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21.3089 · Interpellation · 2021-03-08

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Frage an den Bundesrat:

Welche Massnahmen sieht der Bundesrat vor, die Transparenz des Gemischten Ausschusses, welcher die Umsetzung des Nachhaltigkeitskapitels beim Freihandelsabkommen EFTA-Indonesien überprüft, zu verbessern?

Begründung

Der Inhalt des Nachhaltigkeitskapitels des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien ist gut und zu begrüssen. Es basiert auf dem überarbeiteten Modellkapitel, ist entsprechend umfassend und deckt alle relevanten Bereiche (mit Ausnahme des Tierschutzes) ab. Das Problem ist jedoch die Umsetzung: Um die Einhaltung (über Palmöl hinaus, welches verbindliche Nachhaltigkeitsbedingungen hat) zu überprüfen, existieren keine griffigen Kontroll- und Sanktionsmechanismen. Das Nachhaltigkeitskapitel untersteht wohl der Streitschlichtung, jedoch nicht dem Schiedsgericht, es gibt also keinen Sanktionsmechanismus und ist deshalb nicht verbindlich.

Die Überprüfung wird wie bis anhin dem Gemischten Ausschuss übertragen.

Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats bemängelt jedoch die fehlende Transparenz des Gemischten Ausschusses bereits seit langem. Der Bundesrat hatte versprochen, im Aussenwirtschaftsbericht über die Arbeit der Gemischen Ausschüsse zu berichten. Bis jetzt gibt es jedoch keine relevanten Infos.

Damit der Gemischte Ausschuss als seriöser Überprüfer des Nachhaltigkeitskapitels gelten kann, muss dringend die Transparenz über seine Arbeit verbessert werden. Am besten für die Öffentlichkeit oder zumindest für die Aussenpolitischen Kommissionen des Parlaments.

Stellungnahme des Bundesrates

Das Kapitel zu Handel und nachhaltiger Entwicklung im Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien enthält rechtlich verbindliche Bestimmungen. Es trifft zu, dass das Nachhaltigkeitskapitel der Schiedsgerichtsbarkeit nicht unterliegt, das ändert aber nichts daran, dass sich die Vertragsparteien unter dem CEPA völkerrechtlich verpflichten, die betreffenden Rechte und Pflichten einzuhalten.

Die Umsetzung der Bestimmungen des Nachhaltigkeitskapitels wird - wie die Umsetzung aller anderen Bestimmungen des Abkommens - in erster Linie vom Gemischten Ausschuss der Vertragsparteien überwacht.

Die Konsultationsmechanismen sind im Abkommen detailliert geregelt, und Konsultationen können auf Expertenebenen oder im gemischten Ausschuss stattfinden. Die Parteien können sich auch von den einschlägigen internationalen Organisationen oder Stellen beraten lassen.

Wie der Bundesrat unter anderem in seiner Stellungnahme vom 22. September 2017 zum Evaluationsbericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (BBl 2017 7649) festgehalten hat, können die Diskussionen in den Gemischten Ausschüssen aufgrund der vertraulichen oder strategischen Natur gewisser der in diesen Organen erörterten Themen (zum Beispiel Behandlung einzelner Unternehmen, Aspekte der Zollkontrollen) der Öffentlichkeit nicht vollständig zugänglich gemacht werden. Wie bereits in der oben zitierten Stellungnahme erwähnt, sieht der Bundesrat aber insofern Verbesserungspotenzial, als über gewisse nicht sensible Informationen ausführlicher berichtet werden kann. Neben der bereits umgesetzten ausführlicheren Berichterstattung über die im Berichtsjahr durchgeführten Treffen von Gemischten Ausschüssen im Rahmen seines jährlichen Berichts zur Aussenwirtschaftspolitik, hat der Bundesrat zusammen mit den anderen EFTA-Staaten weitere Massnahmen zur Erhöhung der Transparenz im Zusammenhang mit Freihandelsverhandlungen und -abkommen beschlossen. In diesem Rahmen ist etwa die Veröffentlichung der definitiven Tagesordnungen sowie einer Zusammenfassung von Treffen der Gemischten Ausschüsse vorgesehen. Der Bundesrat ist auch bereit, die Aussenpolitischen Kommissionen des Parlaments regelmässig über die Arbeit der Gemischten Ausschüsse zu informieren. Darüber hinaus nehmen sowohl das SECO als auch das EFTA-Sekretariat jederzeit Hinweise von Unternehmen und aus der Zivilgesellschaft auf Probleme bei der Implementierung von Freihandelsabkommen entgegen. Weiter werden die EFTA-Staaten die Beratenden Ausschüsse der EFTA über geplante Treffen von Gemischten Ausschüssen informieren und um Input für die Diskussionen ersuchen. Der Bundesrat ist überzeugt, dass diese Massnahmen die Transparenz im Zusammenhang mit Treffen von Gemischten Ausschüssen erhöhen und gleichzeitig die nötige Vertraulichkeit der Diskussionen wahren.

Antwort des Bundesrates.

Erhöhung der Transparenz im Gemischten Ausschuss beim Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien | Lexipedia | Lexipedia