Lexipedia

21.3250 · Motion · 2021-03-17

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die Übermittlung von Informationen zwischen den Gesundheitseinrichtungen und den Rechtsvertreterinnen und -vertretern in den Bundesasylzentren zu verbessern, um eine direkte Kommunikation zwischen der Rechtsvertretung, den medizinischen Fachleuten und den Asylsuchenden sowie eine Vereinheitlichung der Praktiken in allen Regionen der Schweiz zu ermöglichen.

Die Arbeit der Juristinnen und Juristen mit den Asylsuchenden in den Bundesasylzentren wird häufig durch ein gewisses Zurückhalten von Informationen erschwert. Die Rechtsvertreterinnen und -vertreter haben nämlich keine Möglichkeit, mit den medizinischen Fachleuten - weder mit dem Pflegedienst noch mit den zuständigen Ärztinnen und Ärzten - zu kommunizieren. Deshalb ist es für die Rechtsvertretung oft schwierig, an die verschiedenen ärztlichen Atteste zu gelangen, die im Asylverfahren berücksichtigt werden können. Zu oft haben sie Schwierigkeiten, innert nützlicher Frist medizinische Unterlagen von Ärztinnen und Ätzten zu erhalten.

Während man bei der Übermittlung von medizinischen Informationen an die Rechtsvertreterinnen und -vertreter beim Besuch der Krankenstation eine Verbesserung erkennen kann, so ist dies leider nicht der Fall, wenn die Person eine Ärztin oder einen Arzt im Bundesasylzentrum aufsucht. Das F2-Formular, dessen Inhalt häufig knapp ausfällt, wird der Rechtsvertretung mit einer Frist geschickt, die es verunmöglicht, innert der vom Gesetzgeber festgelegten Frist zu antworten. Es kann vorkommen, dass ein vollständigeres Formular zugesandt wird (F4-Formular), wenn das SEM die Informationen als ausreichend relevant erachtet. Das F4-Formular wird nur an die Rechtsvertretung geschickt, wenn das SEM es beim Fällen des Asylentscheids einbezieht. Es ist anzumerken, dass es ebenfalls vorkommen kann, dass Fristen nicht eingehalten werden können, weil die Asylsuchenden während des Verfahrens in ein anderes Bundesasylzentrum transferiert werden, wodurch die medizinische Betreuung und auch die Übermittlung der Unterlagen unterbrochen werden.

Das neue Gesundheitskonzept, das das SEM am 1. März 2021 eingeführt hat, soll eine vereinfachte Übermittlung von medizinischen Informationen ermöglichen, damit die Asylsuchenden so gut wie möglich vertreten werden können. Es dient ebenfalls zur schweizweiten Vereinheitlichung der Praxis.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Dem Gesundheitszustand von Asylsuchenden wird in den Bundesasylzentren (BAZ) grosse Bedeutung beigemessen. Insbesondere im Asylverfahren wird er angemessen berücksichtigt, beispielsweise durch die Übermittlung von medizinischen Informationen zwischen den Gesundheitseinrichtungen und der zugewiesenen Rechtsvertretung.

Mit dem Ziel, die Praxis im Gesundheitsbereich in allen Asylregionen zu vereinheitlichen, hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) ein neues Gesundheitskonzept erarbeitet, welches seit dem 1. März 2021 angewandt wird. Die Kommunikation zwischen der Rechtsvertretung, den medizinischen Fachleuten und den Asylsuchenden ist Teil dieses Gesundheitskonzepts. Zurzeit werden die betreffenden Akteure in den Regionen geschult, und im Laufe dieses Jahres wird die Umsetzung der Prozesse überprüft.

Die Gesundheitseinrichtungen in den BAZ (Medic-Help) stellen den Zugang zur medizinischen Grundversorgung sicher. Dazu gehören die Erkennung von übertragbaren Krankheiten sowie die Behandlung von chronischen und akuten Erkrankungen. Zu dieser Kernaufgabe hinzu kommt die Weiterleitung von Arztberichten an die Rechtsvertreterinnen und Rechtsvertreter, sofern das Gesundheitspersonal von der ärztlichen Schweigepflicht entbunden ist.

Die beim SEM unter Vertrag stehenden Partnerärztinnen und Partnerärzte (Allgemeinmediziner, Kinderärzte und seit Einführung des neuen Konzepts auch Psychiater) sowie die Fachärztinnen und Fachärzte, an die die Patientinnen und Patienten überwiesen werden, übermitteln nach jeder Konsultation sobald wie möglich einen ärztlichen Kurzbericht (ehemals F2) an Medic-Help. Medic-Help leitet diese Arztberichte an die jeweilige Rechtsvertretung weiter.

Die Rechtsvertreterinnen und Rechtsvertreter lassen die Berichte, die über verfahrensrelevante medizinische Sachverhalte Auskunft geben, innert zwei Tagen nach deren Erhalt dem SEM zukommen. Bei administrativen Fragen (Arzttermine usw.) können sie sich direkt an Medic-Help wenden. Spezifische Auskünfte (beispielsweise zum Inhalt eines Arztberichts) erteilt die für medizinische Fragen zuständige Ansprechperson im BAZ. Diese organisiert bei Bedarf auch einen Austausch zwischen der Rechtsvertretung, dem SEM und den Ärztinnen und Ärzten.

Nach Ansicht des Bundesrates wurden somit geeignete Massnahmen getroffen, um die Übermittlung von medizinischen Informationen zwischen den Gesundheitseinrichtungen und den Rechtsvertreterinnen und Rechtsvertretern in allen Asylregionen sicherzustellen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.