21.1075 · Dringliche Anfrage · 2021-11-30
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Seit Beginn der Pandemie hat der Bundesrat zahlreiche Gesundheitsmassnahmen erlassen, welche die wirtschaftliche Freiheit einschränken. Bis zum Sommer 2021 waren die mit den coronabedingten Einschränkungen einhergehenden Wirtschaftshilfen klar, aber für das zweite Halbjahr 2021 und für das Jahr 2022 bleibt die Situation unklar (Härtefallhilfen, Erwerbsausfallentschädigung, Kurzarbeitsentschädigung, Covid-19-Darlehen).
Dies umso mehr, als die Fälle wieder in die Höhe schnellen, was dazu führt, dass die Behörden öfter informieren. Ausserdem verschärfen sie seit Kurzem täglich die Reisebestimmungen drastisch und beschränken damit den internationalen Reiseverkehr. Die Folgen für die Wirtschaft sind erheblich. Allein im Kanton Genf musste die Hotellerie hinnehmen, dass die Gesamtzahl der Übernachtungen seit 2019 um 60 Prozent zurückgegangen ist, und das erst noch mit reduzierten Zimmerpreisen seit Beginn der Pandemie. Was den Flughafen Genf betrifft, haben die Passagierzahlen seit Anfang 2021 im Vergleich zu 2019 um 70 Prozent abgenommen (4,6 Mio. Personen weniger). Das sind fast 700 000 Fluggäste weniger als 2020 und 10 Millionen weniger als 2019.
Nun scheint der Bundesrat das Ausmass der Krise, besonders für den Tourismus, nicht mehr zu erfassen. In der Botschaft vom 27. Oktober 2021 zur Änderung des Covid-19-Gesetzes (BBl 2021 2515) heisst es: "Nicht verlängert werden sollen hingegen die Bestimmungen im Bereich der Härtefallhilfen und der Arbeitslosenversicherung." Es ist aber notwendig, die Höchstbezugsdauer um mindestens sechs Monate sowie die Härtefallhilfen für das zweite Halbjahr 2021 und mindestens das erste Halbjahr 2022 zu verlängern. Es wird dem Parlament obliegen, Anpassungen vorzunehmen. Die Haltung des Bundesrates wirft aber folgende Fragen auf:
- Welche Strategie wird auf Bundesebene in Bezug auf die Wirtschaftshilfen im Falle eines saisonalen Wiederanstiegs von Covid-19 und allfälliger Coronamassnahmen verfolgt, beispielsweise die Aufrechterhaltung der Möglichkeit, Härtefallhilfen zu gewähren?
- Sind auf Bundesebene ergänzende Hilfen für die Branchen im Tourismus (Hotellerie, Flughafen, Veranstaltungssektor usw.) vorgesehen, die besonders von der Pandemie betroffen sind und deren Situation sich seit Beginn der Pandemie nicht wesentlich verbessert hat? Wenn ja, welche?
Stellungnahme des Bundesrates
Zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise steht für das Jahr 2022 bereits ein breites ordentliches Massnahmendispositiv bereit: Das Instrument der Kurzarbeitsentschädigung wird nach ordentlichem Recht betroffenen Unternehmen zur Verfügung stehen. Über die vom Bund unterstützten Bürgschaftsgenossenschaften erhalten KMU leichteren Zugang zu Bankkrediten. Auch die Instrumente der Wirtschaftsförderung, wie die Exportförderung oder die Regionalpolitik können genutzt werden. Zudem werden die Unternehmen auch von den Massnahmen zur Stärkung des langfristigen Wachstums der Schweiz durch verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen und die Stärkung des Arbeitskräftepotenzials profitieren. Zu diesen Massnahmen können ausserordentliche Massnahmen gemäss dem Covid-19-Gesetz (SR 818.102) hinzukommen.
Das Parlament hat in der Wintersession 2021 über die Vorlage des Bundesrats zur Verlängerung der Abfederungsmassnahmen beraten und unter anderem die Verlängerung des Schutzschirms für Publikumsanlässe, der Härtefallhilfe, des Corona-Erwerbsersatzes und verschiedener Sonderbestimmungen im Bereich der Kurzarbeitsentschädigung bis Ende 2022 ermöglicht. Zudem hat es im Covid-19-Gesetz die Schausteller als besonders zu unterstützende Branche festgehalten. Die meisten Artikel des Covid-19-Gesetzes sind als "Kann-Bestimmungen" formuliert. Gemäss Artikel 1 Absatz 2 des Covid-19-Gesetzes macht der Bundesrat von diesen Befugnissen nur so weit Gebrauch, als dies zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie notwendig ist.
Umsatzrückgänge im zweiten Halbjahr 2021 können auch bei der Covid-19-Härtefallverordnung (SR 951.262) von den Kantonen berücksichtigt werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. November 2021 entschieden, die Kantone im Rahmen des Härtefallprogramms zusätzlich mit 200 Millionen Franken aus der "Bundesratsreserve" zu unterstützen. Total stehen für besondere Härtefälle damit 500 Millionen Franken aus der Bundesratsreserve bereit, mit denen die Kantone den spezifischen Bedürfnissen der Unternehmen in ihrem Kanton Rechnung tragen können.
Für das Jahr 2022 kann die aktuelle Covid-19-Härtefallverordnung nicht einfach verlängert werden. Die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) erarbeiten derzeit unter Einbezug der Kantone die notwendigen Anpassungen der Bestimmungen. Die Härtefallregelungen werden auch in Zukunft von den Kantonen umgesetzt. Die neue gesetzliche Bestimmung für Schausteller wird auf Verordnungsstufe konkretisiert. Eine Konsultation der Kantone und der zuständigen parlamentarischen Kommissionen ist für Januar geplant. Der Bundesrat wird dem Parlament im Frühjahr 2022 im Rahmen eines Nachtrags zum Budget 2022 die zusätzlichen Mittel beantragen, die aufgrund der vom Parlament beschlossenen Änderungen des Covid-19-Gesetzes erforderlich sind.
Im Bereich der Kurzarbeit hat der Bundesrat am 17. Dezember 2021 ebenfalls beschlossen, das vereinfachte Verfahren bis zum 31. März 2022 zu verlängern und die Karenzfrist vom 1. Januar bis 31. März 2022 erneut aufzuheben, um die Unternehmen in dieser noch angespannten Phase zu unterstützen. Ausserdem hat er entschieden, dass im Falle von behördlich angeordneten Schliessungen oder massiven Einschränkungen der Geschäftstätigkeit, wie 2G+, der Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung für die betroffenen Unternehmen wieder auf Arbeitnehmende auf Abruf, Arbeitnehmende in unbefristeten Arbeitsverhältnissen und Lernende ausgeweitet wird.
Für öffentliche Veranstaltungen bleibt der Schutzschirm für Publikumsanlässe auf Beschluss des Parlaments bis Ende 2022 in Kraft.
Der Bundesrat hat ebenfalls am 17. Dezember 2021 die Geltungsdauer der Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall verlängert. Dies betrifft insbesondere den Anspruch wegen Betriebsschliessung und Veranstaltungsverbot sowie wegen massgeblicher Einschränkung der Erwerbstätigkeit bei einer Umsatzeinbusse von mindestens 30 Prozent. Der Leistungsanspruch ist jedoch an behördliche Massnahmen geknüpft, was zur Folge hat, dass die Entschädigung nur solange ausgerichtet wird, als Massnahmen von Bund oder Kantonen zur Eindämmung des Coronavirus in Kraft sind.
Zur Unterstützung des Tourismus hat der Bundesrat am 1. September 2021 ein Recovery Programm für den Schweizer Tourismus verabschiedet, wodurch die drei bewährten tourismuspolitischen Förderinstrumente (Schweiz Tourismus, Innotour und Neue Regionalpolitik) verstärkt eingesetzt werden. Der Fokus des Recovery Programms liegt auf der Wiederbelebung der Nachfrage und dem Erhalt der Innovationsfähigkeit. Insgesamt wird der Schweizer Tourismus mit 60 Millionen Franken zusätzlich unterstützt. Von diesen Zusatzmitteln erhält Schweiz Tourismus für die Jahre 2022 und 2023 30 Millionen Franken für die Nachfrageförderung. 20 Millionen Franken werden bei Innotour-Projekten eingesetzt, um die Innovationskosten im Tourismussektor zu senken. 10 Millionen Franken fliessen in die Neue Regionalpolitik, um der Projektförderung zusätzlichen Schub zu verleihen.
Antwort des Bundesrates.