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Das KVG ist dahin gehend zu ändern, dass die Kantone, die dies wünschen, per Gesetz eine kantonale Einrichtung schaffen können, welche die Prämien festlegt und erhebt sowie sämtliche Kosten finanziert, die zulasten der OKP gehen

21.322 · Standesinitiative · 2021-10-29

Parlament

Erledigt

Ausgangslage

-

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung nimmt der Kanton Waadt sein Initiativrecht auf Bundesebene wahr und fordert die Bundesversammlung auf, das geltende Recht, namentlich das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), dahingehend zu ändern, dass die Kantone, die dies wünschen, per Gesetz eine kantonale Einrichtung schaffen können, die im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) folgende Aufgaben erfüllt:

a. Festlegung und Erhebung der Prämien für den Kanton;

b. Finanzierung der Kosten, die zulasten der OKP gehen;

c. Einkauf und Kontrolle der Erfüllung der administrativen Aufgaben, die den zur Durchführung der OKP zugelassenen Versicherern übertragen werden;

d. Beteiligung an der Finanzierung von Präventions- und Gesundheitsförderungsprogrammen.

Begründung

- Das geltende Recht überträgt den Kantonen wichtige Aufgaben im Gesundheitswesen, wie die Organisation der Gesundheitsversorgung, die insbesondere über die Spitalplanung erfolgt, oder den Zugang zur Gesundheitsversorgung, der über Prämienverbilligungen sichergestellt wird. Hingegen räumt das geltende Recht den Kantonen keinerlei Kompetenzen ein, was die Tätigkeit und die Organisation der Krankenversicherer betrifft. Mit der Initiative sollen die Kantonen die Möglichkeit erhalten, eine kantonale Einrichtung zu schaffen, welche insbesondere die Prämien festlegt und erhebt sowie die Kosten finanziert, die zulasten der OKP gehen.

- Die Initiative macht keine zwingenden Vorgaben. Sie gibt einzig jenen Kantonen eine zusätzliche Möglichkeit, die auf kantonaler Ebene andere Organisationsweisen ausprobieren möchten, ohne dabei die allgemeine Struktur infrage zu stellen. Die Kantone, die diesen Weg nicht einschlagen wollen, können das aktuelle System beibehalten.

- In der Schweiz gehen die Meinungen zu diesem Thema auseinander. Im September 2014 nahm das Waadtländer Stimmvolk die Volksinitiative für eine öffentliche Krankenkasse mit 56 Prozent an, während das Schweizer Stimmvolk die Vorlage mit 61 Prozent ablehnte. Mit der vorliegenden Initiative würde dieser Situation Rechnung getragen.

- Die von der Initiative vorgesehene Schaffung einer kantonalen Einrichtung bringt folgende Vorteile mit sich:

-- Ein Zusammenführen der Versicherten würde - aufgrund ihrer grossen Zahl - ein besseres Risikopooling und somit eine Verringerung der für die Deckung dieser Risiken erforderlichen Reserven mit sich bringen.

-- Die "Jagd nach guten Risiken" würde gestoppt, was eine Stabilisierung der Prämien zur Folge hätte.

-- Der Wettbewerb unter den Krankenkassen würde nicht mehr die Prämien, sondern einzig die Qualität der von den Kassen angebotenen administrativen Leistungen betreffen.

-- Die Kostentransparenz würde aufgrund der gesammelten "anonymisierten" Daten erhöht.

-- Dadurch, dass endlich eine Übersicht der erbrachten Leistungen und der Behandlungsgeschichte der Versicherten vorliegen würde, könnte die Politik der öffentlichen Hand nicht nur auf die Kostenstabilisierung, sondern auch auf die Optimierung der Patientenbetreuung (v. a. von Personen mit chronischen Krankheiten) ausgerichtet werden.

-- Mit dem Vorliegen der nützlichen Informationen könnte nicht nur die Steuerung der Gesundheitsversorgung verbessert, sondern auch die Prävention gestärkt werden.

-- Eine grosse und stabile Zahl an Versicherten führt dazu, dass verstärkt in Prävention investiert wird. Heute gibt es keinen solchen Anreiz, da jedes Jahr eine Grosszahl an Versicherten die Krankenkasse wechselt. Wenn eine Krankenkasse heute Mittel in die Prävention investiert, könnte es gut sein, dass nicht sie davon profitiert, da ein Teil ihrer Versicherten kurz- oder mittelfristig die Kasse wechseln wird. Somit gibt es keinen starken Anreiz.

Die genaue Ausgestaltung der kantonalen Einrichtung müsste bei Annahme der Initiative noch festgelegt werden. Bei einem solchen Prozess würde der Grosse Rat natürlich mitreden, ebenso wie die Waadtländer Bevölkerung, da in einem solchen Fall die kantonale Gesetzgebung angepasst werden müsste.

Verhandlungen

SDA-Meldung

Debatte im Ständerat, 08.03.2023

Ständerat will keine kantonalen Einheitskassen

Der Ständerat will keine neuen Einflussmöglichkeiten für die Kantone im Bereich der obligatorischen Krankenversicherung. Er ist gegen die Schaffung kantonaler Einrichtungen, die einheitliche Prämien festlegen und Leistungen finanzieren können.

Die kleine Kammer lehnte am Mittwoch eine Standesinitiative des Kantons Waadt ohne Gegenantrag ab. Diese wollte den Kantonen die Möglichkeit geben, solche Einrichtungen zu schaffen. Als nächstes muss sich der Nationalrat mit der Sache befassen.

Hintergrund der Standesinitiative ist, dass 2014 die Volksinitiative für eine Einheitskrankenkasse in den Westschweizer Kantonen Waadt, Genf, Jura und Neuenburg angenommen wurde. In der Deutschschweiz dagegen scheiterte die Idee.

Der Kanton Waadt will mit der Initiative insbesondere die "Jagd nach guten Risiken" stoppen. Durch ein besseres Risikopooling brauche es auch weniger Reserven im Bereich der Krankenversicherung, argumentiert er.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) war der Ansicht, solche kantonalen Einrichtungen hätten beim Risikoausgleich und der Tarifpartnerschaft grosse Auswirkungen auf das bestehende System - auch wenn sie die bestehenden Krankenkassen nicht ersetzen würden. Es gebe offene Fragen hinsichtlich der Beaufsichtigung der Krankenkassen und die Festlegung der Prämien. Heute ist dafür das Bundesamt für Gesundheit (BAG) zuständig. Es drohten zudem grosse regionale Ungleichheiten, wenn nicht alle Kantone eine Einheitskasse schüfen.

Die Kommission hielt zudem fest, die Kantone hätten bereits heute die Möglichkeit, eine eigene Krankenkasse zu gründen.

Debatte im Nationalrat, 05.03.2024

Keine Folge gegeben

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