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21.3324 · Interpellation · 2021-03-18

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Die neusten Exportzahlen bestätigen den Trend, dass der Exportanteil in die EU weiter abnimmt. Von den total 312 Milliarden Franken Exporte aus der Schweiz gehen inzwischen noch rund 40,6 Prozent in die EU. Diese Zahl war lange Zeit deutlich über 50 Prozent. Gleichzeitig haben von diesen 126,8 Milliarden Franken in die EU 71,9 Milliarden Franken einen Zusammenhang mit dem Abkommen über den Abbau technischer Handelshemmnisse ("Mutual Recognition Agreement", MRA). Diese Zahl suggeriert, dass ohne dieses Abkommen mehr als 70 Milliarden Franken Exporte wegfallen würden, was kaum der Realität entsprechen dürfte. Von diesen rund 70 Milliarden Franken fallen 38,1 Milliarden Franken unter den Bereich Arzneimittel, 10,5 Milliarden Franken unter den Bereich Maschinen, 6,9 Milliarden Franken unter den Bereich Diagnostik und 5,2 Milliarden Franken unter den Bereich Medizintechnik. Diese Zahlen gelten oft als Grundlage für die Theorie, es gäbe eine sogenannte Erosion der bilateralen Verträge. Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

- Wie denkt der Bundesrat, dass sich der Exportanteil in die EU in den nächsten 10 Jahren entwickeln wird?

- Welche Vorteile hat diese Diversifikation der Exporte für die Schweiz?

- Wieviel der 71,9 Milliarden Franken Exporte mit Zusammenhang mit dem MRA wären auch ohne MRA möglich und vertraglich, etwa durch das Freihandelsabkommen von 1972 oder die WTO-Vereinbarungen gedeckt?

- 1,7 Prozent der Exporte aus der Schweiz haben einen Zusammenhang mit dem MRA und Fallen unter den Bereich Medizintechnik, der angeblich vom fehlenden Rahmenabkommen betroffen ist. Welcher Anteil dieser 1,7 Prozent ist tatsächlich betroffen? Wie gross ist beispielsweise der Anteil der Medizintechnik-Firmen, die schon heute in der EU zertifizieren lassen und daher keine Änderung spüren werden? Wie hoch sind die Kosteneinsparungen bei einer Zertifizierung im EU-Raum gegenüber einer Zertifizierung in der Schweiz?

- Gibt es Anzeichen in den Bereichen Arzneimittel, Maschinen und Diagnostik, dass EU-seitige Rechtsrevisionen eine ähnliche Debatte wie im Bereich Medizintechnik lostreten könnten? Falls ja, wie bereiten sich der Bundesrat und die betroffenen Branchen darauf vor, um nicht als politisches Druckmittel für die Unterzeichnung einer politisch-institutionellen Anbindung an die EU missbraucht zu werden?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Anteil schweizerischer Industrieexporte in die EU ist in den letzten 10 Jahren von rund 54 Prozent (2010) auf 48 Prozent gesunken. Der EU-Markt nimmt somit nach wie vor praktisch die Hälfte der schweizerischen Industrieexporte auf. Die zukünftige Entwicklung des Exportanteils in die EU hängt von verschiedenen Faktoren ab, die auf lange Sicht nicht prognostizierbar sind. Hierzu zählen beispielsweise die Auslandskonjunktur, die Wechselkursentwicklung, strukturelle Verschiebungen von Angebot und Nachfrage, die Entwicklung der relativen Preise zwischen In- und Ausland ebenso wie handelspolitische Entwicklungen in Europa und in der übrigen Welt. Angesichts der engen wirtschaftlichen Verflechtung und der geographischen Nähe ist davon auszugehen, dass die EU auch längerfristig der wichtigste Exportmarkt der Schweiz bleibt.

2. Eine Diversifikation der schweizerischen Exporte und Erschliessung neuer Märkte trägt grundsätzlich zur positiven wirtschaftlichen Entwicklung in der Schweiz bei. Sie erlaubt zudem eine Minderung des Ausfallrisikos, falls bspw. die wirtschaftliche Entwicklung bzw. die Nachfrage in einem Partnerland einbricht oder sich andere Faktoren negativ auf die Handelsbeziehungen auswirken. Dieselben Überlegungen gelten auch für die Importe. Deshalb unterhält die Schweiz ein Netz an Freihandelsabkommen mit Partnern in aller Welt, welches weiter ausgebaut wird.

3. Der gesamte vom MRA abgedeckte Handel mit der EU fällt unter das Freihandelsabkommen von 1972 und die entsprechenden WTO-Vereinbarungen. Das Freihandelsabkommen garantiert bspw. die Eliminierung der Importzölle auf Industriegüter. Darüber hinaus profitieren dank dem MRA Exporte im Umfang von über 70 Mrd. CHF von erheblichen administrativen Erleichterungen, weil bspw. Doppelzertifizierungen, doppelte Produkteserien für die jeweiligen Märkte oder die Bezeichnung eines Importeurs/Vertreters in der EU wegfallen. Bei einem Wegfall des MRA würde die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen geschwächt, der Marktzugang in der EU wäre erschwert und die heute bestehenden Herstellungs- und Vertriebsketten würden unterbrochen.

4. Zurzeit profitiert die Gesamtheit der Medtech-Branche von den Erleichterungen unter dem MRA und wäre somit von einer fehlenden Aktualisierung des MRA betroffen. Unabhängig davon, ob die Produkte in der EU oder in der Schweiz zertifiziert werden, besteht ein Hauptproblem ohne eine Aktualisierung des MRA in den Kosten, welche für die Bezeichnung eines Vertreters in der EU sowie für die Neuetikettierung der Produkte anfallen. Gemäss Umfragen in der Industrie würden allein für die Bezeichnung eines Vertreters in der EU Initialkosten von über 114 Mio. CHF, danach jährliche Kosten in Höhe von ca. 75 Mio. CHF für die schweizerische Medtech-Branche anfallen. Diese Branche ist für den Wirtschaftsstandort Schweiz von zunehmender Bedeutung: Seit 2012 verzeichnet sie ein Umsatzwachstum von durchschnittlich 6 Prozent pro Jahr, ihr Anteil an der gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung (BIP) liegt bei rund 2.6 Prozent und sie sichert 63'000 Arbeitsplätze in der Schweiz (1'400 Unternehmen).

5. Im Gegensatz zu Medizinprodukten und in vitro Diagnostika sind derzeit in der EU keine umfassenden Gesetzesrevisionen im Bereich der Arzneimittel absehbar, die vergleichbare Auswirkungen auf das MRA hätten. Die EU Kommission hat jedoch vor Kurzem eine Revision der Maschinengesetzgebung vorgeschlagen. Es handelt sich dabei um die erste Stufe des Gesetzgebungsverfahrens in der EU.

Wenn das MRA nicht mehr aktualisiert und an die Weiterentwicklung der Regulierung angepasst werden kann, ist in denjenigen Sektoren des MRAs mit einer zunehmenden Erosion der gegenwärtigen Marktzugangserleichterungen zu rechnen, in denen substanzielle Gesetzesrevisionen anstehen.

Antwort des Bundesrates.