Kosten-Nutzen-Analyse der Massnahmen, die Unternehmen für ihre Angestellten zur Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung ergriffen haben
21.3232 · Postulat · 2021-03-17
Departement des Innern
Abschreibungsantrag liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht die Gewinne und Einsparungen (Return on Investment) aufzuzeigen, die dank der Massnahmen erzielt wurden, die von Unternehmen für ihre Angestellten, die regelmässig Angehörige betreuen und pflegen, zur Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung ergriffen wurden.
Begründung
Im Rahmen des Förderprogramms "Entlastungsangebote für betreuende Angehörige 2017-2020" hat das Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien BASS eine Studie zu den Massnahmen durchgeführt, die Unternehmen zur Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung ergriffen haben (https://www.bag.admin.ch/dam/bag/de/dokumente/nat-gesundheitspolitik/foerderprogramme/fp_pflegende_angehoerige/Kurzfassungen_Schlussberichte/Schlussbericht_Massnahmen_Unternehmen.pdf.download.pdf/G12_Schlussbericht_Massnahmen_Unternehmen.pdf). Die Studie zeigt auf, dass fast alle Unternehmen, die betreuende und pflegende Angestellte beschäftigen, solche Massnahmen ergreifen. Ausserdem wird aufgezeigt, dass die Mehrheit der Teamleiterinnen und -leiter das Kosten-Nutzen-Verhältnis der ergriffenen Massnahmen positiv beurteilt.
In der öffentlichen Diskussion zeigt sich jedoch immer wieder, dass allgemein davon ausgegangen wird, dass die Massnahmen zur Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung für die Unternehmen mit Kosten verbunden sind, die höher ausfallen als der Nutzen, den sie daraus ziehen.
Eine Kosten-Nutzen-Analyse der Massnahmen zur Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung in den Unternehmen würde die Unternehmensleitungen dazu ermutigen, das Angebot weiterzuentwickeln. Denn es ist davon auszugehen, dass viele Angestellte Angehörige betreuen und pflegen und dass ihre Zahl in Zukunft nicht abnehmen, sondern im Gegenteil zunehmen wird. Die Analyse greift damit ein Anliegen der Unternehmen und ihrer Verbände auf und kann eine Grundlage liefern, um die Diskussion sachlicher zu führen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Erhalt der Erwerbstätigkeit ist eine wichtige Massnahme zum Schutz von betreuenden Angehörigen. Die Erwerbstätigkeit stellt sicher, dass Angehörige sozial integriert bleiben und nicht in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Mehrere Studien des Förderprogramms "Entlastungsangebote für betreuende Angehörige 2017-2020" des Bundesamts für Gesundheit belegen, dass ein Grossteil der betreuenden Angehörigen im Erwerbsalter erwerbstätig ist und auch sein will. Damit dies möglich ist, müssen Angehörige ihre Erwerbstätigkeit mit der Betreuung von nahestehenden Personen vereinbaren können. Hier sind insbesondere Unternehmen gefragt, entsprechende Massnahmen umzusetzen und internes Know-how aufzubauen, um betreuende Angehörige zu unterstützen (vgl. Empfehlung 12 aus dem Synthesebericht des Förderprogramms "Entlastungsangebote für betreuende Angehörige 2017-2020").
Mit dem neuen Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung, welches das Parlament am 20. Dezember 2019 verabschiedet hat, stehen seit Kurzem neue, wichtige Instrumente zur Verfügung: Seit dem 1. Januar 2021 werden unter anderem die Lohnfortzahlung bei kurzen Arbeitsabwesenheiten geregelt. Ab dem 1. Juli 2021 wird der bezahlte 14-wöchige Urlaub für die Betreuung von schwer kranken oder verunfallten Kindern in Kraft gesetzt. Eine erste Abschätzung der Auswirkungen dieser neuen Massnahmen auf die Unternehmen hat der Bundesrat bereits im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten für das neue Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung mittels einer Regulierungsfolgenabschätzung durchführen lassen (vgl. Botschaft vom 22. Mai 2019 zum Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung, BBI 2019 4103 S. 4153 ff.).
Bis die neuen Massnahmen ihre tatsächliche Wirkung entfalten, braucht es allerdings noch Zeit. Es ist vorgesehen, die Massnahmen zu gegebener Zeit im Rahmen einer Evaluation zu untersuchen. Darin kann auch geprüft werden, welche Wirkung diese auf die betroffenen Unternehmen hatte. Wie bereits in der Stellungnahme auf das Postulat 20.4695 Romano "Wie viele Einsparungen und Gewinne pro Franken, der in die Entlastungsangebote für die Angehörigenbetreuung fliesst?" eingebracht, ist es aus methodischer Sicht grundsätzlich anspruchsvoll, eine Analyse des Return of Investments (ROI) von Massnahmen zur Unterstützung und Entlastung von betreuenden Angehörigen durchzuführen.
Aus den genannten Gründen erachtet es der Bundesrat zum jetzigen Zeitpunkt als nicht angezeigt, eine umfassende Kosten-Nutzen-Analyse vorzunehmen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.