21.3108 · Interpellation · 2021-03-10
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat das private Unternehmen OSEARA AG beauftragt, zu beurteilen, ob Personen zwangsweise weggewiesen werden können, und die Sonderflüge zu begleiten. Es ist hervorzuheben, dass dieses Unternehmen 2012 eigens für die Ausübung dieses Mandats gegründet wurde.
Menschenrechtsorganisationen sowie Ärztinnen und Ärzte zeigen sich seit Langem ernsthaft besorgt über die Leistungen der OSEARA AG im Hinblick auf die Einhaltung von ethischen und berufsethischen Regeln sowie die Achtung des Rechts auf Gesundheit der Patientinnen und Patienten. Ihre Bedenken beziehen sich auch auf die mangelnde Transparenz hinsichtlich des Mandats, das der OSEARA AG erteilt wurde, und dessen Ausführungsbestimmungen.
Ich bitte den Bundesrat deshalb, folgende Fragen zu beantworten:
1. Nach einer erneuten Ausschreibung im April 2020 brach das SEM schliesslich das laufende Vergabeverfahren ab und erneuerte das am 9. Juli 2020 an die OSEARA AG vergebene Doppelmandat für die medizinische Beurteilung und Begleitung. Diese Wahl wurde aus rein wirtschaftlichen Gründen getroffen, und das obwohl die neuen Vorgaben für die medizinischen Leistungen nicht erfüllt wurden. Ist es nicht höchst problematisch, dass diese Aufgaben erneut einem einzigen Unternehmen anvertraut werden, das zudem ein Privatunternehmen ist?
2. Warum wird das System, nach dem ein Vorentscheid durch ein privates Unternehmen erfolgt, nicht durch eine ärztliche Bescheinigung ersetzt, die von den eigenen Ärztinnen und Ärzten der Patientin oder des Patienten oder von einer Fachperson, die auf die Erkrankung der Patientin oder des Patienten spezialisiert ist, ausgestellt wird? Ist diesbezüglich eine Delegation an die Kantone denkbar?
3. Aus welchen Gründen zahlt der Bund der OSEARA AG für einen positiven Vorentscheid eine Prämie, und wie wird sichergestellt, dass das Risiko vermieden wird, für die OSEARA AG einen Anreiz zur Ausstellung positiver Vorentscheide zu schaffen?
4. Wie hoch ist der Prozentsatz der Patientinnen und Patienten, die mindestens ein Beratungsgespräch (vor Ort) haben, bevor die OSEARA AG einen positiven Vorentscheid liefert? Auf welcher Grundlage und nach welchen Modalitäten bestimmen die Ärztinnen und Ärzte der OSEARA AG, ob eine Person weggewiesen werden kann, insbesondere unter den schwierigen Bedingungen eines Sonderflugs?
5. Wie viele positive Vorentscheide liefert die OSEARA AG jährlich? Wie viel Prozent aller Vorentscheide fallen positiv aus?
Stellungnahme des Bundesrates
1. und 3. Die Oseara AG wird für die medizinische Beurteilung der Transportfähigkeit von ausreisepflichtigen Personen mit einem vertraglich festgelegten Betrag entschädigt, unabhängig vom Ergebnis der Beurteilung. Folglich gibt es keinen Anreiz, positive Beurteilungen zu erlassen.
Das SEM kam im Rahmen der Ausschreibung zum Schluss, dass aufgrund der offerierten Preise die Kosten für den Bund unverhältnismässig gewesen wären. Daher wurde das Vergabeverfahren abgebrochen und gleichzeitig gegenüber der Oseara AG die Option zur Vertragsverlängerung unter den bisherigen Rahmenbedingungen eingelöst. Die Einhaltung medizinischer Standards ist auch unter den bisherigen Vorgaben sichergestellt und gilt auch für private Unternehmen. Das SEM prüft aktuell erneut die Einführung neuer Rahmenbedingungen und wird dabei die ärztlichen Fachorganisationen stärker einbinden.
2. Bis 2015 beurteilte der behandelnde Arzt die Transportfähigkeit der ausreisepflichtigen Person. Die Ärzteschaft empfand diese Rolle im Zusammenhang mit dem Wegweisungsvollzug jedoch als problematisch, weshalb 2015 ein Systemwechsel beschlossen wurde. Seither stellt der behandelnde Arzt lediglich fest, ob allfällige Krankheitsbilder vorliegen, die gegen eine Rückführung sprechen (vgl. dazu auch Antwort 4.). Die Beurteilung der eigentlichen Transportfähigkeit übernimmt die mit der medizinischen Beurteilung und Begleitung beauftragte Organisation. Sie beurteilt allfällige Kontraindikationen unter Berücksichtigung von flugspezifischen Einflüssen. Um im Zusammenhang mit Gesundheitsfragen und dem damit verbundenen sensiblen Datenfluss einheitliche Standards zu gewährleisten, hält der Bundesrat an einer Zentralisierung der medizinischen Dienstleistungen bei Rückführungen fest.
4. Im Rahmen des Mandats zur medizinischen Beurteilung der Transportfähigkeit und medizinischen Begleitung ist keine persönliche Konsultation vorgesehen. Die Oseara AG stützt sich bei der Abklärung der Transportfähigkeit auf die durch die kantonalen Behörden beim SEM eingereichten Arztberichte sowie auf die Kontraindikationsliste. Diese wurde in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) und der Schweizerischen Ärztevereinigung FMH entwickelt und enthält Krankheitsbilder, welche gegen eine Rückführung sprechen. Anschliessend bestätigt oder verneint die Oseara AG die Transportfähigkeit und hält dabei allfällige weitere Voraussetzungen für den Transport fest (medizinische Begleitung, Medikamente, Hilfsmittel). Bei Sonderflügen wird am Abflugtag jede betroffene Person durch das medizinische Begleitpersonal untersucht. Die medizinische Begleitperson kann die Begleitung ohne Kostenfolge ablehnen, wenn die Transportfähigkeit zum Zeitpunkt der Ausreise nicht gegeben ist. Sonderflüge werden immer von medizinischem Personal begleitet.
5. Die überwiegende Mehrheit der ausreisepflichtigen Personen mit gesundheitlichen Problemen ist nach erfolgter medizinischer Beurteilung transportfähig. Häufig sind allerdings begleitende Massnahmen nötig (vgl. dazu Antwort 4.). Die Anzahl Fälle, bei denen die Oseara AG die Transportfähigkeit bejaht hatte, belief sich im Jahr 2020 auf 879 (80 Prozent aller beurteilten Fälle), im Jahr 2019 auf 1'232 (84%) und im Jahr 2018 auf 1'149 (94%).
Antwort des Bundesrates.