21.3014 · Postulat · 2021-01-29
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird aufgefordert, einen Bericht über die Situation von Patientinnen und Patienten mit Langzeitfolgen einer Covid-19-Infektion und deren gesundheitliche Versorgung vorzulegen. Insbesondere sollte er darlegen, welche Massnahmen erforderlich sind, um die Behandlung und Therapie von Patientinnen und Patienten mit Long Covid sicherzustellen, und wie die Finanzierung von Behandlungs- und Therapieprogrammen für die Betroffenen sichergestellt wird.
Begründung
Am 8. Januar wurden in der Wissenschaftszeitung The Lancet die Resultate einer grösseren Studie zu den Spätfolgen von Covid publiziert. Eine chinesische Forschergruppe untersuchte den Gesundheitszustand von knapp 2'500 Personen, die im Frühling wegen Covid-19 hospitalisiert wurden: sechs Monate später haben drei Viertel (76%) noch mindestens ein Symptom, und fast zwei Drittel (63%) leiden an Erschöpfung und Muskelschwäche. Verbreitet sind auch Schlafstörungen, Angstattacken, Depressionen sowie eine Unterfunktion der Lunge. 13 Prozent leiden an einer Nieren-Unterfunktion. In der Zwischenzeit sind weitere Studien auf internationaler Ebene am Laufen. Im Mai 2020 wurde in Grossbritannien die erste Spezialklinik für Long-Covid-Patientinnen und Patienten eröffnet. In der Schweiz beginnt man jetzt über "Long Covid" zu reden. Mehr als 20'000 Personen mussten wegen eines schweren Verlaufes bis heute hospitalisiert werden und auch ein Teil der nicht-hospitalisierten Patientinnen und Patienten kann einen schweren Verlauf erleiden. Unter Long Covid (auch Langzeit-COVID-Syndrom, oder Post-Covid-Syndrom) versteht man Langzeitfolgen der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelösten Coronavirus-Krankheit 2019 (COVID-19). Man spricht von Long Covid, wenn die Symptome mindestens 12 Wochen nach der akuten Erkrankung weiterbestehen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat nimmt die Langzeitfolgen bei einer Corona-Infektion, das sogenannte "Long Covid", sehr ernst und anerkennt das Anliegen des Postulats. So zeigt eine Zürcher Kohortenstudie des Programms "Corona Immunitas", dass jede vierte Person nach einer SARS-CoV-2-Infektion an längerfristigen Folgen leidet ("Long Covid"). Hochgerechnet können in der Schweiz bis zu mehrere Hunderttausend Personen betroffen sein, welche längerfristig milde bis noch immer schwere Beschwerden haben. Der Bundesrat ist sich der Tragweite bewusst und beobachtet die Situation eng. Er stellt jedoch infrage, ob der von der Kommission geforderte Bericht den gewünschten Mehrwert liefern kann. Über die geeignete Behandlung von "Long Covid"-Patientinnen und -Patienten zu entscheiden und Empfehlungen zu formulieren, liegt in der Kompetenz der medizinischen Fachgesellschaften. Diese verfügen über das entsprechende Fachwissen und sind besser geeignet, eine medizinische Einschätzung zu geben als der Bund. Sie können auch rasch auf neue Erkenntnisse reagieren und die Behandlungsempfehlungen entsprechend anpassen. Die Finanzierung der Krankheitsbehandlung und Rehabilitation von "Long Covid"-Patientinnen und -Patienten ist bereits sichergestellt. Die Kosten werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen. Verschiedene Gesundheitsinstitutionen bieten bereits spezifische Behandlungs- und Rehabilitations-Angebote für Betroffene an. Zum Thema "Long Covid" laufen zahlreiche nationale und internationale Studien. Unter anderem wurden bereits im August drei Forschungsprojekte im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms "Covid-19" zu diesem Thema lanciert, welche vom Bund finanziert werden. Das Forschungsprogramm läuft bis 2022, spätestens dann werden auch die Ergebnisse der Studien zu erwarten sein. Zusätzlich laufen an Schweizer Spitälern entsprechende Studien, so an den Universitätskliniken in Bern und Zürich. Zürich hat erste Ergebnisse wie genannt bereits veröffentlicht. Nicht auszuschliessen ist, dass noch weitere Studien hinzukommen, die das Thema Long Covid auch aus sozio-ökonomischer Sicht beleuchten werden. Ein Bericht des Bundesrates würde basierend auf verschiedenen Studien erarbeitet werden und stellt in diesem Sinne lediglich eine Momentaufnahme dar. In einem Gebiet, in welchem Vieles noch nicht bekannt ist und laufend neue Erkenntnisse gewonnen werden, beurteilt der Bundesrat die Erstellung eines solchen Berichts als wenig zielführend. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass laufende Studien das Anliegen der Kommission besser erfüllen können. Er beobachtet die Situation sehr genau und wird sein Handeln auf die aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnisse stützen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.