Militärische Schiessübungen am Rande des Naturschutzgebiets Grande Cariçaie. Es reicht!
21.3132 · Motion · 2021-03-11
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass die militärischen Schiessübungen am Neuenburgersee, insbesondere am Rande des Naturschutzgebiets Grande Cariçaie, eingestellt werden.
Begründung
Der Neuenburgersee ist seit vielen Jahren ein Übungsplatz für unsere Luftwaffe, die dort regelmässig Schiessübungen durchführt. Schätzungen zufolge haben sich auf dem Grund des Sees inzwischen 5000 Tonnen Munition angesammelt. Und dies scheint niemanden zu stören, stellt diese Situation doch auf den ersten Blick keine Gefahr für die Umwelt dar. Diese Annahme basiert auf der Tatsache, dass die Munition verschossen wurde und auf dem Grund des Sees liegt, wo sie immer tiefer unter dem Schlamm begraben wird. Wasseranalysen zufolge, die im Gebiet durchgeführt wurden, ist die Munition nicht umweltschädlich.
Alles in allem ist diese Situation mit der katastrophalen Lage im Munitionslager Mitholz vergleichbar, weshalb ich nicht umhinkomme, darauf zu reagieren. Die Personen, die damals entschieden, die Munition dort zu lagern, hielten Mitholz für den idealen Standort ohne jegliches Risiko für Mensch und Umwelt. Und heute sind unverzüglich riesige Geldbeträge notwendig, um die Fehler der Vergangenheit wiedergutzumachen.
Munition in einen wunderbaren See am Rande eines Naturschutzgebietes von nationaler Bedeutung zu schiessen, ist offensichtlich absurd. Welche langfristigen Folgen entstehen dadurch? Kann man tatsächlich garantieren, dass diese Situation für alle Zeiten unbedenklich bleibt?
Hinzu kommt, dass unsere Luftwaffe in diesem Gebiet Bomben- und Boden-Luft-Angriffe trainiert. Welchen strategischen Nutzen bringt das, da unsere Luftwaffe bekanntlich nicht ausserhalb der Schweiz intervenieren darf und wir nicht unser eigenes Territorium bombardieren werden?
Es handelt sich um eine inakzeptable Umweltverschmutzung angesichts der Tatsache, dass unnötige militärische Fähigkeiten trainiert werden. Unsere Vorfahren haben uns eine wunderbare Natur überlassen, für die wir gegenüber zukünftigen Generationen die Verantwortung tragen. Dem Vorsorgeprinzip folgend müssen diese Schiessübungen daher unverzüglich eingestellt werden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Dem Bundesrat ist der Schutz der Naturwerte und des Gewässers ein wichtiges Anliegen. Das VBS hat mit dem Programm "Natur Landschaft Armee" die Interessen des Naturschutzes mit der Nutzung des Schiessplatzes abgestimmt. In einem Mehrjahresprogramm werden seit 2012 verschiedene Massnahmen in enger Zusammenarbeit mit der Umweltorganisation "Association de la Grande Cariçaie" umgesetzt.
Die seit den 1950er Jahren in Forel eingesetzte Munition ist inert und enthält keine Explosivstoffe. Davor wurde auch Munition mit Explosivstoffen eingesetzt. Im Jahr 2015 führte das VBS in Zusammenarbeit mit den Kantonen Untersuchungen des Wassers durch. Dabei wurde nach den Fliegerschiessen ein Anstieg der Kupfer- und Zinkkonzentration im Seewasser nachgewiesen. Diese Unterschiede waren jedoch auch bei den Referenzstandorten nachweisbar und die gemessenen Schwermetallgehalte lagen unter den Grenzwerten der Gewässerschutzverordnung sowie der Fremd- und Inhaltsstoffverordnung.
Da diese Analysen bereits über fünf Jahre zurückliegen, führt das VBS zurzeit Untersuchungen des Seewassers und des Seebodens durch. Das entsprechende Probeentnahmekonzept wurde vorgängig mit den betroffenen Kantonen, dem Bundesamt für Umwelt und den Umweltorganisationen Pro Natura und "Association de la Grande Cariçaie" besprochen. Bei diesen Analysen handelt es sich noch nichtum eine vollständige Voruntersuchung mit Gefährdungsabschätzung gemäss Altlastenverordnung. Die Resultate der Untersuchungen sollen im Sommer 2021 vorliegen. Auf Basis dieser Ergebnisse wird das VBS unter Einbezug des BAFU, der Kantone und der Umweltorganisationen festlegen, welche weiteren Abklärungen notwendig sind, um die Umweltgefährdungen umfassend beurteilen zu können.
Der Bundesrat hat die Nutzung des Schiessplatzes Forel 1998 im Sachplan Militär festgelegt und letztmals mit der Anpassung des Programmteils im Dezember 2017 bestätigt. Die militärische Nutzung basiert auf einer Vereinbarung mit den Kantonen Freiburg, Neuenburg und Waadt aus dem Jahr 1990. Forel ist einer von noch drei verbliebenen Plätzen für die Ausbildung im Schiessen mit der Bordkanone und der einzige, bei dem auf bewegte Ziele geschossen werden kann. Er wird heute noch an wenigen Tagen im Jahr für die Grundausbildung der Piloten genutzt.
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Untersuchungen zu den Umweltauswirkungen vorliegen müssen und Klarheit zum künftigen Trainingsbedarf für das Fliegerschiessen mit der Bordkanone bestehen muss, bevor über die Weiterführung des Fliegerschiessens auf dem Schiessplatz Forel entschieden werden kann. Aus Sicht der Umweltgefährdung oder des Naturschutzes sieht der Bundesrat zur Zeit keinen Grund, der die Einstellung der Schiesstätigkeit in Forel zum jetzigen Zeitpunkt notwendig machen würde. Er beantragt deshalb die Ablehnung der Motion. Trotzdem ist der Bundesrat bereit, bei Vorliegen neuer Erkenntnisse die notwendigen Massnahmen zugunsten der Umwelt zu ergreifen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.