Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 des Bundesrates. Welches Verfahren und welcher Zeitplan?
21.1051 · Anfrage · 2021-06-17
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Mehr als 230 Institutionen und Organisationen (Kantone, politische Parteien, Vereine, Hochschulen...) haben an der Vernehmlassung zur "Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030" des Bundesrates teilgenommen. Die Stellungnahmen umfassen insgesamt mehr als 2400 Seiten. Zahlreiche Vernehmlassungsantworten heben Bereiche hervor, in denen Potenzial zur Verbesserung besteht.
Wie sieht angesichts der bereits entstandenen Verspätung des Strategieentwurfs nun der Zeitplan für die Analyse und Berücksichtigung aller dieser Stellungnahmen aus?
Welches Verfahren hat der Bundesrat für die nächsten Etappen dieses Prozesses vorgesehen?
Gedenkt er, das Parlament in die nächsten Etappen einzubeziehen? Falls ja, wie?
Stellungnahme des Bundesrates
Fragen 1 und 2
Der Bundesrat hat die Stellungnahmen der Vernehmlassung im ersten Halbjahr 2021 ausgewertet. Anschliessend hat er die "Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030" auf der Grundlage der Vernehmlassungsergebnisse überarbeitet. An seiner Sitzung vom 23. Juni 2021 hat er dann diese Strategie und einen Aktionsplan für die Jahre 2021-2023 verabschiedet. Der Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung wurde am selben Tag veröffentlicht.
Frage 3
Die "Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030" fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesrates. Es obliegt den betroffenen parlamentarischen Kommissionen, dieses Thema aufzugreifen und zu traktandieren, wenn sie dies wünschen.
Antwort des Bundesrates.