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21.3327 · Interpellation · 2021-03-18

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat antwortet auf meine Frage 20.6011, er habe eine Versuchsstation von Agroscope in Sursee bewilligt. Diese solle einen Beitrag zur Lösung der Problematik der Stoffflüsse leisten, im Kontext der landwirtschaftlichen Betriebe und in einer der am stärksten von diesem Problem betroffenen Regionen der Schweiz. Dazu hat Agroscope inzwischen eine Vereinbarung mit dem Kanton Luzern, dem Luzerner Bauernverband, den Zentralschweizer Milchproduzenten, Suisseporcs und Agridea abgeschlossen. Es handelt sich dabei um ein Projekt im Umfang von mehr als 10 Millionen Franken und einer Laufzeit von 8 Jahren.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Können die gesetzlich festgelegten Grenzwerte für Ammoniak und Phosphor in der Region nach Abschluss des Projekts eingehalten werden? Wenn nein, in welchem Umfang wird das Projekt voraussichtlich zu Verbesserungen führen?

2. Falls voraussehbar ist, dass die gesetzlich festgelegten Grenzwerte bis in 8 Jahren nicht erreicht werden können, warum ergreift der Bund nicht bereits heute Massnahmen zur Reduktion der hohen Viehdichte im Kanton Luzern, wie er das in seiner Antwort auf die Frage 20.5971 ankündigt?

3. Nachdem die Vertreterinnen und Vertreter der Fleisch- und Milchproduzenten im National- und Ständerat zu einer Sistierung der AP2022+ beigetragen haben: Wie stellt der Bundesrat sicher, dass sich die oben genannten Interessenverbände in der Region Luzern auch tatsächlich für eine unabhängige Forschung und eine rasche Reduktion der genannten problematischen Emissionen einsetzen?

4. Da hier hauptsächlich der Bund ein nationales Forschungsprojekt finanziert und da nebst der Landwirtschaft vor allem auch die Umwelt und der Finanzhaushalt betroffen sind: Sind dem entsprechend auch Vertreterinnen und Vertreter der Bundesverwaltung bzw. der kantonalen Verwaltung im Projekt einbezogen, insbesondere aus den Bereichen Umwelt und Finanzen? Wenn nein, warum nicht?

5. Wenn via Vereinbarung diverse landwirtschaftliche Interessenvertreter am Projekt beteiligt werden, werden auch Umwelt-, Konsumenten- und weitere betroffene Verbände einbezogen? Wenn ja, ab wann? Wenn nein, warum nicht?

6. Bestehen seitens des Bundesamtes für Landwirtschaft und seitens des Bundesamtes für Umwelt eine Aufsichtspflicht über das BUWD? Wenn ja, in welcher Weise haben sie diese bisher wahrgenommen und wie werden sie diese künftig wahrnehmen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. In den bestehenden und neuen Versuchsstationen von Agroscope werden anwendungs- und praxisorientierte Forschung zu spezifischen, standortrelevanten Fragen von gesamtschweizerischem Interesse betrieben. Das Projekt "Versuchsstation Nährstoffflüsse in Luzern" wird mittelfristig einen signifikanten Beitrag zur Reduzierung von Verlustrisiken liefern, indem die im Betriebsnetz erzielten Erkenntnisse in die Praxis der Luzerner und Schweizer Landwirtschaft umgesetzt werden. Bei Ammoniak besteht ein grosses technisches Minderungspotenzial. Mit der flächendeckenden Umsetzung von technologischen und baulichen Massnahmen sowie der guten fachlichen Praxis bei Fütterung und Düngung können die Immissionen deutlich vermindert werden. Nach Abschluss des Projekts sind jedoch in der Region voraussichtlich immer noch grosse Stickstoffeinträge zu erwarten, sofern die Viehdichte gleich bleibt und nicht vermehrt Hofdünger aus der Region exportiert wird. Für Phosphor sind mittelfristig geringere Fortschritte zu erwarten, da die hohen Phosphorvorräte im Boden wie ein Puffer wirken. Um das Verlustrisiko nachhaltig zu senken, müssen diese vermindert werden, was Jahre dauern wird. Daher dürfte der zur Einhaltung des gesetzlich festgelegten Sauerstoffgehaltes im Seewasser maximal tragbare Phosphorgehalt auch nach Abschluss des Projekts noch nicht erreicht werden.

2. Für den Vollzug des Umweltrechts sind hauptsächlich die Kantone verantwortlich (Art. 35 der Luftreinhalte-Verordnung [SR 814.318.142.1] und u. a. Art.45 der Gewässerschutzverordnung [SR 814.201]). Der Bund unterstützt bereits heute regionalspezifische Bestrebungen zur Erreichung der Umweltziele, beispielsweise mit dem Ressourcenprojekt "Ammoniak und Geruch Zentralschweiz". Verschiedene in der AP22+ vorgeschlagene Massnahmen zur Senkung der Nährstoffüberschüsse wurden in die parlamentarische Initiative 19.475 übernommen und werden weiterverfolgt. Die Schliessung der Nährstoffkreisläufe wird im Bericht in Erfüllung des Postulats 20.3931 der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats behandelt.

3. Agroscope ist für die Konzeption des Projekts, die wissenschaftliche Betreuung, Messungen und Auswertungen der Versuche verantwortlich. Sie gewährleistet als Kompetenzzentrum des Bundes im Bereich der Forschung für die Land- und Ernährungswirtschaft die Unabhängigkeit der Forschung. Die Branche verpflichtet sich im Projekt, zusammen mit Agroscope die relevanten Hebel zur Senkung der Emissionen zu identifizieren sowie die Umsetzbarkeit und Wirkung von Massnahmen zur Steigerung der Nährstoffeffizienz, zur Reduktion der Emissionen und zur Wirtschaftlichkeit in der Praxis zu prüfen. Sie hilft zudem, zusammen mit dem Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband, geeignete Praxisbetriebe für die angewandte Forschung auf Betrieben zu finden.

4.-5. Der Einbezug der Branche hat zum Ziel, in der Forschung entwickelte Lösungen möglichst rasch auf den Betrieben umzusetzen. Auf strategischer Ebene sind die dezentralen Versuchsstationen ein ständiges Traktandum im Agroscope-Rat, in dem für die Bundesverwaltung das Bundesamt für Umwelt (BAFU), das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) sowie das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) vertreten sind. Auf operativer Ebene können im Verlauf der Umsetzung des Projekts weitere betroffene Organisationen beigezogen werden.

Der Kanton Luzern übernimmt zusammen mit Agroscope die operative Leitung der Versuchsstation. Für den Zeitraum 2021 bis 2028 sind für ein Kernteam zwei Stellen vorgesehen. Sie werden hälftig durch Agroscope über die Effizienzgewinne und den Kanton Luzern finanziert. Ab 2022 wird Agroscope circa drei weitere Vollzeitstellen finanzieren. Die Aufwendungen seitens Bund für die dezentrale Versuchsstation werden ab 2021 gesondert ausgewiesen. Die Finanzierung seitens Kanton Luzern wird über den Regierungsrat, in dem sämtliche Departemente vertreten sind, gesteuert.

6. Die Aufsicht des Bundes über die Kantone beim Vollzug des Landwirtschaftsgesetzes (LwG, SR 910.1) und seiner Verordnungen richtet sich nach Artikel 179 LwG. Nach den Artikeln 38 des Umweltschutzgesetzes (USG, SR 814.01) und 46 des Gewässerschutzgesetzes (GSchG, SR 814.20) beaufsichtigt der Bund den kantonalen Vollzug des USG (Luftreinhaltung) und des Gewässerschutzes. Das BAFU strebt in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen einen möglichst einheitlichen Vollzug der Umweltgesetzgebung an.

Im Bereich Phosphor hat der Kanton Luzern mit einer Begleitgruppe, an der auch der Bund beteiligt war, verstärkte Massnahmen im Phosphorprojekt nach Artikel 62a GSchG erarbeitet. Dazu haben der Bund und der Kanton Luzern 2019 eine Programmvereinbarung abgeschlossen. 2020 hat der Kanton Luzern den Teil Ammoniak in der Landwirtschaft im Massnahmenplan Luftreinhaltung verabschiedet. Mit der revidierten Verordnung über die Verminderung der Phosphorbelastung der Mittellandseen durch die Landwirtschaft (SRL 703a) per 2021 hat der Kanton Luzern Massnahmen zur Reduktion der Phosphorvorräte im Boden angeordnet.

Antwort des Bundesrates.