Lexipedia

21.3143 · Motion · 2021-03-11

Bundeskanzlei

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass in seinen Texten und in allen Texten der Bundesverwaltung und der vom Bund abhängigen Institutionen die Regeln der französischen Sprache und die diesbezüglichen Weisungen beachtet werden und dass davon nicht im Namen einer sogenannten "inklusiven" Schreibweise oder einer geschlechtergerechten Sprache (langage epicène) abgewichen wird.

Begründung

Die Académie française hat im Oktober 2017 aufgrund eines einstimmigen Beschlusses ihrer Mitglieder Folgendes verlauten lassen: Mit Blick auf die Verbreitung einer sogenannten inklusiven Schreibweise, die sich gerne als neue Norm etablieren möchte, spreche die Académie française mit einstimmigem Beschluss eine ernste Warnung aus. Mit seinen vielfältigen orthografischen und syntaktischen Markierungen führe dieser Sprachgebrauch zu einer uneinheitlichen, im Ausdruck disparaten Sprache, die Verwirrung stifte bis hin zur Unleserlichkeit. Es sei schwer auszumachen, was mit diesem neuen Sprachgebrauch bezweckt werden solle und wie die dadurch geschaffenen praktischen Hindernisse beim Schreiben, beim Lesen - sei es still für sich oder beim Vorlesen - und bei der Aussprache zu überwinden wären. Die Sprachvermittlung der Lehrkräfte würde erschwert, aber auch die Arbeit der Verwaltungen. Und noch stärker beeinträchtigt wäre das Lesen. Die Académie française habe mehr als jede andere Institution ein waches Auge auf alle Entwicklungen und Neuerungen der Sprache, denn ihre Aufgabe sei es, diese Sprachentwicklungen in Regeln zu fassen.Dem wäre anzufügen, dass die französische Sprache nicht für politische Zwecke missbraucht werden darf und dass die Dekonstruktion der Sprache zu ideologischen Zwecken niemals Widerhall in unserer öffentlichen Verwaltung finden darf. Lesbarkeit und Verständlichkeit sind höher zu gewichten als Ideologie. Damit soll aber keineswegs die Feminisierung gewisser Wörter im Sinne einer Förderung von mehr Gleichstellung verhindert werden.Die inklusive Schreibweise, die von denjenigen, die sie vorantreiben möchten, als sozialer Fortschritt angepriesen wird, ist im Übrigen in der Wissenschaft kaum ein Thema; die Linguistik hält sich aus den medialen Debatten heraus. Im Sprachgebrauch sind sehr viele verschiedene Formen zu beobachten und es zeichnet sich überhaupt keine einheitliche Norm ab. Nebst der Verbreitung von formalen Wucherungen ("Chere.s collègu.e.s", "Cher.e.s collègue.s" etc.) zeigt die "inklusive Schreibung" keinerlei System. Möchte eine Verwaltung diesen Schreibgebrauch übernehmen, müsste sie zuerst ihre eigenen, wohl eher zufälligen Regeln entwickeln.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Artikel 7 Absatz 1 des Sprachengesetzes (SR 441.1) schreibt vor: "Die Bundesbehörden bemühen sich um eine sachgerechte, klare und bürgerfreundliche Sprache und achten auf geschlechtergerechte Formulierungen." Und Artikel 2 Absatz 1 der Sprachenverordnung (SR 441.11) bestimmt: "Die amtlichen Publikationen und die weiteren für die Öffentlichkeit bestimmten Texte des Bundes sind in allen Amtssprachen sachgerecht, klar und bürgerfreundlich sowie nach den Grundsätzen der sprachlichen Gleichbehandlung der Geschlechter zu formulieren." Nach Artikel 3 der Organisationsverordnung für die Bundeskanzlei (SR 172.210.10) hat die Bundeskanzlei die Gleichbehandlung der Amtssprachen zu achten und für die Qualität der zur Veröffentlichung bestimmten Texte und weiterer wichtiger Texte in den Amtssprachen zu sorgen. Dazu legt die Bundeskanzlei die redaktionellen und formalen Qualitätsstandards in Weisungen fest; dies hat sie in den "Sprachweisungen" getan (BBl 2017 3577; die Weisungen und Leitfäden sind zu finden unter www.bk.admin.ch > Dokumentation > Sprachen).Angesichts des Umstands, dass die Bundesverwaltung im Sprachenbereich ihren gesetzlichen Auftrag bereits heute erfüllt, ist der Bundesrat der Auffassung, dass es gegenwärtig nicht angezeigt ist, die bestehenden Weisungen, die eine "inklusive Sprache" nicht vorsehen, anzupassen oder neue Regeln zu erlassen.