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21.3023 · Motion · 2021-02-18

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die Verschuldungsobergrenze der SBB vorübergehend anzuheben, um die Finanzierung ihrer Immobilienprojekte sicherzustellen, die bereits öffentlich aufgelegt wurden und bei denen erwiesen ist, dass sie wirtschaftlich tragfähig sind, sofern die Arbeiten innerhalb von 18 Monaten beginnen können.

Begründung

Der Entscheid, fast 40 Immobilienprojekte der SBB aufgrund des Verschuldungsgrades des Unternehmens zu sistieren, ist kontraproduktiv für die SBB und die Finanzierungsstrategie der Pensionskasse des Unternehmens. Die Kosten im Zusammenhang mit der Sistierung von fortgeschrittenen Projekten hätten erhebliche Auswirkungen auf die Rendite von abgeschlossenen Projekten. Im Übrigen gibt es keine Garantie, dass die engagierten Auftragnehmer ihren Verpflichtungen auch zu einem späteren Zeitpunkt werden nachkommen können. Dieser Entscheid ist zudem ein sehr schlechtes Signal für Investoren und hat schwerwiegende wirtschaftliche und soziale Auswirkungen auf den Bausektor. Eine Weiterführung von fortgeschrittenen Immobilienprojekten mit mittelfristigen Ertragsaussichten, von denen der Bereich Verkehr der SBB direkt profitiert, ist die beste und kostengünstigste antizyklische Politik.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Steuerung der ausgelagerten Einheiten ist Aufgabe des Bundesrates. Dieser steuert die SBB mit strategischen Zielen sowie den aktienrechtlichen Instrumenten. Die Umsetzung der strategischen Ziele liegt in der Verantwortung des Verwaltungsrates der SBB, welcher dem Bundesrat jährlich über die Zielerreichung des vergangenen Geschäftsjahres Bericht erstattet. Die Mitwirkungsrechte der Eidgenössischen Räte sind im Parlamentsgesetz (ParlG; SR 171.10) definiert. So wirkt es bei der Festlegung der strategischen Ziele mit, indem es den Bundesrat beauftragen kann, strategische Ziele festzulegen oder zu ändern. Vor diesem Hintergrund werden die Entwürfe für die zu erneuernden strategischen Ziele jeweils den zuständigen Fachkommissionen zur Konsultation vorgelegt.

In seinen strategischen Zielen 2019 - 2022 verlangt der Bundesrat von der SBB eine Begrenzung der verzinslichen Nettoverschuldung auf das 6,5-fache des EBITDA, wobei zeitweise Überschreitungen dieser Obergrenze zulässig sind. Zudem erwartet er, dass die SBB eine Reduktion dieser Obergrenze anstrebt.

Durch die Covid-19-Pandemie hat sich die finanzielle Lage der SBB stark verschlechtert. Seit Beginn der Krise sind die Einnahmen im Personen- und Güterverkehr, aber auch aus der Bewirtschaftung der Immobilien rückläufig. Zur Stabilisierung der finanziellen Situation hat die SBB, wie andere Unternehmen auch, Sparmassnahmen eingeleitet und Investitionen in allen Unternehmensbereichen überprüft und priorisiert. In diesem Zusammenhang hatte die SBB Ende Januar 2021 angekündigt, Investitionen in verschiedene Immobilienprojekte ohne zwingende vertragliche Verpflichtungen zurückzustellen, bis deren Finanzierung gesichert ist.

Am 25. Februar 2021 teilte die SBB mit, dass Finanzierungsmodalitäten bei Beschaffungen angepasst werden sollen. Dank dem damit gewonnenen finanziellen Spielraum können diese Immobilienprojekte nun doch realisiert werden. Die Verschuldungssituation des Unternehmens wird sich dadurch in den nächsten Jahren kaum verändern. Nach Angaben der SBB sind die meisten Projekte planerisch so weit ausgearbeitet, dass ein Baubeginn bis im Sommer 2022 möglich sein sollte. Auch bei rund 30 weiteren Immobilienprojekten sollen die Planungsarbeiten weitergeführt werden. Über deren Realisierung soll aber erst entschieden werden, wenn die mittelfristigen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die finanzielle Lage der SBB verlässlicher einzuschätzen sind.

Eine kurzfristige Anpassung der noch bis Ende 2022 geltenden strategischen Ziele für die SBB ist nach Ansicht des Bundesrates nicht notwendig, weil die Zielformulierung explizit temporäre Überschreitungen der Verschuldungsobergrenze zulässt. Eine dauerhafte Überschreitung der Zielvorgabe ist aber nicht nachhaltig. Der Bundesrat wird die finanzielle Entwicklung der SBB weiterhin eng verfolgen und bei Bedarf Massnahmen zur finanziellen Stabilisierung der SBB prüfen. Spätestens mit dem Entscheid zu den strategischen Zielen für die SBB 2023 - 2026 wird er auch eine Anpassung der Verschuldungsobergrenze für die SBB prüfen.

Die bestehende Verschuldungsobergrenze, die bis 2019 in der Regel eingehalten wurde, ermöglicht der SBB im Vergleich zu anderen Infrastrukturunternehmen bereits eine hohe Nettoverschuldung im Verhältnis zu den erreichbaren Betriebsgewinnen. Die Nettoverschuldung ist in der Vergangenheit - trotz hoher Gewinne - kontinuierlich gestiegen, weil die Ausgaben regelmässig über den Einnahmen lagen. Zur mittelfristigen Verbesserung der Verschuldungssituation der SBB sind weitere unternehmerische Massnahmen erforderlich.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.