Für eine dauerhafte Finanzierung von Organisationen von gesamtschweizerischer Bedeutung in den Bereichen psychische Gesundheit und Suizid- und Gewaltprävention
21.3264 · Motion · 2021-03-18
Departement des Innern
Überwiesen an den Bundesrat
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die dauerhafte Finanzierung von Verbänden und Organisationen von gesamtschweizerischer Bedeutung sicherzustellen, die in den Bereichen der psychischen Gesundheit und der Suizid- und Gewaltprävention tätig sind, beispielsweise Tel 143 - Die Dargebotene Hand, Pro Mente Sana oder Psy-Gesundheit.
Begründung
Die Auswirkungen der Coronapandemie und der damit zusammenhängenden sozialen Einschränkungen und Gesundheitsschutzmassnahmen auf die psychische Gesundheit der Schweizer Bevölkerung sind besonders schwer. Aus einer vor Kurzem von der Universität Basel landesweit durchgeführten Umfrage geht beispielsweise hervor, dass sich der Anteil der Personen mit schweren depressiven Symptomen an der Schweizer Gesamtbevölkerung verdoppelt hat (von 9 Prozent im April 2020 auf 18 Prozent im Nov. 2020). Diese Zahlen bestätigen jene der Dargebotenen Hand: Der Verband verzeichnete im Jahr 2020 einen starken Anstieg an Beratungen, in denen psychisches Leiden (+8 Prozent im Vergleich zu 2019), Selbstmordgedanken (+16 Prozent, 15 Anrufe pro Tag), Sorgen in Bezug auf die Bewältigung des Alltags (+12 %), Abhängigkeiten (+8 %) und Einsamkeit (+11 %) zur Sprache kamen. Betrachtet man die Gesamtzahl von 197 445 Telefongesprächen im Jahr 2020 (+7,7 %), handelt es sich hierbei um einen bedeutenden Anstieg von Problemen. Es sei allerdings darauf hingewiesen, dass die Dargebotene Hand bereits seit mehreren Jahren einen Anstieg an psychischen Leiden und Einsamkeit verzeichnet.
Im heutigen Kontext der Pandemie wird angesichts der psychischen Belastung der Schweizer Bevölkerung die Bedeutung von Organisationen wie der Dargebotenen Hand auf Bundesebene betont. So war es der Dargebotenen Hand möglich, innert kurzer Zeit auf Grundlage des bestehenden rechtlichen Rahmens eine gemeinsame Subvention des Bundesamts für Gesundheit und von Gesundheitsförderung Schweiz zur Deckung der erhöhten Aktivität zu erhalten. Diese Finanzierung ist jedoch nicht dauerhaft.
So bietet die aktuelle ausschliesslich projektbasierte Finanzierung durch Gesundheitsförderung Schweiz keine ausreichende finanzielle Sicherheit für zertifizierte Verbände wie die Dargebotene Hand. Dasselbe gilt für die Finanzierung durch das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann in Bezug auf Projekte zur Gewaltprävention (mit einer Obergrenze der Grundfinanzierung, die bei nur 25 Prozent der effektiven Kosten liegt).
Eine Investition in die Prävention lohnt sich auf lange Sicht immer. Die Arbeit und die Glaubwürdigkeit von Verbänden wie der Dargebotenen Hand stehen ausser Frage. Angesichts einer Gesundheitskrise, die eine starke psychische Belastung für die Schweizer Bevölkerung darstellt, ist es von entscheidender Bedeutung, in die Prävention von psychischen Krankheiten und Gewalt zu investieren und das dauerhafte Bestehen zertifizierter Verbände wie der Dargebotenen Hand, Pro Mente Sana oder Psy-Gesundheit sicherzustellen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die derzeitige Pandemiesituation für die Bevölkerung eine grosse Belastung darstellt. Der Bund leistet deshalb seit Beginn der Pandemie, gestützt auf Art. 50 des Epidemiengesetzes (EpG; SR 818.101), finanzielle Unterstützung an verschiedene niederschwellige Beratungsangebote, so auch an die Dargebotene Hand/Tel. 143.
Was die längerfristige Subventionierung von Organisationen betrifft, die Beratung und Information im Bereich von psychischen Erkrankungen anbieten, so kann der Bund beispielsweise über bestehende Gefässe der Invalidenversicherung (IV) via Art. 74 IVG Beratungen, Schulungen und Informationen von Organisationen der privaten Behindertenhilfe mit Finanzhilfen unterstützen. Darüber hinaus richtet der Bund aus Mitteln des Ausgleichsfonds der AHV und gestützt auf Art. 101bis AHVG Finanzhilfen an gesamtschweizerisch tätige Altersorganisation für Koordinations- und Entwicklungsmassnahmen auf nationaler Ebene sowie Unterstützungsleistungen für ältere Menschen aus, um deren Selbständigkeit und Autonomie zu fördern. Diese Massnahmen können sich ebenfalls positiv auf die psychische Gesundheit von älteren Menschen auswirken und Beiträge zur Gewaltprävention leisten. Im Bereich der Gewaltprävention richtet der Bund gestützt auf die Verordnung über Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie zur Stärkung der Kinderrechte (SR 311.039.1) regelmässig Finanzhilfen aus an niederschwellige Beratungsangebote für Kinder und Jugendliche wie bspw. "Beratung + Hilfe 147" der Stiftung Pro Juventute, welches rund um die Uhr erreichbar ist.
Es besteht jedoch keine gesetzliche Grundlage, um Organisationen wie "Die Dargebotene Hand" zu unterstützen, die ein breites, niederschwelliges Beratungsangebot für die gesamte Bevölkerung anbieten. Wie der Motionär erwähnt, kann der Bund nur projektbezogen gewisse Beiträge gewähren. Die nachhaltige Sicherstellung dieser wichtigen Dienstleistungen liegt in erster Linie in der Kompetenz der Kantone.
Der Bundesrat ist bereit, die Frage der Finanzierung von Verbänden und Organisationen von gesamtschweizerischer Bedeutung, die in den Bereichen der psychischen Gesundheit und der Suizidprävention tätig sind, zu überprüfen. Dies wird er im Rahmen der zur Annahme vorgeschlagenen Postulate 21.3234 Hurni "Wie steht es um den psychischen Gesundheitszustand der Schweizerinnen und Schweizer?" und 21.3457 WBK-N "Psychische Gesundheit unserer Jugend stärken" vornehmen. Deshalb lehnt er die Motion ab.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.