Lexipedia

21.1028 · Anfrage · 2021-05-04

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Im Juli 2018 hat das SEM den Schlussbericht zum Pilotprojekt "Saisie et évaluation des supports de données électroniques avec consentement des requérants d'asile" veröffentlicht.

Auf Seite 6 des Berichts steht, dass in 42 Fällen die Identität und in 19 Fällen der Heimatstaat einer asylsuchenden Person geklärt werden konnte. Aus dem Bericht in seiner der französischen Fassung lässt sich aber nicht in Erfahrung bringen, ob die gewonnenen Informationen im Widerspruch zu dem stehen, was die Asylsuchenden vor der Durchsuchung ihrer mobilen Datenträger sagten.

Deshalb stelle ich die folgenden Fragen:

1. In wie vielen Fällen, in denen eine Klärung erfolgte (42 zur Identität und 19 zum Heimatstaat), standen die aus den Datenträgern gewonnenen Informationen im Einklang mit dem von den Asylsuchenden Gesagten?

2. In wie vielen Fällen, in denen eine Klärung erfolgte (42 zur Identität und 19 zum Heimatstaat), standen die aus den Datenträgern gewonnenen Informationen nicht im Einklang mit dem von den Asylsuchenden Gesagten?

Stellungnahme des Bundesrates

Im Rahmen des betreffenden Pilotprojekts wurden 42 Identitätsabklärungen und 19 Herkunftsabklärungen vorgenommen. Der Bericht enthält keine Angaben darüber, ob das Ergebnis dieser Abklärungen mit den Aussagen der Asylsuchenden übereinstimmte oder nicht. Das SEM kann die beiden Fragen jedoch wie folgt beantworten:

1. Von den 42 Identitätsabklärungen stimmten 36 (= 86 %) mit den Aussagen der Asylsuchenden überein. Bezüglich der Herkunft entsprachen in 11 von 19 Fällen (= 58 %) die Aussagen der Asylsuchenden dem Ergebnis der Abklärungen.

2. Demzufolge stimmten von den 42 Identitätsabklärungen 6 (= 14 %) nicht mit den Aussagen der Asylsuchenden überein. Bezüglich der Herkunft entsprachen in 8 von 19 Fällen (= 42 %) die Aussagen der Asylsuchenden nicht dem Ergebnis der Abklärungen.

Antwort des Bundesrates.