Sicherung der Landesversorgung mit essenziellen Wirkstoffen, Medikamenten und medizinischen Produkten
21.303 · Standesinitiative · 2020-12-21
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Der Kanton Aargau fordert die Bundesversammlung auf, durch Bundesbeschluss die erforderlichen Massnahmen für eine sichere und auch während Krisensituationen durchgängig gewährleistete Versorgung mit allen für den Schutz und die Wiederherstellung der Gesundheit essenziellen Wirkstoffen und medizinischen Produkten festzulegen. Die Planung dieser Massnahmen ist umgehend an die Hand zu nehmen und mit den Kantonen zu koordinieren.
Begründung
Vorab aus Kostengründen haben in den vergangenen Jahrzehnten immer mehr europäische Pharmafirmen die Herstellung von Wirkstoffen und Arzneien nach China und Indien ausgelagert. Diese Abhängigkeit ist für die Schweiz - wie für ganz Europa - sehr problematisch, wie sich in der Coronavirus-Pandemie exemplarisch gezeigt hat. Sie stellt ein strategisches Risiko für die Gesundheitsversorgung unserer Bevölkerung dar. Unabhängig von der aktuellen Situation kommt es immer häufiger zu Lieferengpässen, auch bei ganz einfachen und häufig eingesetzten Heilmitteln und Impfungen (vgl. z. B. www.drugshortage.ch). Im Dezember 2019 fehlten in der Schweiz 963 Medikamente und 337 Wirkstoffe. Der Kanton Aargau ist zwar für die Gesundheitsversorgung seiner Bevölkerung verantwortlich, kann jedoch dieses strategische Risiko nicht aus eigener Kraft reduzieren. Neben einer ausreichenden Lagerhaltung ist es zentral, dass wichtige Medikamente und Wirkstoffe in der Schweiz oder zumindest in Europa produziert werden. Der reine Markt - produziert wird dort, wo es am günstigsten ist - kann die Grundversorgung der Aargauer wie der Schweizer Bevölkerung mit Arzneimitteln langfristig und besonders im Krisenfall nicht garantieren. Es braucht nebst Anreizen für die Akteure und Kooperationen mit befreundeten europäischen Staaten auch verpflichtende Regeln, damit die einheimische Pharmaindustrie spezifische Ressourcen (Know-how, Rohstoffe, Produktionsmittel) im Land behält bzw. in die Schweiz zurückholt.
Zu prüfen ist auch, ob die Registrierung essentieller Medikamente durch das Heilmittelinstitut Swissmedic administrativ vereinfacht und im Landesinteresse für die Antragsteller kostenlos durchgeführt werden könnte. Kritisch in einer Notlage ist auch eine vernünftige und spezifische Dokumentation und Interpretation von Verfalldaten: Denn wirksame Medikamente und Medizinprodukte in der Krise wegwerfen zu müssen bzw. nicht in Verkehr bringen zu dürfen, und die Alternative ist "nichts" zur Verfügung zu haben, ist medizinisch und ethisch angesichts lebensgefährlicher Mangelsituationen und drohender Todesfälle nicht vertretbar.