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21.1057 · Anfrage · 2021-09-13

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Am 11. Mai 2010 verabschiedete der Grosse Rat des Kantons Tessin den Tessiner Nutzungsplan "Landschaften mit schützenswerten Bauten" (PUC-Peip). Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) reichte daraufhin Beschwerde ein. Im Jahr 2012 passte der Grosse Rat die Ausführungsvorschriften des PUC-Peip an. Im Jahr 2013 zog das ARE die Beschwerde teilweise zurück. Gegen 102 Sektoren des vom Grossen Rat verabschiedeten Plans erhielt das ARE die Beschwerde jedoch weiterhin aufrecht. Beanstandet wurden zahlreiche Parzellen im ganzen Gebiet des Kantons Tessin. In den ersten Monaten des Jahrs 2021 hat das Verwaltungsgericht des Kantons Tessin die ersten Urteile gefällt.

Das ARE hat den Fall einer Tessiner Anwaltskanzlei übergeben, die sich nicht damit begnügt hat, sich der kontroversen Punkte des PUC-Peip anzunehmen, sondern die auch noch als Aufsichtsbehörde agierte. Dies tut die Anwaltskanzlei auch heute noch. Immer wieder werden die Gemeindekanzleien von der Anwaltskanzlei kontaktiert und aufgefordert, bestimmte Akten betreffend den Umbau von ausserhalb der Bauzone liegenden Bauten zu übermitteln.

Ich ersuche den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Warum übt das ARE durch diese Anwaltskanzlei eine systematische und weitreichende Aufsichtsfunktion aus?

2. Sieht der Bundesrat diese Vorgehensweise nicht als deutliches Zeichen des Misstrauens gegenüber den Kantons- und Gemeindebehörden des Kantons Tessin?

3. Wie wird die Erteilung von Baubewilligungen für Bauten ausserhalb der Bauzone in den anderen Kantonen beaufsichtigt? Wurden dort auch Anwaltskanzleien beauftragt?

4. Der Bundesrat wird ersucht, den Mandatsumfang des Anwaltsbüros, das im Kanton Tessin aktiv ist, genauer zu umschreiben.

5. Nach welchen Kriterien entscheidet das ARE, wann es ein externes Mandat erteilt und wann es eine Beschwerde über seine internen Stellen einreicht?

6. Kann die Tatsache, dass im Kanton Tessin ein Anwaltsbüro beauftragt wurde, so gewertet werden, dass innerhalb des ARE die nötige Kompetenz nicht vorhanden ist?

7. Wie viele Personen, die sich auf Italienisch verständigen können, beschäftigt das ARE?

8. Welche Geldsumme wurde im Rahmen von Honoraren und Spesen bis heute ausgegeben?

9. Wie viel Geld hätte der Bund gespart, wenn er für die Aufgabe, das Verfahren zur Verabschiedung des PUC-Peip zu begleiten, eine Juristin oder einen Juristen italienischer Muttersprache eingestellt und ausgebildet hätte?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) übt die in der gegebenen Situation notwendige Aufsicht aus. Die Unterstützung durch ein bestens qualifiziertes Anwaltsbüro, das in dem hier relevanten Rechtsgebiet über sehr viel Wissen verfügt, hat sich in der konkreten Situation als effizienteste Lösung erwiesen. Alle Tätigkeiten des beauftragten Anwaltsbüros erfolgten stets und zuverlässig auf Instruktion des oder nach Absprache mit dem ARE, dem die entsprechenden Aufsichtsrechte und -pflichten zustehen.

2. Nein.

3. Die Planung des Kantons Tessin, die der Fragesteller anspricht (PUC-PEIP), ist in der Schweiz einmalig. Und sie kann zu einer Aushöhlung des Grundsatzes der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet führen, wenn sie nicht konsequent bundesrechtskonform vollzogen wird.

Die Oberaufsicht wird in allen Kantonen nach den gleichen Massstäben und unter Berücksichtigung der sich stellenden Probleme ausgeübt.

4. Der Aufwand hat sich als grösser erwiesen als erwartet - sowohl von Seiten des Anwaltsbüros als auch innerhalb des ARE selber. Schon allein der Umstand, dass das Verwaltungsgericht im Zusammenhang mit der Beschwerde des ARE gegen gewisse Sektoren des Perimeters des PUC-PEIP an weit über 30 Tagen Augenscheine durchführte, stellte eine immense Belastung dar. Dies insbesondere auch deshalb, weil es das ARE war, das die Ergebnisse der einzelnen Augenscheine so aufbereitete, dass letztlich verwertbare Entscheidgrundlagen zur Verfügung standen (Georeferenzierung und Verarbeitung von über 10 000 Fotografien in Dossiers zu jedem der ca. 100 Sektoren, die Gegenstand der Augenscheine waren).

Grosser, bei Einreichung der Beschwerde nicht absehbarer Aufwand ist auch dadurch entstanden, dass das Zweitwohnungsgesetz vom 20. März 2015 (ZWG; SR 702) dem ARE neue Oberaufsichtsaufgaben und -instrumente übertrug. Da zudem der Versuch des ARE scheiterte, möglichst viele Differenzen mit dem Kanton im Dialog zu bereinigen, blieb dem ARE letztlich in vielen Fällen keine andere Wahl, als den Beschwerdeweg zu beschreiten.

5. Die Frage, was das ARE im Einzelfall mit seinen eigenen Ressourcen erledigt und was dem Advokaturbüro übertragen wird, wird in jeder sich stellenden Situation nach Effizienzüberlegungen entschieden.

6. Nein. Allerdings ist klar, dass ein in der entsprechenden Materie spezialisiertes Anwaltsbüro beispielsweise fundiertere Kenntnisse des kantonalen Verfahrensrechts mitbringt, als sie im ARE verfügbar wären. Es kann zudem bei laufenden Beschwerdefristen auf unkomplizierte Weise die Aktenzustellung besorgen.

7. Am 1. Oktober 2021 waren im ARE sechs Personen italienischer Muttersprache beschäftigt: fünf im Stammpersonal und eine Hochschulpraktikantin.

8. Das Mandat an das Advokaturbüro hat über die Jahre Kosten von durchschnittlich rund 110 000 Franken pro Jahr verursacht.

9. Der Bund hätte damit nichts gespart, im Gegenteil. Schon nur wegen der hohen Schwankungen des Arbeitsaufwands (vgl. Antwort auf Frage 4) hätte die Arbeit selbst dann nicht durch das ARE allein bewältigt werden können, wenn gleich mehrere Personen angestellt worden wären.

Antwort des Bundesrates.