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21.1065 · Anfrage · 2021-09-29

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Die medialen Enthüllungen um die Firma Crypto AG haben gezeigt, dass im Rahmen der Operation Condor, einer Geheimdienstoperation mehrerer lateinamerikanischen Diktaturen mit Unterstützung der USA in den 1970er- und 80er-Jahren, die für unzählige schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich ist, auch Chiffriergeräte jener Firma zum Einsatz kamen. Der Bericht der GPDel vom 2. November 2020 untersuchte die Zusammenarbeit der Schweizer Nachrichtendienste mit CIA und BND mit Fokus ab Anfang der 90er-Jahre. Dennoch enthält ihr Bericht Hinweise auf Akten der damaligen BuPo in den 70er-Jahren. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Zu welchem Zeitpunkt verurteilte der Bundesrat die Menschenrechtsverletzungen durch die Operation Condor erstmals öffentlich?

2. Gibt es in den unter Verschluss gehaltenen Akten Hinweise darauf, dass die Schweiz durch die Kooperation mit BND und CIA nicht-öffentlich zugängliche Informationen über die Operation hatte? Falls ja, wie ging sie damit um?

3. Gibt es in den Akten "Code" und "Rötel" Hinweise darauf, dass die Schweiz nicht-öffentliches Wissen über die Operation Condor hatte?

4. Hatte der Bundesrat zum Zeitpunkt der Entführung des schweizerisch-chilenischen Doppelbürgers Alexei Jaccard 1977 in Argentinien durch CIA oder BND Zugang zu Informationen, die dessen Ermordung hätten verhindern können?

5. Ist der Bundesrat bereit, die Rolle der Schweiz in der Operation Condor unabhängig aufarbeiten zu lassen und die entsprechenden Akten zugänglich zu machen?

6. Bis wann setzt der Bundesrat Empfehlung 8 (Archivierung) des GPDel-Berichts um?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Bundesbehörden haben in Zusammenhang mit dem Verschwinden von Alexei Jaccard bei den argentinischen und chilenischen Behörden wiederholt interveniert. Der Bundesrat hat auch mehrere parlamentarische Fragen dazu beantwortet (u.a. Frage Grobet 78.769, Frage Ziegler 79.768, Frage Ziegler 80.643). Zum Beispiel hat der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten im Rahmen der Behandlung der Petition 84.251 (in Argentinien verschwundene Personen schweizerischer Nationalität) die Tätigkeiten der damaligen argentinischen Regierung klar verurteilt.

2. bis 4. Akten zur nachrichtendienstlichen Informationsbeschaffung und Zusammenarbeit sind grundsätzlich nicht öffentlich und unterliegen dem Quellenschutz. Archivierte Akten des Nachrichtendienstes des Bundes unterliegen einer 50-jährigen Schutzfrist; diese Frist kann unter gewissen Voraussetzungen mehrmals befristet verlängert werden für archivierte Unterlagen, die von ausländischen Sicherheitsdiensten stammen (Art. 68 Abs. 1 und 2 NDG).

In jedem Fall kann aber die Geschäftsprüfungsdelegation der eidgenössischen Räte (GPDel) diese Akten jederzeit einsehen. In den nachrichtendienstlichen Unterlagen sind indessen keine Hinweise vorhanden, die dazu geeignet wären, die Umstände des Verschwindens von Alexei Jaccard neu zu beurteilen.

5. Der Bundesrat sieht keinen Anlass, die Rolle der Schweiz in der Operation Condor unabhängig aufarbeiten zu lassen, dies nicht zuletzt angesichts der Tatsache, dass dieser Fall und insbesondere die entsprechenden Vorkehrungen der Behörden 1977-1978, bereits durch unabhängige Experten eingehend geprüft worden sind.

6. In seiner Stellungnahme zum Bericht der GPDel hat der Bundesrat diese Empfehlung als umgesetzt erachtet. Das VBS hält die Verpflichtungen des Archivierungsgesetzes ein bei seiner Aktenverwaltung und -führung. Akten, die als archivwürdig bewertet werden, werden an das Bundesarchiv (BAR) abgeliefert. Die Handakten der obersten Departementsleitung werden in der Regel am Ende der Amtszeit dem BAR zur Archivierung angeboten.

Antwort des Bundesrates.