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Wie verhindert der Bundesrat einen Abbau der Rechte von Velofahrerinnen und Velofahrern bei Zugreisen?

21.3192 · Interpellation · 2021-03-16

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Im Jahr 2018 hat das Parlament eine neue Bestimmung als Teil des Gesetzespakets "Organisation der Bahninfrastruktur" (OBI) eingeführt. Dem Personenbeförderungsgesetz (PBG) unterstellte Transportunternehmen sind gemäss dem neuen Artikel 23a verpflichtet, geeignete Voraussetzungen für den Transport von Fahrrädern in den Fahrzeugen zu schaffen. Diese neue Bestimmung gilt seit dem 1. Januar 2021. Mit der Einführung dieses neuen Artikels hat der Gesetzgeber seine Absicht zum Ausdruck gebracht, die Rechte von Fahrgästen mit Velos zu stärken.

Die SBB haben jedoch am 21. März 2021, nicht einmal drei Monate nach dem Inkrafttreten dieser neuen Fahrgastrechte, eine Ausweitung der Reservationspflicht für den Veloselbstverlad eingeführt. Diese Regelung beeinträchtigt die Fahrgastrechte: Anstatt mehr Platz zu schaffen für Velos und Gepäck, schränken die SBB den Zugang zum öffentlichen Verkehr mit dem Velo ein und verteuern ihn zudem. Die Ausweitung der Reservationspflicht für Velos im Fernverkehr steht also im direkten Widerspruch zur Absicht des Gesetzgebers, die Fahrgastrechte zu stärken. Das Parlament hat sich zwar eine Verbesserung der Situation erhofft, die angenommene neue Regelung bedeutet aber einen Rückschritt.

Die Zahlen zum Veloverlad aus dem vergangenen Jahr zeigen einen deutlichen Anstieg der Nachfrage; und die starke Zunahme der Veloverkäufe im Jahr 2020 lässt vermuten, dass sich dieser Trend fortsetzen wird. Es ist verständlich, dass die SBB auf diese Situation reagieren. Kurzfristig kann die Reservationspflicht eine Überlastung verhindern. Langfristig müssen aber Lösungen gefunden werden, die der Absicht des Gesetzgebers, den Velotransport zu vereinfachen, entsprechen und für die Kundinnen und Kunden kostenneutral sind.

Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Was hält der Bundesart von der Ausweitung der Reservationspflicht für den Veloselbstverlad im Fernverkehr?

2. Was unternimmt der Bundesrat, um den Widerspruch zwischen der Absicht des Parlaments, das Recht der Fahrgäste auf Velomitnahme zu stärken, und der durch die SBB ausgeweiteten Reservationspflicht zu beheben?

3. Wie steht der Bundesrat zum Vorschlag, Mindestanforderungen an die Transportkapazität für die Mitnahme von Velos und Gepäck im öffentlichen Verkehr festzulegen?

Stellungnahme des Bundesrates

Der neue Artikel 23a des Personenbeförderungsgesetzes vom 20. März 2009 (PBG) verpflichtet die Transportunternehmen dazu, geeignete Voraussetzungen für die Mitnahme von Fahrrädern in den Zügen und Bussen zu schaffen, dies jedoch nur, wenn die Fahrräder leicht zu handhaben sind, dies den Verkehr nicht beeinträchtigt und die Fahrzeuge dafür geeignet sind. Für mitgeführte Fahrräder kann ein Fahrpreis verlangt werden. Diese neue Bestimmung ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft.

1. Vor allem im Fernverkehr ist der Platz für die Mitnahme von Fahrrädern beschränkt. Zu gewissen Zeiten und an bestimmten Orten ist die Nachfrage jedoch sehr gross. Dies ist erfreulich. Im Juli 2020 wurden rund 80 000 Velo-Tageskarten verkauft, das sind rund 45 Prozent mehr als im selben Monat des Vorjahres. Die stark gestiegene Nachfrage stellt die Sicherheit des Bahnbetriebs, die Pünktlichkeit und die Gewährleistung der Fahrradmitnahme vor neue Herausforderungen. Um kurzfristig Abhilfe zu schaffen, hat die SBB die Dauer der Reservationspflicht für Fahrräder vom 21. März bis zum 31. Oktober verlängert. Diese Ausdehnung der Reservationspflicht ist zum jetzigen Zeitpunkt unvermeidbar. Gleichzeitig ist sie aber auch gerechter und geordneter als die Anwendung des Prinzips "Der Schnellere ist der Geschwindere".

2. Als Eigner erwartet der Bund von der SBB, dass sie ihren Kundinnen und Kunden attraktive, sichere, pünktliche und qualitativ hochwertige Mobilitätslösungen anbietet und auf einen einfachen und kundenfreundlichen öffentlichen Verkehr hinwirkt. Auf den Hauptlinien wird die SBB zusätzliche Kapazitäten für die Fahrradmitnahme schaffen. Die dazu erforderlichen Umrüstungen und Optimierungen beim Rollmaterial lassen sich jedoch nicht kurzfristig realisieren.

3. Der Bundesrat, der die Eignerinteressen des Bundes wahrnimmt, legt die strategischen Ziele für die SBB fest. Diese sind als Gesamtziele zu verstehen. Die Schaffung der erforderlichen Voraussetzungen für das Mitführen von Fahrrädern, das Festsetzen der Tarife sowie die Festlegung der Abläufe sind betriebliche Aufgaben, die in den Zuständigkeitsbereich des Unternehmens fallen. Dabei muss die SBB den Bedürfnissen der unterschiedlichen Anspruchsgruppen Rechnung tragen.

Antwort des Bundesrates.

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