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21.308 · Standesinitiative · 2021-03-17

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung nimmt der Kanton Waadt sein Initiativrecht auf Bundesebene wahr und fordert die Bundesversammlung auf, Artikel 37a des Gentechnikgesetzes dahingehend zu ändern, dass das Moratorium für den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in der Landwirtschaft verlängert wird.

Begründung

Der Bundesrat schickte eine Vorlage in die Vernehmlassung, die für die Landwirtschaft eine Regelung der Koexistenz von gentechnisch veränderten und nicht gentechnisch veränderten Organismen in jeweils definierten Gebieten vorsieht.

Es wäre nicht sinnvoll, Produkte auf den Markt zu bringen, gegenüber denen die Mehrheit der Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten eine ablehnende Haltung hat. Die Schaffung von zwei Warenflüssen hätte zudem steigende Produktionskosten zur Folge, die von den Landwirtinnen und Landwirten getragen werden müssten.

Die Schweizer Landwirtschaft, die 60 Prozent des inländischen Konsums abdeckt, muss frei von GVO bleiben, damit das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten sowie ein hoher Mehrwert der Produkte aufrechterhalten bleiben. Für die Konsumentinnen und Konsumenten steht Qualität für Nähe, nachhaltige Produktion und gentechfreie Kulturen. Ihr Vertrauen in die Schweizer Landwirtschaft darf nicht aufs Spiel gesetzt werden.

Sollte der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in der Schweiz erlaubt werden, stünde die gesamte Schweizer Landwirtschaft vor dem Verlust ihres guten Rufs.

Als wichtiger landwirtschaftlicher Kanton wäre die Waadt von einem System mit zwei Warenflüssen stark betroffen. Der Kanton Waadt nimmt sein Initiativrecht auf Bundesebene wahr, um die landwirtschaflichen Produkte aus der Region zu schützen und diese von der internationalen Lebensmittelindustrie abzugrenzen.

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