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21.3272 · Motion · 2021-03-18

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen gesetzlichen und administrativen Grundlagen zu schaffen, um den Aufbau eines flächendeckenden Wasserstoff-Tankstellennetzes durch die Vereinfachung der Genehmigungsverfahren zu erleichtern.

Begründung

Die Verwendung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien im Transportbereich bietet die Möglichkeit, fossile Treibstoffe zu ersetzen und leistet damit einen Beitrag, den CO2-Ausstoss zu reduzieren. Zudem fallen Emissionen von Schadstoffen weg, da Brennstoffzellen-Fahrzeuge lediglich Wasserdampf, jedoch keine Abgase ausstossen. Die Betreiber der wenigen bereits bestehenden Wasserstofftankstellen in der Schweiz mussten ein aufwendiges Genehmigungsverfahren durchlaufen, was ein grosses Hindernis für die Absicht bedeutet, ein flächendeckendes Tankstellennetz für wasserstoffbetriebene Fahrzeuge aufzubauen. Es besteht Handlungsbedarf auf Bundesebene, um den Ausbau des Tankstellennetzes zu erleichtern und damit zu beschleunigen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Wasserstoff kann eine wichtige Rolle bei der Dekarbonisierung des Verkehrs spielen. Der Bundesrat unterstützt deshalb den Aufbau eines flächendeckenden Netzes an Wasserstoff-Tankstellen durch private Akteure. So hat der Bund den Bau der ersten öffentlichen Wasserstoff-Tankstelle in der Schweiz im Rahmen des Pilot- und Demonstrationsprogramms des Bundesamts für Energie (BFE) unterstützt.

Der Ausbau der Wasserstoff-Tankstellen geht voran. Aktuell sind sechs Tankstellen in Betrieb, weitere sind in Planung. Mit der Umsetzung des vom Parlament angenommenen Postulats 20.4709 Candinas "Wasserstoff. Auslegeordnung und Handlungsoptionen für die Schweiz" ist der Bundesrat bereits daran, eine umfassende Auslegeordnung zu einer künftigen Wasserstoffinfrastruktur zu erstellen. Dabei wird er auch genehmigungsrechtliche Fragen thematisieren und allfälligen Handlungsbedarf ableiten.

Der Bund hat zudem die Erstellung des Leitfadens zum Aufbau von Wasserstofftankstellen der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa) von 2019 unterstützt, welcher die Genehmigungsverfahren klar definiert. Die Planung von Wasserstoff-Tankstellen ist insbesondere im Bereich der Brandschutzvorkehrungen, der Feuer- und Gebäudeversicherungen mit Herausforderungen verbunden. Die Zuständigkeit liegt hier bei den Kantonen. Dementsprechend kann der Bund aus verfassungsrechtlichen Gründen das Genehmigungsverfahren nicht selber regeln. Der Bundesrat begrüsst deshalb Bestrebungen zu einer Harmonisierung kantonaler Regelungen. Bevor er weitere Schritte einleitet, will der Bundesrat die Ergebnisse des Postulatsberichts 20.4709 abwarten.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.