21.1090 · Anfrage · 2021-12-16
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
In dieser besonderen Zeit von Covid kann es vorkommen, dass sich die Bedingungen für Reisende, die ihre Reise unter bestimmten Bedingungen geplant haben (zum Beispiel, dass sie geimpft sind), während der Reise ändern. Sie merken dann, dass sie vor der Einreise in die Schweiz oder auch einige Tage nach der Rückkehr nach Hause auf eigene Kosten neu mehrere PCR-Tests machen müssen. Ohne in Frage zu stellen, dass es je nach Gesundheitslage bestimmte Bedingungen braucht: Hält es der Bundesrat für normal, dass in diesen Fällen die Kosten zu Lasten der Reisenden gehen? Ist er bereit, in diesen Fällen die Kosten für die Tests zu übernehmen?
Stellungnahme des Bundesrates
Aufgrund der sehr angespannten epidemiologischen Situation und dem Auftauchen der hochansteckenden neuen Omikron-Variante mussten die grenzsanitarischen Massnahmen auch für geimpfte und genesene Personen ab Ende November 2021 rasch verstärkt werden. Nebst der Angabe der Kontaktdaten sowie dem Mitführen eines negativen, maximal 72 Stunden alten PCR-Tests bei Einreise, war für alle Einreisenden ein zweiter Test zwischen vier bis sieben Tagen nach der Einreise in Form eines PCR- oder Antigen-Schnelltests notwendig. Diese Massnahmen hatten zum Ziel, die Ankunft und Ausbreitung der Omikron-Variante und die damit verbundenen, damals noch unbekannten Auswirkungen auf das Gesundheitssystem so weit wie möglich zu verzögern.
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass kurzfristige Anpassungen der Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs - nicht nur für die Rückreise in die Schweiz, sondern auch bei Einreise ins Zielland - für die Betroffenen mit entsprechenden Aufwänden verbunden sind. Mit den oft unsicheren epidemiologischen Entwicklungen können entsprechende Massnahmen zur Eindämmung der Krise jedoch von grosser Bedeutung sein.
Der Bundesrat geht davon aus, dass Reisende sich bewusst sind, dass die Regeln während der aktuellen Krise kurzfristig angepasst werden und daraus auch Mehrkosten entstehen können. Die Kosten der für die Einreise notwendigen PCR-Tests müssen deshalb von den Reisenden selber bezahlt werden. Der Bundesrat erachtet es nicht als Aufgabe der Allgemeinheit, für die individuellen und ungleich höheren Kosten von PCR-Test aufzukommen. Allerdings werden seit dem 18. Dezember 2021 die Kosten für Antigen-Schnelltests und Speicheltests für alle Personen übernommen. Damit trägt der Bundesrat dem Beschluss des Parlaments im Covid-19 Gesetz Rechnung.
An seiner Sitzung vom 19. Januar 2022 hat der Bundesrat entschieden, dass geimpfte und genesene Personen weder vor noch nach der Einreise in die Schweiz einen negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest mehr vorweisen müssen. Für nicht geimpfte und nicht genesene Personen wird die Testpflicht vor der Einreise in die Schweiz beibehalten. Aufgrund der beschränkten Testkapazitäten im Inland hat der Bundesrat dagegen die Pflicht zur Vornahme eines zweiten Tests aufgehoben.
Antwort des Bundesrates.