Haushalte spielt bei der detaillierten, kleinräumigen Beschreibung der Wohnverhältnisse, beispielweise nach Nationalität, ebenfalls eine wichtige Rolle.

Nach der Erhebung und der Datenaufbereitung werden identifizierende Informationen gelöscht, so dass bei den Auswertungen keine Rückschlüsse auf einzelne Personen oder Haushalte möglich sind.

Der Bundesrat hat dem Parlament am 1. Dezember 2017 einen umfassenden Evaluationsbericht zum neuen Volkszählungssystem vorgelegt. Der Bericht zeigt, dass sowohl Personen- als auch Haushaltsdaten durch viele Nutzerinnen und Nutzer, insbesondere die regionalen statistischen Ämter und die Forschung in der vorliegenden Form und in der angebotenen räumlichen und inhaltlichen Detaillierung benötigt und rege genutzt werden. Aus Sicht der Bundesstatistik und des Bundesrats erfüllt das neue Volkszählungssystem die Zielvorgaben: Bestehende Register werden breit genutzt, es liegen aktuelle Daten für eine grosse Themenpalette vor und die Befragten und die Gemeinden werden deutlich entlastet.

Antwort des Bundesrates.

Jährliche Volkszählung. Sind diese detaillierten Fragen wirklich nötig? | Lexipedia | Lexipedia