21.3159 · Motion · 2021-03-15
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die vorsorgliche Verteilung von Kaliumiodid-Tabletten auf die gesamte Schweizer Bevölkerung auszuweiten. Dazu soll die Jodtabletten-Verordnung überarbeitet werden.
Begründung
Der Bund hat nach dem Kernkraftwerk-Unfall in Fukushima den Radius für die Verteilung von Jodtabletten ausgeweitet. Die Bevölkerung im Umkreis von 50 Kilometern rund um ein Schweizer Kernkraftwerk erhält als vorsorgliche Schutzmassnahme Jodtabletten. Diese werden an Haushalte, Schulen und Unternehmen verteilt. Die Armeeapotheke sorgt für eine zusätzliche Lagerung. In den Gebieten ausserhalb des Radius von 50 Kilometern, also in den meisten Teilen des Landes, sind die Kantone dafür zuständig, die Bevölkerung nach einem Kernkraftwerk-Unfall innerhalb von zwölf Stunden mit Jodtabletten zu versorgen. In einem solchen Fall wird die Bevölkerung aufgefordert, sich zu den Verteilorten zu begeben. Dies steht im Widerspruch zum strikten Verbot, das Haus zu verlassen, das beim Durchzug der radioaktiven Wolke über dem Gebiet verhängt wird.
Eine vorsorgliche Verteilung wurde in den Agglomerationen Basel, Luzern und Zürich durchgeführt. Diese liegen zwar nicht in den Notfallschutzzonen, jedoch wird davon ausgegangen, dass sich in diesen grossen Agglomerationen die Abgabe von Jodtabletten an die Bevölkerung schwierig gestalten würde.
Die Genferseeregion gehört zu den schweizweit am dichtesten besiedelten Regionen. Sie erhält jedoch nicht die gleiche Versorgung. Dies ist umso unverständlicher, da Genf 70 Kilometer vom französischen Kernkraftwerk Bugey entfernt liegt. Zum Kraftwerk gehört der älteste Reaktor Frankreichs, der 1965 gebaut wurde.
Anlässlich einer Konferenz, die kürzlich stattgefunden hat, sagte auch der Kommandant des Feuerwehr- und Rettungsdienstes der Stadt Genf, dass er es nicht für realistisch halte, innerhalb von zwölf Stunden Jodtabletten an eine Wohnbevölkerung von einer halben Million Menschen im Kanton zu verteilen, insbesondere, wenn es nicht erlaubt sei, das Haus zu verlassen.
Aus all diesen Gründen muss die vorsorgliche Verteilung von Jodtabletten auf die gesamte Bevölkerung ausgeweitet werden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
In der Schweiz werden die Jodtabletten an die gesamte Bevölkerung abgegeben, und zwar entweder vorsorglich (an die Haushalte im 50-Kilometer-Radius um die Schweizer Kernkraftwerke) oder kantonal zentralisiert (in den Zonen, die weiter als 50 Kilometer von den Kernkraftwerken entfernt sind). 2014 wurde der Radius für die vorsorgliche Verteilung an alle Haushalte von 20 auf 50 Kilometer ausgeweitet. Der Radius von 50 Kilometern für die Abgabe an die Haushalte wurde so festgelegt, dass gemäss dem neuen, nach dem Unfall in Fukushima erstellten Referenzszenario gewährleistet ist, dass die Strahlenbelastung der Schilddrüse bei niemandem in der Schweiz 50 Millisievert überschreitet. Diese Dosisschwelle entspricht den internationalen Empfehlungen zur Jodtablettenprophylaxe. Würde die Einnahme von Jodtabletten auch ausserhalb von 50 km notwendig, sind die Kantone verpflichtet, diese rasch möglichst und maximal innerhalb von 12 Stunden an die betroffene Bevölkerung zu verteilen.
Im Gegensatz zu den Agglomerationen von Basel, Luzern und Zürich befindet sich die Grossregion "Arc Lémanique" nicht in einem Nahbereich (< 50 km) eines Kernkraftwerkes, weder in der Schweiz noch im grenznahen Ausland. Die Jodtabletten sind somit bei den entsprechenden Kantonen fachgerecht in genügenden Mengen eingelagert, um im Ereignisfall die gesamte Bevölkerung damit versorgen zu können.
Eine Vorverteilung der Jodtabletten in der gesamten Schweiz ist eine aus Aspekten des Strahlenschutzes nicht gerechtfertigte Massnahme und führt bei Bund, den Kantonen und Gemeinden zu einem unverhältnismässigen Aufwand für die Verteilung an die Haushalte. Zudem haben sich die Kantone 2013 am Vernehmlassungsverfahren zur Jodtabletten-Verordnung beteiligt und haben dem Grundsatz einer Verteilung innert zwölf Stunden ab Anordnung zugestimmt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.