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21.1064 · Anfrage · 2021-09-28

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

In seiner Antwort auf die Motion "20.4307 - KVG. Dynamische Kostenneutralität während mindestens fünf Jahre sicherstellen" pflichtetet der Bundesrat der Notwendigkeit der Kostenkontrolle bei der Genehmigung von nationalen Tarifstrukturen bei und wies auf Rahmenbedingung "Wirtschaftlichkeit und Billigkeit" hin: "Diese Rahmenbedingung besagt, dass die Kostenneutralität auf Ebene der Struktur eingehalten werden muss." Am 30. Juni 2021 hat der Bundesrat festgehalten, dass die Tarifstruktur TARDOC in ihrer aktuellen Form nicht genehmigungsfähig sei. Dies sei einerseits der Fall, weil der Tarif die Anforderungen der Wirtschaftlichkeit und Billigkeit nicht erfüllen sowie eine kostenneutrale Einführung nicht sichergestellt werden könne. Andererseits seien massgebliche Tarifpartner wie H+ nicht in das Projekt involviert.

Gemäss den im TARDOC involvierten Tarifpartnern soll die Tarifstruktur nun doch schon in Kürze eingeführt werden. Dem Vernehmen nach soll dieses Tarifwerk unter grossem politischen Druck nun doch im Eilzugtempo eingeführt werden. Dies obwohl sich die vom Bundesrat in deutlichen Worten formulierten Mängel gemäss Tarifexperten in so kurzer Frist nicht beheben lassen. Der Hauptfokus einer neuen Tarifstruktur muss nebst der zeitgemässen Leistungsabrechnung aber insbesondere der Belastung der Prämienzahlerinnen und Prämienzahler gelten, das heisst der Tarif darf keine strukturbedingten Zusatzkosten verursachen.

Wie ist der Fahrplan und welche Tarifpartner sind bezüglich der notwendigen Weiterentwicklung des TARDOC vorgesehen?

Wie kann der Bundesrat eine kostenneutrale Einführung der Tarifstruktur TARDOC während mindestens drei Jahren, idealerweise aber über fünf Jahre hinweg, gewährleisten?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellationen 21.3537 Eymann und 21.3615 Dittli erwähnt hat, hat er alle Tarifpartner im ambulanten ärztlichen Bereich dazu aufgefordert, die von curafutura und der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH eingereichte Tarifstruktur TARDOC gemeinsam zu überarbeiten und eine gemeinsame Lösung bis Ende 2021 erneut zur Genehmigung vorzulegen. Dies nachdem er am 30. Juni 2021 festgestellt hat, dass TARDOC die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt und somit in der vorliegenden Version nicht genehmigungsfähig ist. Der Aufruf des Bundesrates ging an die Versicherer- resp. Leistungserbringerverbände curafutura, santésuisse, FMH und H+.

Der weitere Fahrplan hängt nun davon ab, wann die Tarifpartner dem Bundesrat eine gemeinsame Lösung zur Genehmigung einreichen. TARDOC kann nur dann vom Bundesrat genehmigt und eingeführt werden, wenn die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Dazu muss TARDOC von allen Tarifpartnern gemeinsam umfassend überarbeitet werden. Zudem muss TARDOC mit den von santésuisse und der FMCH (Verband der invasiv und akutmedizinisch tätigen Spezialärztinnen und -ärzte) Ende März 2020 eingereichten oder allfälligen anderen ambulanten Leistungspauschalen zwingend abgestimmt werden, weil die beiden Tarifwerke teilweise die gleichen Leistungen abdecken.

2. Die Verantwortung zur Sicherstellung der kostenneutralen Einführung von TARDOC liegt bei den Tarifpartnern. Wie in der Antwort auf die Motion 20.4306 Bircher erläutert, prüft der Bundesrat als Genehmigungsbehörde von nationalen Tarifstrukturen die Einhaltung der Kostenneutralität. Hinsichtlich der geforderten Kostenneutralität hat der Bundesrat entsprechende Ausführungen in seiner Antwort auf die Motion 20.4306 gemacht. Die Tarifpartner müssen bei Einreichung einer Tarifstruktur aufzeigen, wie verhindert werden soll, dass die Anwendung dieser in den Jahren nach der Einführung nicht zu einer ungerechtfertigten Zunahme des abgerechneten Taxpunktvolumens führt (dynamische Kostenneutralität). Es braucht somit eine Kontrolle der Entwicklung des Taxpunktvolumens sowie Korrekturmassnahmen für den Fall, dass die dynamische Kostenneutralität nicht erfüllt wird. Welche Dauer für die Sicherstellung der dynamischen Kostenneutralität notwendig ist, ist auch von der Komplexität der Tarifstruktur sowie von deren Kostenvolumen abhängig und muss daher von Fall zu Fall beurteilt werden. Als Richtwert ist von mindestens 3 Jahren auszugehen.

Auch langfristig muss ein Tarif dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Billigkeit entsprechen. Es braucht daher ein langfristiges Monitoring der Kostenentwicklung. Die Tarifpartner sind dazu verpflichtet, die Tarife regelmässig zu überprüfen und anzupassen, wenn die Erfüllung dieser Grundsätze nicht mehr gewährleistet ist. Auch diesbezüglich müssen die Tarifpartner bereits vor Einführung einer neuen Tarifstruktur aufzeigen, wie diese regelmässige Überprüfung sichergestellt wird. Kommen die Tarifpartner Ihrer Pflicht der regelmässigen Überprüfung und Anpassung nicht nach, kann der Bundesrat eine Tarifstruktur subsidiär anpassen und festlegen.

Der Bundesrat ist dazu verpflichtet, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben im Rahmen des Genehmigungsprozesses zu prüfen. Solange diese nicht erfüllt sind, kann der Bundesrat TARDOC nicht genehmigen.

Antwort des Bundesrates.