Lexipedia

21.321 · Standesinitiative · 2021-10-11

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung vom 18. April 1999, Artikel 115 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Bundesversammlung, Artikel 156 des Geschäftsreglementes vom 13. September 1985 des Grossen Rates des Kantons Genf (Loi portant règlement du Grand Conseil de la République et canton de Genève) und Artikel 118 der Bundesverfassung vom 18. April 1999 sowie in Anbetracht dessen,

- dass sich Umweltfaktoren zunehmend auf unsere Gesundheit auswirken und die Zahl der sogenannten neu auftretenden Krankheiten steigt;

- dass wir nach Jahren der Sorglosigkeit unseren Lebensstil und unser Konsumverhalten ändern müssen;

- dass Aluminiumsalze seit vielen Jahren wegen ihrer potenziell krebserregenden Wirkung umstritten sind;

- dass eine neue Genfer Studie Anhaltspunkte dafür liefert, dass Aluminiumsalze in Antitranspiranten das Brustkrebsrisiko erhöhen;

- dass es angezeigt ist, das Vorsorgeprinzip anzuwenden und zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung ein Verbot in Betracht zu ziehen;

- dass die Bevölkerung allmählich erkennt, welchen Gefahren sie sich aussetzt, und zu weniger toxischen Produkten greift;

- dass die Kosmetikriesen über andere Produkte nachdenken sollten, die ebenso wirksam, aber weniger gefährlich für unsere Gesundheit sind,

fordert der Grosse Rat des Kantons Genf die Bundesversammlung dazu auf, angesichts der jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnisse, ein Verbot von Aluminiumsalzen und von deren Derivaten in Kosmetikprodukten in Betracht zu ziehen.

Begründung

Generell lässt sich festhalten, dass sich Umweltfaktoren immer stärker auf unsere Gesundheit auswirken. Pestizide, Umweltverschmutzung, Feinstaub, Asbest, Umwelthormone, Schwermetalle: Alles deutet darauf hin, dass wir - angesichts der Zunahme sogenannter neu auftretender Krankheiten und angesichts zahlreicher Studien, welche den Einfluss dieser Elemente auf unsere Gesundheit belegen - nach Jahren der Sorglosigkeit unseren Lebensstil und unser Konsumverhalten ändern müssen.

Zu diesen Elementen gehören auch Aluminiumsalze, die wegen ihrer potenziell krebserregenden Wirkung seit Jahren umstritten sind.

Der Wissenschaftliche Ausschuss "Verbrauchersicherheit" (Scientific Committee on Consumer Safety; CSSC) der Europäischen Kommission hielt 2012 fest, dass Aluminium in Kosmetikprodukten wahrscheinlich nicht krebserregend ist. Eine neue Studie, die im September 2016 von zwei Genfer Forschern im International Journal of Cancer veröffentlicht wurde, bringt die Debatte jedoch wieder in Gang und liefert Anhaltspunkte dafür, dass Aluminiumsalze in Antitranspiranten das Brustkrebsrisiko erhöhen. Eine andere Studie (aus Innsbruck in Österreich) belegt ein doppelt so hohes Brustkrebsrisiko bei Frauen, die nach eigenen Angaben regelmässig aluminiumsalzhaltige Kosmetikprodukte verwenden.

Angesichts einer epidemiologischen Lage, in der die Inzidenz von Brustkrebs steigt und immer jüngere Frauen von dieser Krankheit betroffen sind (20 Prozent der Frauen sind zum Zeitpunkt der Diagnose jünger als 50 Jahre), scheint es angezeigt, das Vorsorgeprinzip anzuwenden und ein Verbot von Aluminiumsalzen in Kosmetikprodukten in Betracht zu ziehen.

An dieser Stelle sei daran erinnert, dass der Wirkmechanismus von Aluminiumsalzen darin besteht, die Poren zu verengen und so die Schweissbildung zu verringern. Es ist bereits erwiesen, dass bei Verletzungen (Rasur, Kratzer, Enthaarung, Ekzeme) die Menge an Aluminiumsalzen, die in den Körper eindringt, sechsmal höher ist, weshalb die Verwendung dieser Salze in solchen Fällen untersagt ist.

In einem Bericht der französischen Agentur für die Sicherheit von Arzneimitteln und Gesundheitsprodukten (Agence nationale de sécurité du médicament et des produits de santé; ANSM) wird sogar eine Konzentration von höchstens 0,6 Prozent empfohlen. Die Aluminiumsalzkonzentration wird auf den Produkten jedoch niemals angegeben und dürfte etwa zehnmal so hoch sein wie dieser Wert ...

Derselbe Bericht befasst sich auch mit der Neurotoxizität, die - zumindest bei Tieren - nachgewiesen ist. Die Schwierigkeit, einen Zusammenhang zwischen Krebs und Aluminiumsalzen herzustellen, besteht darin, dass es keine gross angelegten prospektiven Studien gibt (unter prospektiven Studien sind Studien zu verstehen, deren Ziel es ist, eine Gruppe von Personen, die Risikofaktoren für eine Krankheit aufweisen, über einen bestimmten Zeitraum zu beobachten und mit einer Kontrollgruppe ohne diese Risikofaktoren zu vergleichen).

Dennoch werden immer umfassendere Studien durchgeführt, sodass es nur eine Frage der Zeit ist, bis sich die aktuellen Bedenken in Bezug auf die Gesundheit der Bevölkerung als begründet erweisen.

Wenn die Politik jetzt nicht klug handelt und das Vorsorgeprinzip nicht angewendet wird, könnten wir dies in einigen Jahren bereuen. Käme dieses Prinzip zum Tragen, wäre dies ein starker Anreiz für die Kosmetikriesen, über andere Lösungen nachzudenken, die ebenso wirksam, aber weniger gefährlich für die Gesundheit der Bevölkerung sind. Im Übrigen werden in den Supermärkten mittlerweile zahlreiche Antitranspiranten angeboten, die weder Aluminiumsalze noch Alunit (ein Derivat) enthalten - dies weil sich die Bevölkerung der Gefahren, denen sie sich aussetzt, allmählich bewusst wird und deshalb zu weniger toxischen Produkten greift.

Es ist also höchste Zeit, dass die Bundesbehörden ihre gesundheitspolitische Verantwortung wahrnehmen und rasch ein Verbot dieser toxischen Bomben, die derzeit allen zugänglich sind, ins Auge fassen.