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21.1042 · Anfrage · 2021-06-14

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die vom Bund unterstützten Energiesparprogramme bieten den Firmen, die CO2 produzieren, die Möglichkeit, von der Zahlung der CO2-Abgabe befreit zu werden, wenn sie sich langfristig dazu verpflichten, ihre Emissionen mittels Investitionen in energetische Gebäudesanierungen zu senken. Die Einsparungen durch die Befreiung von der CO2-Abgabe müssen zwangsläufig in die Steigerung der Energieeffizienz reinvestiert werden. Diese Programme werden ausschliesslich von den Agenturen Cleantech Agentur Schweiz (act) und Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW) verwaltet.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie viele Energiesparprogramme unterstützt der Bund? Um welche Programme handelt es sich?

2. Wurden die Budgets der verschiedenen Energiesparprogramme vollständig ausgeschöpft?

3. Falls nein, welches sind die Gründe dafür?

4. Wie viele Industriebetriebe und grosse CO2-Produzenten kennen die Energiesparprogramme und die Möglichkeit, sich von der CO2-Abgabe befreien zu lassen, wenn sie sich dazu verpflichten, die Emissionen zu senken? Wie gross ist ihr prozentualer Anteil?

5. Stellt der Bundesrat bei den Industriebetrieben und den grossen CO2-Produzenten einen geringen Bekanntheitsgrad der Energiesparprogramme fest?

6. Wie viele Firmen kennen die Energiesparprogramme, verzichten aber darauf, Projekte zur Senkung der Emissionen umzusetzen?

7. Gibt es bei den Fragen 16 Unterschiede zwischen den Sprachregionen?

8. Verfolgt der Bundesrat eine Strategie, um die Industriebetriebe und die grossen CO2-Produzenten besser zu sensibilisieren und sie so zu motivieren, die Emissionen mittels der Energiesparprogramme zu verringern?

9. Falls ja, welche?

10. Wie beurteilt der Bundesrat die Arbeit der beiden Agenturen act und EnAW?

Stellungnahme des Bundesrates

Zu Frage 1:

Grundlage für eine Verminderungsverpflichtung und damit für eine Rückerstattung der CO2-Abgabe bildet eine gesetzliche Bestimmung und nicht ein Förderprogramm des Bundes. Die Verminderungsverpflichtung orientiert sich unter anderem an der Höhe der eingesparten CO2-Abgabe. Damit die Unternehmen die Rückerstattung der CO2-Abgabe erhalten, müssen sie sich über eine Zielvereinbarung für einen Zeitraum von 10 Jahren zur Umsetzung von bei einem Energieaudit als wirtschaftlich beurteilte Massnahmen verpflichten. Denjenigen Unternehmen, die in Ergänzung zu den Zielvereinbarungen oder ausserhalb davon auch als unwirtschaftlich beurteilte Massnahmen umsetzen möchten, stehen namentlich drei Programme des Bundes zur Senkung der CO2-Emissionen offen: das Gebäudeprogramm, die Kompensationsprojekte und -programme und das Programm Pinch von EnergieSchweiz (Analyse des Einsparpotenzials dank Nutzung der Abwärme). Das Gebäudeprogramm wird durch die Teilzweckbindung der CO2-Abgabe finanziert. Unternehmen, denen die CO2-Abgabe rückerstattet wird, können sich diesem Programm deshalb nicht anschliessen.

Zu den Fragen 2 und 3:

Die Budgets der erwähnten Programme wurden bisher vollständig ausgeschöpft. Die Auszahlungen im Rahmen des Gebäudeprogramms nahmen in fünf Jahren (2015-2019) um fast 50 Prozent zu. Dasselbe gilt für die Kompensationsprogramme: Hier sind die erwarteten Auswirkungen zwischen 2015 und 2020 von weniger als 500 000 Tonnen CO2-Äquivalente auf nahezu 2 500 000 Tonnen CO2-Äquivalente gestiegen. Die Anzahl der jährlich durchgeführten Pinch-Analysen bleibt hingegen stabil. Eine Strategie zur Ausweitung des Programms befindet sich derzeit in Ausarbeitung.

Zu den Fragen 4, 5 und 6:

Grosse Unternehmen, die in der Regel auch besonders grosse CO2-Emittenten sind, sind gut über die Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduktion der CO2-Emissionen informiert. Nach Angaben des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) erhielten im Jahr 2020 fast 3300 Industriestandorte mit 1400 Verminderungsverpflichtungen und 50 am Emissionshandelssystem angeschlossenen Industriestandorte, die CO2-Abgabe rückerstattet. Das entspricht insgesamt 1236 Unternehmen. Ausgehend von den Statistiken zu den Pinch-Analysen sowie zu den Kompensationsprojekten und -programmen wird geschätzt, dass mindestens ein Viertel der Unternehmen, die eine Rückerstattung der CO2-Abgabe erhalten, gleichzeitig an einem freiwilligen Massnahmenprogramm teilgenommen hat.

Zu Frage 7:

Der Bundesrat stellt keine signifikanten Unterschiede zwischen den Sprachregionen fest. Schätzungsweise 76 Prozent aller Zielvereinbarungen lassen sich der in der Deutschschweiz zuordnen, 17 Prozent der französischsprachigen Schweiz und 7 Prozent dem Tessin.

Zu den Fragen 8 und 9:

Das BAFU und das Bundesamt für Energie (BFE) richten derzeit einen "Guichet Unique" ein für diejenigen Unternehmen, die bereits eine Zielvereinbarung abgeschlossen haben oder eine solche abschliessen möchten. Unternehmen, die sich von der Cleantech Agentur Schweiz (act) oder der Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW) beraten lassen, erhalten zudem Informationen zu den Förderprogrammen, die in Ergänzung zu den Zielvereinbarungen angeboten werden. EnergieSchweiz (www.energieschweiz.ch) bietet auf ihrer Website einen speziellen Zugang für Unternehmen und entwickelt eine B2B-Marketingstrategie für die Unternehmen, die im Laufe des Jahres 2022 umgesetzt werden soll.

Zu Frage 10:

Der Bundesrat verweist auf seine Antwort auf die Interpellation Paganini 20.3703 "Verstaatlichung der Umsetzung von CO2-Zielvereinbarungen?" (Frage 1). Die Agenturen EnAW und act engagieren sich dafür, möglichst vielen Unternehmen die Rückerstattung des Netzzuschlags und der CO2-Abgabe zu ermöglichen. Weder EnAW noch act erfüllen jedoch die vertragliche Verpflichtung, mit ihren Kunden eine moderate Anzahl freiwilliger Zielvereinbarungen umzusetzen. Das BFE und EnergieSchweiz greifen hingegen oft auf das Beraternetzwerk dieser beiden Agenturen sowie deren Kommunikationskompetenzen zurück, die grosse Vorzüge bieten für die Förderung des Gebäudeprogramms, der Kompensationsprogramme und der Programme von EnergieSchweiz, wie Pinch.

Antwort des Bundesrates.