21.1049 · Anfrage · 2021-06-17
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Die Antworten des Bundesrats auf diverse Anfragen zu Fragen zum Import von Pestiziden fallen verwirrlich aus. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen
1. Der Bundesrat sagt auf meine Frage 21.1006, gemäss Pflanzenschutzmittel-Verordnung (PSMV) müssten alle, die Pflanzenschutzmittel (PSM) in die Schweiz importieren und hier in Verkehr bringen, dem BLW die in Verkehr gebrachten Mengen melden. Trotzdem weiss der Bundesrat laut seiner eigenen Antwort auf 20.3699 nicht, wie hoch die absolute Menge bzw. der Anteil der jährlich in der Schweiz verkauften PSM ist, die aus dem Ausland importiert werden.
Was ist das Problem? Wie will er es lösen?
2. Laut Antwort des Bundesrats auf meine Frage 21.1006 sind die Ergebnisse der von den kantonalen Behörden durchgeführten Kontrollen des Chemikalienhandels dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) bekannt. Gemäss seiner Antwort auf 20.3699 verfügt er jedoch über keine Angaben zu den kantonalen Vollzugsaktivitäten und weiss daher nicht, wie oft in den letzten fünf Jahren importierte Pflanzenschutzmittel beanstandet wurden.
Was ist das Problem? Wie will er es lösen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Wie bereits in der Antwort auf die Anfrage 21.1006 erwähnt, müssen die in der Schweiz in Verkehr gebrachten Mengen an Pflanzenschutzmitteln an das Bundesamt für Landwirtschaft gemeldet werden, das einmal jährlich die Verkaufsstatistik dazu veröffentlicht. Bei der Meldung der vermarkteten Mengen muss der Ursprung der Produkte nicht angegeben werden. Weil es für ein und dasselbe Produkt verschiedene Produktionsstätten geben kann, ist es nicht möglich, in der Statistik zwischen in der Schweiz hergestellten Produkten und solchen aus dem Ausland zu unterscheiden, und somit die in der Interpellation 20.3699 gestellte Frage zu beantworten. Wenn es ein Problem mit einer Charge gibt, können für diese Charge spezifische Massnahmen eingeleitet und die anderen in Verkehr gebrachten Chargen genauer unter die Lupe genommen werden. Diese Möglichkeit wird auch genutzt. Der Bundesrat sieht daher keine Notwendigkeit, neue Massnahmen zu erarbeiten.
2. Wie in der Antwort auf die Anfrage 21.1006 erwähnt, arbeitet die Zulassungsstelle mit den für die Überwachung des Handels mit Pflanzenschutzmitteln zuständigen kantonalen Behörden zusammen. Jedes Jahr wird im Bereich der Pflanzenschutzmittel eine nationale Kontrollkampagne organisiert. Dank dieser Zusammenarbeit wird die Zulassungsstelle über die Ergebnisse der im Rahmen dieser Kampagne durchgeführten Kontrollen informiert.
Die Massnahmen bei Mängeln oder Verstössen und die Strafverfolgung fallen jedoch in den Zuständigkeitsbereich der Kantone. Die Zulassungsstelle verfügt deshalb, wie in der Antwort zur Interpellation 20.3699 erwähnt, über keine diesbezüglichen Informationen. Der Bundesrat hält diese Situation, die durch die Aufgabenteilung zwischen den Kantonen und dem Bund bedingt ist, nicht für problematisch.
Antwort des Bundesrates.