Wie wird das Konzept der planetaren Belastbarkeitsgrenzen in der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 berücksichtigt?
21.3140 · Interpellation · 2021-03-11
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Nebst der Klimaerwärmung bedroht uns die Tatsache, dass im System Erde acht biophysische Grenzen überschritten werden. Es handelt sich bei diesen acht Phänomenen um den Verlust der Biodiversität, die Störung des Stickstoff- und Phosphorkreislaufs, die übermässige Landnutzung, die Übersäuerung der Ozeane, den Abbau der Ozonschicht, die atmosphärische Aerosolbelastung, die übermässige Süsswassernutzung und den Eintrag künstlicher Moleküle in die Umwelt (Rockström et al., 2009; Steffen et al., 2015). Wenn diese neun planetaren Belastbarkeitsgrenzen - und damit die Begrenztheit der Erde - anerkannt werden, gewinnt auch das Konzept der Nachhaltigkeit an Bedeutung. Der Bericht "Umwelt-Fussabdrücke der Schweiz" (BAFU 2018) zeigt auf, dass sich die Treibhausgas-Effizienz in den vergangenen zwanzig Jahren verbessert, die Biodiversitäts-Effizienz aber verschlechtert hat. Im Bericht wird festgestellt, dass die Umwelt-Fussabdrücke der Schweiz nur dann auf ein Mass gesenkt werden können, das mit den Belastbarkeitsgrenzen des Planeten vereinbar ist, wenn gleichzeitig bei allen relevanten Konsumbereichen und auf verschiedenen Ebenen angesetzt wird.
In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:
- Beabsichtigt er, zur Verminderung des Gesamtumweltbelastungs-Fussabdrucks der Schweiz auf das Konzept der neun planetaren Belastbarkeitsgrenzen zurückzugreifen? Wie beabsichtigt er insbesondere zu verhindern, dass sich die Anstrengungen auf die klimatische Belastbarkeitsgrenze der Erde konzentrieren und die Belastbarkeitsgrenze hinsichtlich des Verlusts an Biodiversität aus dem Fokus gerät?
- Auf welchen Betrachtungszeitraum will er sich stützen, um Aussagen über die Entwicklung des Gesamtumweltbelastungs-Fussabdrucks zu machen?
- Wird er das Konzept der planetaren Belastbarkeitsgrenzen in der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 berücksichtigen?
- Falls ja: Wie gedenkt er dies zu tun, auf welcher Ebene und insbesondere für welche Konsumbereiche?
- Würde die Verankerung des Konzepts der planetaren Belastbarkeitsgrenzen in der Verfassung der Eidgenossenschaft nicht dazu beitragen, dass der Grundsatz der Nachhaltigkeit und der Erhalt einer lebenswerten Umwelt für zukünftige Generationen beachtet wird?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Verbrauch natürlicher Ressourcen liegt weltweit über dem naturverträglichen Mass. Die planetaren Belastbarkeitsgrenzen für Biodiversitätsverluste, den Klimawandel, die Stickstoff- und Phosphorüberschüsse und die Abholzung von Wäldern werden bereits überschritten. Auch die Schweiz trägt durch ihren hohen Ressourcenverbrauch pro Person dazu bei. Der Bundesrat hat diese Zusammenhänge im Umweltbericht 2018 aufgezeigt. Er hält zusätzliche Massnahmen für unabdingbar, damit zukunftsfähige und ressourcenschonende Konsum- und Produktionsmuster gestärkt werden können.
1.) Der Bundesrat erarbeitet seine Strategien unter Berücksichtigung der Gesamtheit der Belastbarkeitsgrenzen. Die Vernehmlassungsvorlage der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 misst einer Erhöhung der Kohärenz und Koordination zwischen Politikbereichen und dem Umgang mit Zielkonflikten höchste Priorität zu. Auch Grundsatz 9 der langfristigen Klimastrategie 2050 weist auf die Notwendigkeit hin, sowohl Synergien wie auch Zielkonflikte mit anderen Umweltbereichen, namentlich der Biodiversität, zu beachten. Bei konkreten Massnahmen schätzt der Bundesrat deshalb die Folgen für Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft ab, um Synergien und allfällige Zielkonflikte zu erkennen.
2.) Die bisherige Berechnung der Gesamtumweltbelastung zeigt die jährliche Entwicklung von 1996 bis 2015 (BAFU-Studie zu Umwelt-Fussabdrücken). Das BAFU aktualisiert derzeit die Zahlen für den Zeitraum 2016-2019. Der Indikator schliesst alle relevanten Umweltbereiche ein, d.h. sowohl lokale als auch globale Auswirkungen.
3./4.) Ja. Die Vernehmlassungsvorlage der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 bezieht sich in den Leitlinien für die Bundespolitik sowie besonders im Handlungsfeld 4.1.1 "Nachhaltige Konsummuster fördern" und im Handlungsfeld 4.1.2 "Wohlstand und Wohlergehen unter Schonung der natürlichen Ressourcen sichern" auf die Belastbarkeitsgrenzen der globalen Ökosysteme. Für die Belastbarkeitsgrenze der Biodiversität besonders relevant ist die landwirtschaftliche Produktion.
5.) Die Präambel der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV, SR 101) verweist auf die Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen. Mit den Artikeln 2, 73, 74 und 104a BV sowie weiteren Verfassungsgrundlagen besteht in materieller Hinsicht bereits eine ausreichende Basis zur Berücksichtigung der globalen Nachhaltigkeit.
Antwort des Bundesrates.