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21.3263 · Interpellation · 2021-03-18

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Das Fedpol erhält jedes Jahr mehrere Tausend Meldungen aus dem Ausland über Online-Bildmaterial sexualisierter Gewalt gegen Kinder (oft auch als "Kinderpornografie" bezeichnet), das in der Schweiz konsumiert, heruntergeladen oder verbreitet worden ist. Die Meldungen stammen unter anderem vom "National Center for Missing or Exploited Children" (NCMEC) aus den USA.

Gemäss Fedpol sind 2018 über 9000 Meldungen eingegangen, wovon jedoch nur 10 Prozent strafrechtlich relevant gewesen seien. Das NCMEC hat wegen dieser Aussage kürzlich seine Meldungen an die Schweiz überprüft und kommt zum Schluss, dass von den gemeldeten Inhalten im Jahr 2020 rund 63 Prozent strafrechtlich relevant sein müssten. Die Differenz in der Beurteilung der Meldungen ist frappant, selbst wenn es sich um Meldungen verschiedener Jahre handelt.

Für die Bekämpfung der Verbreitung von Missbrauchsabbildungen im Internet ist neben der Anzahl und der Qualität der Meldungen auch die Zusammenarbeit mit der NCMEC wichtig. Es besteht in dieser Hinsicht Klärungsbedarf.

Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie hoch ist der Anteil der relevanten Meldungen von 2020 gemäss Fedpol?

2. Falls es starke Schwankungen gibt beim Anteil relevanter Meldungen: Wie erklärt Fedpol diese Schwankungen?

3. Falls Fedpol bei den Meldungen von 2020 zu einer erheblich anderen Beurteilung der Relevanz kommt als NCMEC: Wie erklärt Fedpol diese Differenz in der Beurteilung?

4. Laut Fedpol waren 2018 rund 10 Prozent von 9000 Meldungen strafrechtlich relevant - wieviele Strafverfahren erwuchsen aus diesen Meldungen?

5. Wieviele Meldungen gehen bei Fedpol jährlich über das eigene Meldeformular ein, welcher Anteil davon wird als strafrechtlich relevant eingestuft und wieviele Strafverfahren wurden daraus eröffnet?

Stellungnahme des Bundesrates

Frage 1

Eine Meldung von NCMEC gilt für fedpol als relevant, wenn ihr Inhalt nach Schweizer Recht strafbar ist und der Täter anhand der erhaltenen technischen Daten identifiziert werden kann. In diesem Fall leitet fedpol die Meldung an den betroffenen Kanton oder die betroffenen Kantone weiter.

Im Jahr 2020 hat fedpol aufgrund der 7852 NCMEC-Meldungen 1166 Rapporte an die Kantone weitergeleitet. Es gilt hier zu beachten, dass eine NCMEC-Meldung mehrere Bilder (bis zu Hunderten) enthalten kann, was ebenfalls für die von fedpol erstellten Berichte zutrifft. Die Systeme von fedpol erlauben derzeit keine Angaben bezüglich der Gesamtzahl der bei fedpol eingegangenen Bilder, der Anzahl strafbarer Bilder und der Anzahl relevanter Bilder (strafbar und Täter identifizierbar).

Fragen 2 und 3

Die von fedpol angegebene Zahl lässt sich hauptsächlich wie folgt erklären: Erstens werden NCMEC-Meldungen, welche ein und denselben Verdächtigen betreffen, vor der Weiterleitung an den Kanton durch fedpol in einem einzigen Rapport zusammengetragen. Zweitens betrifft ein grosser Teil der NCMEC-Meldungen Inhalte, die nach Schweizer Recht nicht strafbar sind. Drittens ist von den relevanten NCMEC-Meldungen ein kleiner Teil aufgrund der Qualität der vom NCMEC gelieferten technischen Daten unbrauchbar, da sie die Identifizierung des Täters verunmöglichen.

Fragen 4 und 5

Meldungen über verbotene Pornografie erhält fedpol namentlich über NCMEC und über ein eigenes Online-Formular, das bis Ende 2020 und im Rahmen der Vereinbarung über die Nationale Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (KOBIK) Websites mit allen Arten von illegalen Inhalten erfasste. Seit 2021 wird dieses Formular von fedpol nur noch für Meldungen von verbotener Pornografie (Meldungen von illegalen Inhalten oder Meldungen von Tätern) verwendet. Auf der Website von fedpol ist weiter ein Formular für den Verdacht auf Kindersextourismus (in der Schweiz oder im Ausland) verfügbar. Weitere Meldungen von Internetkriminalität können über die Website des Nationalen Zentrums für Cybersicherheit (NCSC) erstattet werden (https:// www.report.ncsc.admin.ch).

Für die strafrechtliche Verfolgung von Fällen verbotener Pornografie sind die Kantone zuständig. Sie sind aufgrund ihrer Kenntnisse des Umfelds (insbesondere des Einsatzortes und der möglichen Täter) am besten in der Lage, Ermittlungen durchzuführen. Die Kantone sind nicht verpflichtet, fedpol über die Einleitung und den Stand laufender Verfahren zu informieren. Es ist nicht Aufgabe von fedpol, die kantonalen Justizbehörden bei ihrer Arbeit zu kontrollieren. So verfügt fedpol auch nicht über die nötigen Informationen zur Beantwortung der Fragen 4 und 5 zur Anzahl der von den Kantonen eingeleiteten Strafverfahren, sei es aufgrund einer NCMEC-Meldung oder einer Meldung über das Online-Formular von fedpol.

Im Jahr 2020 wurden 1679 Meldungen zu illegaler Pornografie über das Online-Formular von fedpol erstattet (2019: 1277, 2018: 2048). Wie bei den NCMEC-Meldungen erachtet fedpol eine Meldung als relevant, wenn der Inhalt nach Schweizer Recht strafbar ist und der Täter ermittelt werden kann. Je nach erhaltenen Informationen und Ort, an dem die Website gehostet wird, sperrt fedpol die Website oder informiert die zuständigen ausländischen Behörden.

In fast allen Fällen betrafen die Meldungen Inhalte von auf im Ausland gehosteten Websites. Die wenigen Meldungen zu potenziellen Tätern in der Schweiz wurden an den betroffenen Kanton bzw. die betroffenen Kantone weitergeleitet.

Antwort des Bundesrates.