Lexipedia

21.3142 · Motion · 2021-03-11

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, das den Kantonen die rechtlichen Befugnisse gibt, um wirksame Programme zur Sozialprävention und zur Prävention der Überschuldung einzuführen, falls sie dies wünschen. Dieses Konzept stützt sich auf die bestehenden kantonalen Projekte und auf eine Bestandsaufnahme in allen Departementen der bundesrechtlichen Gesetzesgrundlagen, die eine rasche Sozialprävention im Bereich der Armuts- und Überschuldungsgefährdung verhindern, insbesondere im Bereich der Betreibungen, der Meldung von nicht bezahlten Krankenkassenprämien an die Kantone, der Steuervorschriften etc.

Begründung

Die Covid-19-Pandemie hat eine beachtliche Anzahl von Personen in ein unsichtbares Prekariat gestürzt, das in den Unterstützungs- und Sozialmassnahmen nicht erfasst wird. Lässt man zu, dass diese Situation anhält, so werden die Probleme dieser Menschen nur verschlimmert, sei es im Bereich der Gesundheit (fehlender Zugang zur Behandlung von physischen und psychischen Erkrankungen sowie zu zahnärztlicher Behandlung), der Erziehung (keine Mittel zur Unterstützung der Kinder), der Bildung (Abbruch der Ausbildung aufgrund fehlender Mittel), der Eingliederung (kein Zugang zu beruflichen Eingliederungsmassnahmen oder zu Massnahmen der Arbeitslosenversicherung, beispielsweise für Selbstständigerwerbende in prekären Verhältnissen) oder der Überschuldung (Inanspruchnahme von Krediten und Zahlungsaufschüben zur Begleichung von Rechnungen oder sogar deren Nichtbezahlung), um nur einige der offenkundigsten Folgen der Untätigkeit zu nennen.

Mit Früherkennungsinstrumenten ist es aber möglich, diese Haushalte gezielt zu erfassen und ihnen eine massgeschneiderte Unterstützung zu bieten.

Es liegt am Bund, den Kantonen die Befugnis für das Ergreifen solcher Massnahmen zu erteilen und diese Massnahmen auch zu ermöglichen, indem er die gesetzlichen Hindernisse für deren Umsetzung beseitigt (beispielsweise eine Verzögerung bei der Datenübertragung, fehlender Zugang etc.).

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Prävention von Armuts- und Überschuldungsgefährdung obliegt in erster Linie den Kantonen. Wann immer es möglich und mit den Grundrechten vereinbar ist, stellt ein frühzeitiges Eingreifen sicherlich den besten Weg dar, um eine Verschlechterung der Situation und negative Auswirkungen zu vermeiden.

In seiner Stellungnahme zur Motion 20.4636 Marti Min Li "Verankerung und Ausbau einer nachhaltigen Schuldenprävention und Schuldenberatung in den Kantonen" anerkannte der Bundesrat, wie wichtig ein bedarfsgerechtes Angebot an Schuldenberatung und -prävention ist. Überdies stellte er fest, dass bereits mehrere Kantone über ein gut etabliertes Angebot verfügen und damit zeigen, dass geeignete Lösungen im Rahmen des Föderalismus entwickelt werden können.

Die Risikofaktoren, die zur Prekarität beitragen können, sind zahlreich und vielfältig. Dem Bundesrat fehlt indes ein Überblick über alle Rechtsgrundlagen, die, wie der Motionär befürchtet, die Sozialprävention verhindern könnten. Jedoch besteht für den Bundesrat kein Zweifel daran, dass die bestehenden Bestimmungen ihren Sinn und Zweck haben und dass eine Überprüfung eine Interessenabwägung erfordern würden. Ein erleichterter Informationsaustausch zwischen den Stellen des Bundes und der Kantone kann nur unter Einhaltung des Daten- und Persönlichkeitsschutzes erfolgen.

Zwar erachtet der Bundesrat es als sinnvoll, gemeinsam mit den Kantonen zu prüfen, ob es rechtliche Hindernisse für die Armuts- und Überschuldungsprävention gibt und ob gegebenenfalls Anpassungen vorgenommen werden können, ohne andere legitime Rechte und Interessen zu verletzen, aber er sieht keinen zwingenden Grund, die gesetzlichen Befugnisse durch die Schaffung neuer Bundesnormen zu ändern. Sollte die Motion im Erstrat angenommen werden, würde der Bundesrat im Zweitrat die Abänderung in einen entsprechenden Prüfungsauftrag beantragen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.