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Übernahme der Kosten von Fusspflegeleistungen bei Diabetikerinnen und Diabetikern durch die Krankenpflegeversicherung. Wann tritt die Regelung endlich in Kraft?

21.3130 · Interpellation · 2021-03-11

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Die Motion 12.3111, die ich im Jahr 2012 eingereicht habe und mit der ich die Übernahme der Kosten dieser hilfreichen Leistung beantragt habe, die notwendig ist, weil sie das Risiko für Amputationen im Bereich der unteren Extremitäten bei Diabetikerinnen und Diabetikern verringern kann, wurde 2013 von beiden Räten angenommen.

Nach einer Studie zu den mit der Motion verbundenen Fragen wurde eine Vernehmlassung zur Anpassung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) durchgeführt, die im Jahr 2020 abgeschlossen wurde.

In seiner Antwort vom 18. März 2019 auf die Frage 19.5127, die Brigitte Crottaz im Zusammenhang mit dieser Thematik gestellt hat, hat der Bundesrat angekündigt, dass die Übernahme der Kosten von Fusspflegeleistungen bei Diabetikerinnen und Diabetikern Anfang des Jahres 2021 in Kraft treten würde.

Bis heute ist meines Wissens nichts dergleichen in Aussicht. Es handelt sich hierbei jedoch um eine wichtige Angelegenheit, und Diabetikerinnen und Diabetiker sowie Gesundheitsfachleute warten ungeduldig darauf, dass die Verordnungsänderung beschlossen wird.

Kann der Bundesrat den vorgesehenen Zeitplan in dieser Sache angeben?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Vernehmlassung erfolgte von Juni bis Oktober 2020. Aufgrund der Rückmeldungen waren vertiefte Abklärungen und Gespräche mit den Berufsverbänden erforderlich. Darauf basierend wurde die Vorlage überarbeitet. Der Beschluss des Bundesrates ist vor Sommer 2021 vorgesehen.

Antwort des Bundesrates.

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