21.317 · Standesinitiative · 2021-07-06
Erledigt
Wortlaut
Die Bundesgesetzgebung sei derart anzupassen, dass die Individualbesteuerung sowohl betreffend die Bundessteuer wie auch betreffend das kantonale Steuerrecht möglichst bald umzusetzen ist.
Begründung
Das Bundesparlament befasste sich bereits früher mit dem Thema der Individualbesteuerung bzw. der Ungleichbehandlung von verheirateten/eingetragenen Menschen gegenüber Konkubinatspaaren.
Zuletzt intensiv im Kontext der Abstimmung zur Initiative "Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe", welche schliesslich vom Volk knapp abgelehnt wurde. Diese Abstimmung wurde jedoch vom Bundesgericht 2019 aufgehoben, die Initianten zogen nach dem Urteil die Initiative formell zurück.
Was die Initiative jedoch in jedem Fall - unabhängig der eigenen Haltung dazu oder auch des Ergebnisses - bewirkte, war eine (erneute) bewusstere Auseinandersetzung mit der Frage nach Gleichstellung im eidgenössischen Steuerrecht.
Gerade auch vor dem Hintergrund der neuen Gleichstellungsbewegung (z.B. Frauen*streik 2019) und einem gesellschaftlich geforderten Diskurs über das Aufbrechen traditioneller Rollenverständnisse und Familienbilder ist es dringend angezeigt auch in steuerrechtlichen Themen endlich einen Schrittvorwärts zu machen. Das Schweizer Steuerrecht widerspiegelt nach wie vor das Bild der Frauen, die (notabene unbezahlte) Haus- und Betreuungsarbeit leisten, und benachteiligt damit die Erwerbsarbeit der Frauen. Die Forderung nach Gleichstellung im Steuerrecht ist nicht neu, aber wieder lauter denn je.
So hat Avenir Suisse im Juni 2020 eine Analyse präsentiert, welche acht aktuelle Reformvorschläge zur Ehepaar-und Familienbesteuerung auf Bundesebene in Bezug auf ihr Kosten-Nutzen-Verhältnis vergleicht und kommt zum Schluss, dass die Individualbesteuerung klar im Vorteil gegenüber den anderen Modellen (z.B. Erhöhung Kinderabzug, Splitting) ist. Die Loslösung der Steuerveranlagung vom Zivilstand schafft Gleichbehandlung bzw. führt zur Hinfälligkeit der Frage nach "Heiratsstrafe oder Heiratsvorteil" und bringt zudem geringere Steuerausfälle als Modelle, die auf gemeinsame Veranlagung setzen.
Nicht zuletzt wird damit der Frau als Erwerbstätige endlich die gleiche Eigenständigkeit zugestanden wie dem erwerbstätigen Manne - jene Gleichstellung also, die gemäss unserer Verfassung längst realisiert sein sollte.
Es ist nicht länger nachzuvollziehen, dass dies nicht so sein sollte. Allerdings liegt es in der Hand des Bundesparlaments hier die notwendigen Schritte zu unternehmen, nur dann können die Kantone entsprechende Anpassungen im kantonalen Steuerrecht vornehmen. Die Forderung aus den Kantonen nach Individualbesteuerung muss deshalb gestellt werden, damit der Auftrag an das Bundesparlament zur rascheren Umsetzung deutlich wird.
Verhandlungen
08.12.2022 Ständerat
Keine Folge gegeben
05.03.2024 Nationalrat
Keine Folge gegeben