21.1024 · Anfrage · 2021-03-19
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Die Hauptziele der Energiestrategie 2050, die von der Schweizer Stimmbevölkerung am 21. Mai 2017 angenommen wurde, sind die Stilllegung der Kernkraftwerke und die Förderung neuer alternativer Energieträger.
Die Produktion von Wasserkraft, mit der bereits heute 55 Prozent des Strombedarfs in unserem Land gedeckt wird, wurde in den vergangenen Jahren aufgrund der verschiedenen Energieformen auf dem Markt stark benachteiligt, namentlich weil praktisch alle Länder des europäischen Kontinents Fördergelder in Milliardenhöhe zur Unterstützung der neuen erneuerbaren Energien investiert haben. Die Wasserkraft als einheimische Energie, die gespeichert und sehr flexibel eingesetzt werden kann, konnte nicht mehr kostendeckend produziert werden, was die Produktionsunternehmen unseres Landes in grosse Schwierigkeiten brachte. Das ist paradox.
Meinen untenstehenden Fragen liegen die folgenden Annahmen zugrunde:
1. Die Wasserkraft ist der Energieträger schlechthin, um saubere Energie zu erzeugen, und das Rückgrat des schweizerischen Stromsystems.
2. Durch die Förderung künftiger Produktionsformen darf niemand benachteiligt und die Versorgungssicherheit nicht beeinträchtigt werden.
3. Es stellen sich regelmässig die gleichen Verbände und Kreise, die mehr saubere Energien fordern, gegen den Bau von neuen Wasserkraftwerken.
4. Die Versorgungssicherheit ist prioritär, doch ist es eine Tatsache, dass die Schweiz seit mehreren Jahren in den Wintermonaten Strom aus dem Ausland importiert.
5. Die Importe stammen überwiegend aus fossilen oder nuklearen Quellen und stehen damit im Widerspruch zu den politischen Entscheiden der Schweizer Stimmbevölkerung.
Aufgrund dieser Annahmen frage ich den Bundesrat, welche Massnahmen er zu ergreifen gedenkt, um:
1. die Energiestrategie 2050 umzusetzen, die verlangt, dass die Kernkraftwerke nach und nach stillgelegt werden, und gleichzeitig die Versorgungssicherheit namentlich in den Wintermonaten zu gewährleisten;
2. die Kernenergie zu ersetzen, wenn man berücksichtigt, dass dieses heute über 35 Prozent der Gesamtproduktion ausmacht und dass eine Importstrategie grosse Risiken birgt und die Schweiz von Dritten abhängig macht;
3. die Zuverlässigkeit unserer Übertragungs- und Verteilnetze zu gewährleisten;
4. die schwankende und saisonale Energieproduktion aus Windkraft und Photovoltaik auszugleichen und zu regulieren;
5. die einheimische Wasserkraft stärker zu nutzen und ihre Produktion zu fördern und diesbezüglich die Rechtssicherheit bzw. die Investitionssicherheit, namentlich in der heiklen Phase der Energiewende, zu gewährleisten;
6. insbesondere im Winter ein Blackout, das immer wahrscheinlicher wird, abzuwenden.
Stellungnahme des Bundesrates
Zu den Fragen 1, 2 und 6:
Dem Bundesrat ist die Versorgungssicherheit ein zentrales Anliegen. Als Weiterentwicklung der Energie- und Stromversorgungspolitik wird er dem Parlament deshalb bis Mitte 2021 die Botschaft zum "Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien" vorlegen, in dem er die Revisionen des Stromversorgungs- und des Energiegesetzes zusammenfasst. Zur Stärkung der Versorgungssicherheit und der Aufrechterhaltung der Selbstversorgungsfähigkeit sieht der Bundesrat darin drei wesentliche Massnahmen vor: Erstens soll der Ausbau von im Winter sicher abrufbarer, klimaneutraler Stromproduktion von 2 TWh bis 2040 finanziell unterstützt und damit die heutige Selbstversorgungsfähigkeit langfristig erhalten werden. Zweitens soll eine Energiereserve die Verfügbarkeit von Energie Ende Winter zusätzlich zu den Mechanismen im Strommarkt absichern. Und drittens leistet der beabsichtigte verstärkte Ausbau der Stromproduktion aus allen erneuerbaren Energien einen wichtigen Basisbeitrag für die Versorgungssicherheit. Das verbleibende Defizit im Winterhalbjahr von bis zu 15 TWh (fast 40 Prozent des Verbrauchs) soll durch Importe gedeckt werden. Inwieweit dies längerfristig gewährleistet werden kann, ist Gegenstand von weiteren Abklärungen.
Zu den Fragen 3 und 4:
Netzsicherheitstechnisch konnten bisher Lösungen gefunden werden. Bereits heute verfügt die nationale Netzgesellschaft Swissgrid über Massnahmen zur Bewältigung von Netzengpässen. Dazu gehören Umschaltungen im Netz oder der Einsatz von Systemdienstleistungen und Redispatch-Massnahmen (Produktionsverlagerung von einem Ort zu einem anderen). Mit Blick auf den hohen Importbedarf und dem aktuell fehlenden institutionellen Rahmenabkommen mit der EU strebt die Swissgrid (mit Unterstützung der Eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom) entsprechende technische Vereinbarungen mit den benachbarten Staaten an, die die Gewährleistung der Schweizer Netzsicherheit unterstützen und zu einer möglichst hohen Importverfügbarkeit beitragen. Die geplanten Netzentwicklungsprojekte im Übertragungsnetz werden einen wichtigen Beitrag zur Netz- und Versorgungssicherheit leisten. Des Weiteren setzt der Bundesrat auf die bessere Integration erneuerbarer Energien in den Strommarkt, um neue Geschäftsmodelle wie beispielsweise Energiegemeinschaften zu ermöglichen. Ausserdem wird das Anbieten von Flexibilität in Produktion und/oder Verbrauch gesetzlich verankert, damit diese Flexibilität auf dem Markt angeboten werden kann und für die Systemsicherheit, Lastspitzenkappung oder das Verteilnetz verfügbar ist.
Zur Frage 5:
Die Betreiber von Wasserkraftanlagen geniessen durch die Verleihung der Konzession eine sehr hohe Rechtssicherheit. Die damit begründete Eigentumsgarantie schützt sowohl den Bestand als auch den Wert des Rechts auf die Benutzung des Gewässers. Um die finanzielle Unterstützung zu verstärken, beabsichtigt der Bundesrat mit der Revision des Energiegesetzes, die Unterstützungsmassnahmen bis 2035 zu verlängern, die Mittel für Investitionsbeiträge zugunsten der grossen Wasserkraft zu verdoppeln und die Projektierung von Anlagen zu unterstützen.
Antwort des Bundesrates.