21.1071 · Anfrage · 2021-10-01
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Im Dezember 2020 publizierte der Bund einen Bericht "Steuerstandort Schweiz" der vom Eidgenössischen Finanzdepartement eingesetzten Expertengruppe Bund/Kantone/Wirtschaft/Wissenschaft. Darin wurden Leitsätze formuliert an dem sich die Steuerpolitik orientieren solle.
Unter anderem "Vorwiegend werden Einkommen und Konsum besteuert", "Transaktionssteuern beseitigen: Der Abbau von Transaktionssteuern fördert die Risikodiversifikation, unterstützt die Eigenkapitalfinanzierung und stärkt die Standortbedingungen. ", "Kapital- und Vermögenssteuern reduzieren: Die Senkung substanzzehrender Steuern stärkt die Widerstandskraft der Unternehmen, fördert Investitionen und macht die Schweiz für kapitalstarke Unternehmen attraktiver".
In diesen Zusammenhang drängen sich folgende weitere Fragen auf:
1. Nachdem Zusammenbruch des Ostblocks in den frühen 90er-Jahren wurde von einer nachfrageorientierten Wirtschaftspolitik auf eine angebotsorientierte umgestellt. Das Kapital wurde in zig Tranchen um jährlich Milliarden entlastet mit dem Argument Konzernhauptsitze anzulocken mit entsprechender Zuwanderung. Ist es richtig, dass dies mit der Zeit zu einem aufgeblähten Wachstum geführt hat und das BIP pro Kopf wenig gewachsen ist? Kann der Bundesrat ausweisen, was auf der Kostenseite zu verbuchen ist (z.B. Infrastrukturen, Schulen etc.)
2. Gemäss der Antwort auf die Anfrage 16.1061 fliessen 75 Prozent der ausgeschütteten Dividenden in der Schweiz ins Ausland. Wie lassen sich die obigen Leitsätze mit dieser Tatsache vereinen? Wieso sollte dann krass steuerbegünstigte Dividenden zu mehr Investitionen in Innovationen führen?
3. In unserem System werden (mit zwei Ausnahmen) Transaktionen besteuert. Mit "Transaktionen" meint der Bericht in den Leitsätzen jedoch vermutlich allein die Transaktionen von Kapital (z.B. Stempelsteuer) Die Transaktionen von Lohn und Gütern (MwSt) sind nicht gemeint? Wieso soll die Entlastung der einen Transaktionen und dafür die Belastung anderer Transaktionen die grösseren Volkswirtschaftlichen Effekte haben?
4. Der Bericht und die Leitsätze strotzen vor floskulösen Behauptungen. Kann der Bundesrat die behaupteten positiven volkswirtschaftlichen Effekte belegen? Oder führt die Vollendung dieser Steuerpolitik der Nichtbesteuerung von Kapital allein zu zusätzlichen leistungsfreien Gewinnen für die Kapitaleigentümer
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bericht "Steuerstandort Schweiz" wurde von einer Expertengruppe mit Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Kantonen, der Wirtschaftsverbände und der Wissenschaft verfasst. Die Expertengruppe wurde vom Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements eingesetzt, der Bericht wurde ihm durch die Expertengruppe unterbreitet. Es handelt sich nicht um einen Bericht des Bundesrates.
1. Dem Bundesrat ist keine vertiefte Analyse zur Schätzung des Einflusses der steuerpolitischen Reformen seit Anfang der 1990er Jahre auf das Wirtschaftswachstum, die Zuwanderung oder die Infrastrukturkosten bekannt. Schätzungen aus der empirischen Forschung deuten jedoch darauf hin, dass sich bspw. eine Senkung der Unternehmenssteuern positiv auf die Innovation und die Beschäftigung auswirkt (vgl. Florian Dorn, Clemens Fuest, Florian Neumeier und Michael Stimmelmayr (2021) "Wie beeinflussen Steuerentlastungen die wirtschaftliche Entwicklung und das Steueraufkommen?" oder Ufuk Akcigit, John Grigsby, Tom Nicholas und Stefanie Stantcheva (2018) "Taxation and Innovation in the 20th Century").
Das Bruttoinlandprodukt ist in der Schweiz von 1991 bis 2020 real pro Kopf um durchschnittlich 0,78 Prozent pro Jahr gewachsen. Die jährliche kaufkraftbereinigte Wachstumsrate der Ausgaben des Bundes von 1990 bis 2020 beträgt pro Kopf durchschnittlich 1,70 Prozent. Die Kosten für Infrastruktur werden nicht separat ermittelt. Die kaufkraftbereinigte Wachstumsrate der Ausgaben des Bundes für Bildung und Verkehr pro Kopf betrug in diesem Zeitraum jährlich 0,64 Prozent. Die ständige Wohnbevölkerung ist von 1990 bis 2020 jährlich um 0,84 Prozent gewachsen. Es bleibt offen, inwiefern diese Entwicklungen im Zusammenhang mit den Steuerreformen in diesem Zeitraum stehen.
2. Der Bericht der Expertengruppe diskutiert folgende Aspekte der Besteuerung von Dividenden.
Dividenden werden teilbesteuert, sofern eine Beteiligung von mindestens 10 Prozent am Kapital des Unternehmens vorliegt. Dividenden aus prozentual kleineren Beteiligungen werden voll besteuert. Diese Ungleichbehandlung verzerrt gemäss der Expertengruppe die Anlageentscheide zugunsten von prozentual grösseren Beteiligungen an einzelnen Unternehmen. Eine Beseitigung der Benachteiligung von Beteiligungen im Streubesitz würde gemäss der Expertengruppe die Risikodiversifikation stärken und einen liquideren Handel mit Beteiligungspapieren schaffen.
Des Weiteren stellt die Verrechnungssteuer auf Dividenden gemäss der Expertengruppe einen Nachteil im internationalen Standortwettbewerb dar. Durch eine Reduktion der Verrechnungssteuer könnten gemäss der Expertengruppe Ansiedlungsprojekte gewonnen werden, gleichzeitig würden kurzfristig erhebliche Mindereinnahmen entstehen.
Wie hoch der Anteil der Dividenden ist, der ins Ausland fliesst, thematisiert die Expertengruppe im Bericht nicht.
3. Der Begriff "Transaktionssteuer" meint im Allgemeinen die Besteuerung einer Eigentumsübertragung, ohne dass eine Wertschöpfung damit verbunden wäre. Auch der Bericht der Expertengruppe stützt sich auf dieses Begriffsverständnis. Demgemäss sind die Emissionsabgabe und die Umsatzabgabe Transaktionssteuern, während die Mehrwertsteuer oder die Besteuerung des Lohneinkommens nicht unter diesen Begriff fallen. Zwar knüpfen auch diese Steuern bei der Steuererhebung in der Regel bei einer Transaktion an, Steuerbasis ist jedoch eine Einkommensverwendung in Form von Konsum bzw. ein erzieltes Einkommen.
Die Expertengruppe begründet die Empfehlung eines Abbaus oder einer Beseitigung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital und der Umsatzabgabe wie folgt: Die Emissionsabgabe benachteiligt die Finanzierung mit Eigenkapital gegenüber derjenigen mit Fremdkapital. Die Umsatzabgabe verteuert die Finanzierung mittels Eigenkapital oder Obligationen gegenüber derjenigen mit Bankkrediten oder Geldmarktpapieren. Damit wird verhindert, dass gewisse Geschäfte in der Schweiz angesiedelt werden. Transaktionssteuern wirken vor allem deshalb volkswirtschaftlich verzerrend, weil sie wohlfahrtssteigernde Transaktionen behindern können. Im Weiteren indizieren Transaktionen zur Eigentumsübertragung keine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.
4. Da der Bericht nicht vom Bundesrat, sondern von der Expertengruppe zum Steuerstandort Schweiz stammt, sieht es der Bundesrat nicht als seine Aufgabe an, die darin gemachten Aussagen belegen zu können. Immerhin betrachtet der Bundesrat Kapitaleinkommen nicht als leistungsloses Einkommen. Die Leistung die hier entschädigt wird, besteht in einem vorübergehenden Konsumverzicht und dem Tragen von Risiken. Entsprechend führt auch eine allfällige zielgerichtete Entlastung von Kapitaleinkommen nicht "allein zu zusätzlichen leistungslosen Gewinnen", sondern zu zusätzlichen Investitionen, einer höheren Arbeitsproduktivität und höheren Löhnen.
Antwort des Bundesrates.