21.3082 · Motion · 2021-03-08
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen für die Aufwertung der "Frauenberufe" in Pflege und Betreuung zu schaffen. Schwerpunkt soll die Verbesserung der Arbeitsbedingungen wie die deutliche Höhereinstufung der Löhne und die effektive Möglichkeit zur Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben sein.
Begründung
Die Corona-Krise zeigt klar: Die vornehmlich von Frauen geleistete, höchst anspruchsvolle Arbeit in Pflege und Betreuung ist systemrelevant, trotzdem ist sie deutlich unterbezahlt und die Arbeitsbedingungen sind oft schlecht. Auch mit qualifizierter Ausbildung sind die Löhne und später die Altersrenten tief, die Aufstiegschancen und die Lohnentwicklung bescheiden und die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben nicht gewährleistet. Weil ein 100 Prozent-Pensum aufgrund der grossen Arbeitsbelastung oder aus Vereinbarkeitsgründen für viele nicht leistbar ist, reichen die Löhne kaum zur Existenzsicherung.
Durch verdichtete Arbeitsabläufe und die zunehmende Bürokratisierung verbringen die Pflegenden immer mehr Zeit am Computer statt in der Betreuung der Menschen. Ruhezeiten können nicht eingehalten werden und die Lohndiskriminierung ist gerade hier gross. Die Folgen dieser Missstände sind eine tiefe Verweildauer und eine Berufsausstiegsquote von fast 50 Prozent! Dabei benötigen wir dringend mehr Fachpersonal: Aufgrund der demographischen Entwicklung brauchen wir bis 2030 65 000 zusätzliche Pflegende und schon heute muss über ein Drittel des Personals aus dem Ausland rekrutiert werden. Aus- und Weiterbildung auch für gering Qualifizierte ist dringend.
Die frühkindliche Bildung und Betreuung hat einen grossen gesellschaftlichen und ökonomischen Mehrwert und ist zentral für die Entwicklung der Kinder. Für diese anspruchsvolle Arbeit braucht es genügend qualifiziertes Personal, das die Kinder individuell entsprechend ihrem Entwicklungsstand fördern kann. Die Arbeitsbedingungen werden aber den hohen Anforderungen selten gerecht: der Betreuungsschlüssel ist zu knapp, die Institutionen sind personell unterdotiert, es mangelt an ausgebildeten Betreuer*innen. Abgefedert wird mit Praktikant*innen. Das ist schlecht für die Kinder und die Auszubildenden. Die Löhne in der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung sind zudem viel zu tief.
Die Aufwertung der "Frauenberufe" ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Gleichstellung von Frau und Mann.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist sich der Herausforderungen im Pflege- und Betreuungsbereich bewusst. Gute Arbeitsbedingungen sind eine Voraussetzung dafür, dass genug Pflege- und Betreuungspersonal zur Verfügung steht, da sie ein wichtiges Element zur Verbesserung der Berufsverweildauer sind.
Sowohl für die familienergänzende Kinderbetreuung wie auch für den Bereich der Hilfe und Pflege sind in erster Linie die Kantone zuständig. Die Vereinbarung von arbeitsrechtlichen Bedingungen liegt hauptsächlich in der Autonomie der Vertragsparteien bzw. der Sozialpartner einer Branche. Der Bund hat aber im Rahmen seiner Kompetenzen in den vergangenen Jahren verschiedene Massnahmen zur Verbesserung der Attraktivität dieser Berufe ergriffen.
In Bezug auf die Arbeitsbedingungen betreuender angestellter Personen in privaten Haushalten haben die Arbeiten aufgrund des Postulats Schmid-Federer 12.3266 "Rechtliche Rahmenbedingungen für Pendelmigration zur Alterspflege" zur Erarbeitung eines Modell-Normalarbeitsvertrags geführt, zur Unterstützung der Kantone bei der Überarbeitung ihrer kantonalen Normalarbeitsverträge im Hausdienst (Bericht "24-Stunden Betagtenbetreuung in Privathaushalten").Mit dem Masterplan "Bildung Pflegeberufe" konnte eine deutliche Steigerung der Abschlüsse bei den Fachpersonen Gesundheit (FaGe) erreicht werden. Zudem haben die Gesundheitsförderung Schweiz und das Bundesamt für Gesundheit ein Instrument zur Stressmessung in der Langzeitpflege entwickelt, welches in den Institutionen der Langzeitpflege bereits eingesetzt wird. Die Anpassung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV, SR832.112.31) per 1. Januar 2020 schliesslich soll zur Verringerung des administrativen Aufwands in der Pflege beitragen. Die Pflegefachpersonen nehmen zu diesem Zweck die Bedarfsermittlung in gewissen Bereichen ohne ärztliche Mitwirkung vor.
Darüber hinaus hat das Parlament in der Frühjahrssession 2021 einen indirekten Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative (19.401 pa. iv. SGK-N) beschlossen, dessen Ziel es ist, dem Mangel an Pflegefachpersonen mit einer Ausbildungsoffensive zu begegnen und die Kompetenzen des Pflegepersonals zu erhöhen. Für die Dauer von acht Jahren sind Finanzhilfen von insgesamt 498 Millionen Franken vorgesehen. Damit sollen einerseits die Ausbildungsbetriebe bei der Schaffung von Praktikumsplätzen und andererseits Pflegefachkräfte, die eine Tertiärausbildung anstreben, in ihren Lebenshaltungskosten unterstützt werden. Die Kantone sollen mit dem indirekten Gegenvorschlag verpflichtet werden, einen gleich hohen Betrag aufzuwenden. Die Autonomie der Pflegefachpersonen soll zudem durch die Ermöglichung der selbständigen Abrechnung bestimmter Pflegeleistungen zuhanden der Krankenversicherung gefördert werden.
Der Bund hat auch bereits verschiedene Instrumente zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie geschaffen. So hat er beispielsweise befristete Programme zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung lanciert, mit denen insbesondere die Ausübung einer Erwerbstätigkeit für Eltern erleichtert werden soll.
Die Legislaturplanung 2019-2023 sieht ausserdem die Ausarbeitung einer nationalen Strategie und die Verabschiedung einer Botschaft über die Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen vor.
Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion 20.4726 Glättli ausgeführt hat, erachtet er zusätzliche Massnahmen nicht als angezeigt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.