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21.3189 · Postulat · 2021-03-16

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Aufgrund der rechtlichen und wirtschaftlichen Verbundenheit der Ehegatten erfolgt im geltenden Steuerrecht konsequenterweise eine gemeinsame Besteuerung. Die Individualbesteuerung stellt das heutige Steuersystem auf den Kopf samt enormem administrativen Aufwand, steuerlichen Unklarheiten und neuen Diskriminierungen. Ich bitte den Bundesrat, die gemeinsame Besteuerung mit Vollsplitting als einfache Tariflösung gegenüber der Systemumstellung zur Individualbesteuerung zu bewerten und stelle folgende Fragen.

1. Welche Nachteile entstehen für die Steuerpflichtigen, wenn die im gleichen Haushalt gelebte Gemeinschaft steuerlich durch die Individualbesteuerung wieder getrennt wird, z.B. hinsichtlich Geltendmachung von Abzügen (Kinderabzüge, Drittbetreuungskosten, Krankheitskosten, Krankenkassenprämien, Unterhalts- und Zinskosten bei in Miteigentum aufgeteilter Liegenschaft, Einkäufe in die 2. Säule)?

2. Wie viele Steuererklärungen müssen die Familien gesamt zusätzlich ausfüllen bei einer Systemumstellung weg von der Gemeinschaftsbesteuerung hin zur Individualbesteuerung?

3. Die Kantone haben das Problem der Heiratsstrafe, z.B. mit dem erwähnten Vollsplitting gelöst ohne eine Systemumstellung in Richtung Individualbesteuerung zu vollziehen. Die Kantone veranlagen sowohl die Kantons- wie auch die direkte Bundessteuer. Welche Probleme sieht der Bundesrat in der Veranlagungspraxis, wenn die Kantone zwei Systeme parallel betreiben müssen? Welche Formen der Steueroptimierung und Steuerumgehung sind zu erwarten? Welche Abgrenzungsprobleme zwischen den zwei Systemen sind zu erwarten?

4. Bei der Individualbesteuerung müsste auch die heutige Solidarhaftung der Ehegatten entfallen. Wie beurteilt der Bundesrat die Gefahr eines Missbrauchs beim Steuerbezug?

5. Bei der Individualbesteuerung müsste von zwei voneinander unabhängigen Veranlagungsverfahren ausgegangen werden. Welche Widersprüche könnten bei unabhängigen Veranlagungsverfahren entstehen, wenn die Verfahren von der Sache her aufeinander abzustimmen wären?

6. Bund und Kantone haben eine verfassungsmässige Harmonisierungspflicht. Wie beurteilt der Bundesrat die Erfüllung dieser Pflicht durch den Bund, nachdem 26 Kantone das Problem der Heiratsstrafe unter Beibehaltung des Prinzips der Gemeinschaftsbesteuerung mit tariflichen Massnahmen gelöst haben?

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

In der Herbstsession 2020 beschloss das Parlament, die Verabschiedung einer Botschaft zur Einführung der Individualbesteuerung in die Legislaturplanung 2019-2023 aufzunehmen. Der Bundesrat wird in einem ersten Schritt eine Auslegeordnung zu verschiedenen Modellen einer Individualbesteuerung verfassen und dazu die Kantone anhören. Das Parlament wird im Herbst 2021 die Gelegenheit erhalten, sich auf dieser Grundlage zu den Eckwerten einer Individualbesteuerung zu äussern. Eine anschliessende Vernehmlassung könnte 2022 durchgeführt und die Botschaft des Bundesrates 2023 verabschiedet werden. Dabei wird der Bundesrat auch zu den vorliegenden Themen Stellung nehmen.

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.