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21.3104 · Interpellation · 2021-03-10

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Die Schweizer Stimmbevölkerung wird über zwei Volksinitiativen zum Einsatz von Pestiziden und Antibiotika abstimmen können.

Diese beiden Initiativen mögen auf einer guten Absicht beruhen: Umwelt- und Naturschutz, Erhalt der Qualität unserer Böden und der landwirtschaftlichen Produkte sowie die Berücksichtigung der Forderungen der Konsumentinnen und Konsumenten. Sie weisen jedoch einen grossen Schwachpunkt auf, nämlich ihren Extremismus! Ein gefährlicher Extremismus mit zahlreichen und katastrophalen Konsequenzen, deren sich jede und jeder beim Abstimmen bewusst sein muss. Zu Informationszwecken fordere ich deshalb den Bundesrat dazu auf, Auskunft zu geben über die Folgen einer Annahme dieser Initiativen:

1. Die landwirtschaftliche Produktionskette sichert die Existenzgrundlage zahlreicher Schweizer Bauernfamilien und Unternehmen, einschliesslich ihrer Angestellten. Wie hoch sind die wirtschaftlichen Verluste für Unternehmen, die weniger Pestizide produzieren müssten? Und wie hoch wäre der Preisanstieg bei den ohne Pestizide hergestellten Produkten, den die Konsumentinnen und Konsumenten tragen müssten?

2. Mit der Umsetzung dieser beiden Initiativen würden die Schweizer Landwirtschaftsprodukte teurer und müssten mit aus dem Ausland importierten (und unter nicht kontrollierbaren Bedingungen angebauten) Produkten konkurrenzieren. Wie hoch wären die zusätzlichen Kosten, die durch diese Importe entstehen würden?

3. Die Umsetzung dieser beiden Initiativen hätte zur Folge, dass vermehrt wieder auf die mechanische Unkrautbekämpfung zurückgegriffen wird. Dazu müssen die Landwirtinnen und Landwirte Maschinen einsetzen, die Treibstoff verbrauchen und deshalb mehr CO2 produzieren. Wie hoch ist dieser CO2-Anstieg und ist er mit dem Bestreben vereinbar, eben dieses CO2 zu reduzieren, wie es im neuen Gesetz festgehalten wird?

4. Unser derzeitiger Selbstversorgungsgrad liegt zwischen 50 und 55 Prozent. Welche Folgen hätte eine Annahme der Initiativen also für unsere Selbstversorgung und wie hoch wäre der Prozentsatz?

5. Die Umsetzung dieser beiden Initiativen würde zu einer erheblichen Reduktion der Schweizer Landwirtschaftsproduktion führen. Der Konsum würde deshalb stärker vom Import abhängen. Was wäre mit diesen Importen, falls aufgrund einer Verschlechterung der epidemiologischen Lage im Rahmen der Covid-19-Pandemie Grenzschliessungen ins Auge gefasst werden müssten?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Zurzeit werden Pestizide von einer beschränkten Anzahl Unternehmen, die weltweit tätig sind, produziert. Der Schweizer Markt macht nur einen verschwindend kleinen Teil dieses Markts aus, weshalb die wirtschaftlichen Auswirkungen auf diese Unternehmen geringfügig wären. In dieser Branche muss jedoch in der Schweiz mit erheblichen Umstrukturierungen gerechnet werden.

Je nach Ausgang der Abstimmung werden die Folgen für die Konsumentinnen und Konsumenten unterschiedlich ausfallen. Die zwei Initiativen werden einen Rückgang der Produktion in der Schweiz und eine Kompensation durch Importe zur Folge haben. Die Produktionskosten für in der Schweiz hergestellte Lebensmittel dürften steigen, während gleichzeitig die importierten Produkte in der Regel weniger teuer sind. Weil der Schweizer Markt für Lebensmittel stark durch Einfuhrzölle geschützt ist, hängen die Auswirkungen auf die Lebensmittelpreise von allfälligen Anpassungen des Grenzschutzes ab.

Die Volksinitiative "Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide" verbietet die Verwendung dieser Produkte für die Produktion in der Schweiz sowie den Import von Lebensmitteln, die mithilfe dieser Produkte im Ausland hergestellt wurden. Weil alternative Methoden teurer und das Produktionsniveau niedriger ist, muss mit einer Erhöhung der Lebensmittelkosten gerechnet werden, falls diese Initiative angenommen wird.

2. Mehr Lebensmittelimporte würden zu mehr Grenzkontrollen führen, insbesondere, falls die Volksinitiative "Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide" angenommen wird. Diese Kontrollen müssten namentlich das Vorhandensein von synthetischen Pestiziden in den importierten Lebensmitteln überprüfen. Innerhalb der Schweiz wären zusätzliche Kontrollen dieser Art ebenfalls notwendig.

3. Es gibt keine spezifischen Daten zur Erhöhung des CO2-Ausstosses aufgrund der mechanischen Bekämpfung von Unkraut. Im Jahr 2020 publizierte Agroscope eine Studie über potenzielle Umweltfolgen einer Umsetzung der Volksinitiative für sauberes Trinkwasser (Agroscope Science Nr. 99/2020). Diese Studie berücksichtigt die Gesamtheit der Auswirkungen dieser Initiative und nicht ausschliesslich die Frage der mechanischen Bekämpfung von Unkraut. Je nach Szenario rechnet die Studie mit einer Erhöhung der benötigten nicht erneuerbaren Energie um 7 bis 11 Prozent. Das mittlere Szenario geht von einer Erhöhung um 10 Prozent aus. Die Nutzung erneuerbarer Energiequellen könnte diesen Effekt allenfalls mindern.

4. Im Jahr 2019 publizierte Agroscope eine Studie über die ökonomischen und agrarstrukturellen Wirkungen der Volksinitiative für sauberes Trinkwasser (Agroscope Science Nr. 83/2019). Die Unsicherheiten hinsichtlich der Auswirkungen der Initiative wurden mithilfe von 18 Szenarien aufgegriffen, die sich dadurch unterscheiden, dass sie von unterschiedlichen Hypothesen betreffend die physischen Ertragseinbussen bei einer Produktion ohne Pestizide, die Preisentwicklung der gemäss Anforderungen der Initiative hergestellten Produkte und das bis 2025 zur Verfügung stehende Budget für Direktzahlungen ausgehen.

Gemäss dieser Studie dürfte die Bruttoproduktion von Kalorien der Schweizer Landwirtschaft je nach Szenario um 12 bis 21 Prozent und der Bruttoselbstversorgungsgrad der Schweizer Landwirtschaft um 11 bis 20 Prozent zurückgehen. Das mittlere Szenario geht von einem Rückgang um 16 Prozent aus.

5. Die Annahme der zwei Initiativen hätte zur Folge, dass in der Schweiz weniger Lebensmittel hergestellt würden, was durch Importe kompensiert werden dürfte. Je höher unsere Abhängigkeit von Importen, desto problematischer wären die Auswirkungen einer Einschränkung des Freihandels, sei es wegen einer Pandemie oder anderer möglicher Bedrohungen.

Antwort des Bundesrates.