21.1058 · Dringliche Anfrage · 2021-09-15
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Matthias Geering, der Kommunikationschef der Universität Basel, hat am 20. August 2021 im Fernsehsender Telebasel erklärt, dass eine Zertifikatspflicht rechtlich nicht umsetzbar sei, weil öffentliche Betriebe allen Personen den Zugang zur Bildung gewährleisten müssten - egal ob geimpft, getestet oder nicht.
Viele universitäre Hochschulen führen nun aber die Zertifikatspflicht ein, was indirekt zu einem Impfzwang führt. Kaum eine Studentin oder ein Student hat die finanziellen Mittel, um die drei Tests zu bezahlen, die als Alternative zur Impfung pro Woche nötig wären. Geht man von 54 Franken pro Test aus, belaufen sich die Testkosten auf rund 700 Franken pro Monat, was in einem durchschnittlichen Studentenbudget der Wohnungsmiete entspricht. Der Bundesrat und die universitären Hochschulen zwingen also die Studierenden, die sich nicht impfen lassen wollen, zu wählen, ob sie lieber studieren oder ein Dach über dem Kopf haben wollen. Zudem ist es widersprüchlich, dass die Arbeitgeber für die Testkosten ihrer Angestellten aufkommen müssen, dass dies aber nicht gilt für Leistungen, die der Staat im Bildungsbereich erbringen muss.
Es ist also von einer offensichtlichen Verletzung des Rechts auf Bildung auszugehen, denn das Studium ist faktisch nur für geimpfte Studierende möglich. Der Staat bewirkt damit eine Zweiteilung der Gesellschaft in den Bereichen Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft: Er zieht eine geimpfte und staatstreue Elite heran, die exklusiven Zugang zur Bildung hat, während diese Möglichkeit Personen verwehrt bleibt, die sich nicht impfen lassen wollen, was ihr gutes Recht ist.
Artikel 26 Absatz 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte legt klar fest,
dass jeder das Recht auf Bildung hat und dass der Hochschulunterricht allen gleichermassen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen muss. Mit der Ausdehnung der Zertifikatspflicht wird dieses Recht nicht gewährt.
Ich frage deshalb den Bundesrat:
1. Wird die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verletzt?
2. Gedenkt der Bundesrat, sofort Abhilfe zu schaffen und diesen indirekten Impfzwang und die Einschränkungen für Studierende, die sich nicht impfen lassen wollen, aufzuheben?
3. Gedenkt er, kostenlose Tests für Studierende der universitären Hochschulen vorzusehen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Zunächst ist festzuhalten, dass der Bund keine Zertifikatspflicht für Hochschulen festlegt. Die jeweiligen Hochschulen und die Kantone können jedoch für die Vorlesungen, Seminare etc. im Rahmen ihrer Bachelor- und Masterstudiengänge von sich aus eine Zertifikatspflicht beschliessen. Sie müssen dabei prüfen, ob eine solche Beschränkung im Lichte des öffentlichen Lehrauftrags und unter Praktikabilitätsaspekten angemessen ist. Wird eine Zugangsbeschränkung mit Zertifikat eingeführt, kann von den Kapazitätsbeschränkungen und der Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske abgesehen werden.
Auch für den Bundesrat ist Bildung ein hohes Gut. Er ist deshalb der Ansicht, dass die Hochschulen bei einer Einführung einer Zertifikatspflicht entsprechende Massnahmen treffen sollten. Wie die Zertifikatspflicht jedoch umgesetzt wird, liegt in der Kompetenz der Kantone und der einzelnen Hochschulen. So bieten Hochschulen für Studierende ohne Covid-Zertifikat - wenn immer möglich - z.B. ein einfaches Digital-Angebot an oder stellen Testmöglichkeiten zur Verfügung.
2. / 3. Es steht allen Personen frei, auf eine Impfung zu verzichten. Ein Impfzwang besteht nicht. Die Möglichkeit zur kostenlosen Impfung besteht weiterhin. Sie stellt das wirksamste Mittel dar, um sich gegen eine Covid-19-Infektion zu schützen und leistet einen elementaren Beitrag, die Coronakrise zu überwinden.
Im Rahmen der repetitiven Testung, welche weiterhin vom Bundesrat unterstützt wird, können Bildungseinrichtungen wie Hochschulen weiterhin Tests für ihre Studierenden und Mitarbeitenden anbieten. Die Kosten für diese Tests werden weiterhin vom Bund getragen. Es besteht die Möglichkeit, in diesem Rahmen ein Zertifikat auszustellen, sofern dies im jeweiligen Kanton so vorgesehen ist. Der Bundesrat hat am 1. Oktober 2021 entschieden, dass die Mehrkosten, welche für die Zertifikatsausstellung anfallen, neu nicht mehr vom Kanton oder von der Bildungseinrichtung sondern vom Bund getragen werden.
Der Bundesrat hat ebenfalls am 1. Oktober 2021 beschlossen, dass die Kosten für Tests, die zu einem Zertifikat führen, nur noch bis 10. Oktober übernommen werden sollen. Personen, die bereits eine Impfdosis erhalten haben, sollen sich bis Ende November 2021 weiterhin gratis testen lassen können, um ein Covid-Zertifikat zu erhalten. Zudem werden die Testkosten für Jugendliche bis 16 Jahren weiterhin vom Bund übernommen.
Antwort des Bundesrates.