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Im Tessin gingen Tausende Arbeitsplätze verloren, und gleichzeitig gibt es immer mehr Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Gesellschaftlicher und nationaler Zusammenhalt in Gefahr

21.3212 · Interpellation · 2021-03-17

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Das Bundesamt für Statistik hat die Zahl der Stellen, die im Tessin aufgrund der Coronapandemie verloren gingen, von 10 000 auf 4200 korrigiert. Natürlich gibt es keinen Grund, sich über diese angebliche "Verbesserung" zu freuen, denn es handelt sich dabei offensichtlich erst um den Anfang der Tragödie. Verschiedene Wirtschaftszweige werden künstlich über Staatshilfen am Leben erhalten. Sobald diese Hilfen auslaufen, wird es zu einer Konkurswelle kommen.

Gleichzeitig steigt die Zahl der Grenzgängerinnen und Grenzgänger weiter an. Im Tessin erreicht ihre Zahl mittlerweile 70 115 (Stand Ende 2020), womit zum x-ten Mal ein neuer Rekord erreicht wurde. 46 000 davon sind im tertiären Sektor tätig, wo es keinen Mangel an einheimischen Arbeitskräften gibt (im Gegenteil). In den offiziellen Zahlen sind naturgemäss die zahlreichen Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die schwarz arbeiten, nicht berücksichtigt.

Tausende von Arbeitsplätzen gehen verloren und gleichzeitig steigt die Zahl der Grenzgängerinnen und Grenzgänger ständig: Es ist offensichtlich, dass diese Situation inakzeptabel ist. Ebenso offensichtlich ist, dass der Grund dafür bei der grenzenlosen Personenfreizügigkeit gesucht werden muss.

Ich frage den Bundesrat:

  • Ist es nach Ansicht des Bundesrates akzeptabel, dass im Tessin Tausende von Arbeitsplätzen verloren gehen, während gleichzeitig die Zahl der Grenzgängerinnen und Grenzgänger immer weiter steigt (insbesondere im tertiären Sektor) und die Schweizer Arbeitskräfte im Kanton immer stärker in der Minderheit sind (was sie seit 2018 sind)?
  • Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass im Tessin durch die coronabedingte Wirtschaftskrise im Zusammenspiel mit der grenzenlosen Personenfreizügigkeit eine Situation entstanden ist, die nicht nur den gesellschaftlichen Zusammenhang unterminiert, sondern auch den nationalen Zusammenhalt?
  • Die Beschäftigungssituation und die gesellschaftliche Lage könnten explosiv werden. Beabsichtigt der Bundesrat angesichts dessen, dem Tessin die Anwendung von echten Formen des Inländervorrangs zu gestatten, angefangen mit einem Moratorium für die Ausstellung von neuen G-Bewilligungen?
  • Beabsichtigt der Bundesrat, die Personenfreizügigkeit mit der EU neu zu verhandeln, dies auf der Grundlage der Abkommen, die die EU im Rahmen des Brexit mit dem Vereinigten Königreich geschlossen hat?
  • Kann der Bundesrat bestätigen, dass sich Grossbritannien infolge des Brexit in einer besseren Situation befindet als die Schweiz?
  • Ist für den Bundesrat die sklavische und selbstzerstörerische Anwendung der grenzenlosen Personenfreizügigkeit - welche die Bundesverfassung und den Entscheid von Volk und Ständen vom 9. Februar 2014 verletzt - wichtiger als der nationale und der gesellschaftliche Zusammenhalt?

Stellungnahme des Bundesrates

Zu 1. - 2. Der Bundesrat ist sich der Herausforderungen der wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie sowie der spezifischen Situation des Kantons Tessin bewusst. Die Anzahl Grenzgänger im Kanton Tessin ist 2020 im Vergleich zum Vorjahr kaum gestiegen. Ohne die knapp 4'500 im Gesundheitssektor tätigen Grenzgängerinnen und Grenzgänger im Kanton Tessin wäre die aktuelle Situation in den Spitälern nicht zu bewältigen. Zur Abfederung der Auswirkungen der Pandemie hat der Bundesrat bereits eine Reihe von Massnahmen getroffen. Um den Verlust von Arbeitsstellen in der Schweiz zu verhindern, wurde unter anderem der Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung ausgeweitet. In der Frühjahrssession 2021 hat das Parlament zusätzliche Massnahmen im COVID-19-Gesetz beschlossen und damit unter anderem auch das Härtefallprogramm ausgebaut. Der Bundesrat hat die entsprechende Verordnung am 1. April 2021 angepasst.

Zu 3. Artikel 5 des Anhangs I des Freizügigkeitsabkommens (FZA; SR 0.142.12.681) erlaubt es den Vertragsparteien, die von ihm gewährten Rechte aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit einseitig zu beschränken. Eine Einschränkung dieser Rechte aus wirtschaftlichen Gründen ist nicht erlaubt. Die Einführung eines Moratoriums für die Erteilung neuer Grenzgängerbewilligungen aus wirtschaftlichen Gründen kommt daher für den Bundesrat nicht in Frage.

Zu 4. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Personenfreizügigkeit ein wichtiges Element für die wirtschaftliche Erholung nach dem Abklingen der Pandemie darstellt und dazu beiträgt, das Überleben der Unternehmen und damit die Arbeitsplätze in der Schweiz zu sichern. Ausserdem haben Volk und Stände am 27. September 2020 die Volksinitiative "Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)", welche zur Kündigung der Personenfreizügigkeit geführt hätte, deutlich abgelehnt. Der Bundesrat sieht daher keinen Anlass, das Abkommen über die Personenfreizügigkeit mit der EU neu zu verhandeln (vgl. auch Stellungnahme des Bundesrates auf die Mo. (21.3039) Marchesi vom 2. März 2021).

Zu 5. Das Vereinigte Königreich und die EU haben für ihr neues Verhältnis einen Ansatz gewählt, der sich wesentlich vom schweizerischen bilateralen Weg unterscheidet. Im Handels- und Kooperationsabkommen (HKA) des Vereinigten Königreichs mit der EU vom 30. Dezember 2020 ist Freihandel sowie die Zusammenarbeit in ausgewählten weiteren Bereichen vorgesehen. Demgegenüber hat die Schweiz dank den bilateralen Abkommen einen sektoriellen Zugang zum EU-Binnenmarkt. Dazu gehört auch die Personenfreizügigkeit. Der Bundesrat ist überzeugt davon, dass der bilaterale Weg für die spezifische Situation der Schweiz vorteilhafter ist, als es ein ans HKA angelehntes Regime wäre.

Zu 6. Am 16. Dezember 2016 hat das Parlament die Umsetzungsgesetzgebung von Artikel 121a BV verabschiedet. Der Gesetzgeber hat sich für eine Lösung entschieden, die mit dem FZA vereinbar ist und eine Weiterführung des bilateralen Weges ermöglicht. Die Gesetzesänderungen zielen im Sinne einer indirekten Steuerung der Zuwanderung darauf ab, das Potenzial an inländischen Arbeitskräften besser zu nutzen. Im Mai 2019 hat der Bundesrat eine Reihe von zusätzlichen Massnahmen insbesondere zugunsten älterer Arbeitsnehmender beschlossen.

Antwort des Bundesrates.

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