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Mafiaorganisationen in der Schweiz. Ein bisher unterschätztes Phänomen. Wie gedenkt man nun zu reagieren?

21.1074 · Anfrage · 2021-11-30

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Endlich hat der Bundesrat, auch aufgrund unvorbereiteter Aussagen der Fedpol-Direktorin, zugegeben, "dass die Präsenz und die Aktivitäten von Mafiaorganisationen in der Schweiz in den letzten Jahrzehnten unterschätzt worden sind" und hat deren Absicht, "Einfluss auf staatliche Institutionen zu nehmen", offenbart. Das Eingeständnis widerspricht objektiven Daten, über die auch der Bundesrat wahrscheinlich verfügen musste oder jedenfalls konnte. Seit über einem Jahrzehnt weisen Fachleute basierend auf konkreten Erkenntnissen auf die drohende Gefahr hin. Wie man heute feststellt und beurteilt, ist dies nicht einfach eine banale Wiederholung. Die Erkenntnis ist jedenfalls erschreckend. Die Unachtsamkeit gegenüber der Bedrohung für die Institutionen hat zu potentiell gefährlichen Situationen für die innere Sicherheit geführt, die übrigens im Ausland undenkbar sind. Ein Beispiel: Die Bundesanwaltschaft durfte ausländische stellvertretende Staatsanwältinnen und Staatsanwälte einstellen, auch wenn diese erst seit Kurzem in der Schweiz waren, und daher ohne die Möglichkeit einer vorherigen zuverlässigen persönlichen Sicherheitsüberprüfung. Kurzum: Die jahrelange Unterschätzung der realen Gefahrensituation hat zweifellos dazu beigetragen, dass die Mafiaorganisationen Fuss fassen konnten, sowie eine gewisse Kontamination der Wirtschaft begünstigt. Derartige Erkenntnisse und Eingeständnisse müssen zum Nachdenken anregen, noch bevor die Ursachen und Verantwortlichen für diese Unterschätzung ermittelt werden.

Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:

1. Von wem genau wurden auf Bundesebene die Präsenz und die Aktivitäten von Mafiaorganisationen unterschätzt?

2. Hat auch der Bundesrat die Präsenz und die Aktivitäten unterschätzt? Welcher Teil des Verwaltungsapparats ist dafür verantwortlich, Ihnen diese Art von Gefahr mitzuteilen?

3. Basierend auf welchen konkreten objektiven Daten hätte diese Unterschätzung laut Bundesrat allenfalls verhindert werden können?

4. Hat diese Unterschätzung Folgen für die Personen, von denen sie ausging, und für die interne Organisation? Falls ja, welche?

5. Wird der Bundesrat konkrete, vor allem organisatorische Massnahmen ergreifen, um die Unterschätzung solch schwerwiegender drohender Gefahren in Zukunft zu vermeiden. Falls ja, welche?

6. Wird die Antwort auf das Postulat von Ständerat Marco Chiesa ("Ergebnisse der Effizienzvorlage, Projekt f4") gründliche Bewertungen und Analysen zur Unterschätzung beinhalten? Wenn nein, warum nicht?

Stellungnahme des Bundesrates

1. - 4. Die Stärke und Verbreitung mafiöser Strukturen, insbesondere der italienischsprachigen Mafia, wurde in der ganzen Welt lange Zeit unterschätzt. Die Mafiaorganisationen wurden als reines Problem Italiens angesehen. Auch in der Schweiz sind Mafiaorganisationen nicht ohne Weiteres identifizierbar. Die Mitglieder dieser kriminellen Organisationen leben meist seit Jahrzehnten im Land, verhalten sich meistens unauffällig und sind integriert. Insbesondere seit den Ermittlungen über die sogenannte Zelle von Frauenfeld haben mehrere weitere Untersuchungen bestehende Mafiastrukturen in der Schweiz offengelegt. Dank aufwändiger Analysearbeit und intensivem Informationsaustausch mit dem Ausland und insbesondere den italienischen Behörden erstellt das Bundesamt für Polizei fedpol heute komplexe Gesamtbilder zu möglichen Mafiastrukturen in der Schweiz. So werden auch bereits abgeschlossene Fälle, bei welchen die Mafia nicht im Fokus der damaligen Ermittlungen stand, mit den aktuellen Informationen und Methoden abgeglichen, wodurch erst im Nachhinein der Bezug zu mafiösen Aktivitäten ersichtlich wird. Die Zusammenarbeit mit den ausländischen Partnern, mit den Kantonen und auch mit nicht-polizeilichen Akteuren wie Migrations- oder Steuerbehörden ist dabei genauso zentral wie die Sensibilisierung von potenziell betroffenen Behörden. Diese Zusammenarbeit muss weiterhin verstärkt werden.

5. Der Kampf gegen kriminelle Organisationen stellt gemäss der Strategie zur Kriminalitätsbekämpfung 2020-2023 des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) eine Priorität dar. Auch die Bundesanwaltschaft definiert die Bekämpfung von internationalen kriminellen Organisationen in ihrer Strategie 2020 - 2023 als einen ihrer kriminalpolitischen Schwerpunkte. Die Struktur von fedpol wurde Anfang 2020 mit der Schaffung spezialisierter Ermittlungs- und Kriminalitätsanalysekommissariate entsprechend angepasst. Die Bekämpfung der Mafia ist eine Verbundsaufgabe von Bund und Kantonen. Seit Sommer 2020 ermöglicht die interdisziplinäre Kooperationsplattform Countering Organised Crime (COC) eine verbesserte Koordination zwischen den Behörden von Bund und Kantonen, die für Prävention, Koordination und Repression in der Bekämpfung der organisierten Kriminalität zuständig sind. Wie in den Antworten zu den Interpellationen 21.3658 Romano (Kriminelle Organisationen wie die Mafia sind in der Schweiz aktiv) und 21.4128 Regazzi (Prävention und Kooperation bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität in der Schweiz. Welche Instrumente stehen zur Verfügung?) sowie der Anfrage 21.1068 Marchesi (Die Mafia in der Schweiz. Bekämpfen wir sie oder dulden wir sie einfach?) dargelegt, werden im Sinne von Präventivmassnahmen bspw. die Einreiseverbote systematisiert, die betroffenen Behörden sensibilisiert und die Zusammenarbeit mit den ausländischen Behörden verstärkt. Zudem sind Bund und Kantone zurzeit damit befasst, die nötigen Rechtsgrundlagen zu schaffen, um eine bessere Vernetzung der nationalen Polizeien zu erreichen (Umsetzung der 18.3592 Mo. Eichenberger, Nationaler polizeilicher Datenaustausch). Auf Bundesebene erfolgt dies über die Revision des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (BPI, SR 361). Dabei wird es in erster Linie um die verbesserte Nutzbarmachung polizei-relevanter Informationen gehen, aber auch um die Einführung eines Melderechts nichtpolizeilicher Behörden zur effektiven Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Terrorismus.

6. Der Bundesrat kann sich nicht zum Ergebnis des von der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft zu verfassenden Postulatsberichts äussern, bevor der entsprechende Postulatsbericht vorliegt.

Antwort des Bundesrates.

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