21.3331 · Interpellation · 2021-03-18
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Wie steht der Bundesrat zur Einschätzung von Fachleuten, gemäss der die Schweiz bisher nur 13 der 60 weltweiten Ziele für die Biodiversität erreicht habe, wohingegen bei der Erreichung von 35 Zielen kein Fortschritt erzielt worden sei?
2. Welches sind die Gründe für die Einschätzung, dass die Schweiz zudem den Grossteil der Aichi-Ziele nicht erreicht habe?
3. Weshalb evaluiert die Schweiz - trotz der unter den Ziffern 1 und 2 erwähnten Schlussfolgerungen - die Wirksamkeit der Massnahmen zur Erreichung der Aichi-Ziele nicht?
4. Auf der Grundlage welcher Einschätzungen kommt der Bundesrat in der Stellungnahme zu meiner Interpellation 20.4496 zum Schluss, dass genau die dort aufgeführten Massnahmen die für die Biodiversität in der Schweiz wichtigsten und drängendsten seien?
5. Wie gedenkt man grundlegende Vorschläge zur Erreichung der verbleibenden Ziele zu erreichen, wenn die Schweiz über keine solide Evaluierung verfügt, um darauf aufzubauen?
In der Interpellation 20.4496 habe ich gefragt, bis wann der Bundesrat eine Evaluierung des Fortschritts bei der Umsetzung derjenigen Aichi-Ziele, zu deren Erreichung bis Ende 2020 sich die Schweiz verpflichtet hat, veröffentlichen wird. In seiner Stellungnahme verweist der Bundesrat auf die Internetseite der Biodiversitätskonvention, wo ein Bericht in englischer Sprache zugänglich ist. Dieser Bericht zeigt den Stand der Dinge am 31. Oktober 2017 auf Seitdem sind mehr als drei Jahre vergangen. Damit die richtigen Lehren gezogen werden können, ist es wichtig, über einen aktualisierten Leistungsbericht zu verfügen; dank ihm kann die Schweiz die für die Bewahrung der Biodiversität notwendigen Massnahmen ergreifen und die interessierten Kreise und betroffenen Personen dazu zu bewegen, diese Massnahmen rasch umzusetzen.
In seiner Stellungnahme hat der Bundesrat nicht begründet, weshalb er auf die notwendige Überprüfung der Umsetzung der Aichi-Ziele verzichten will. Er hat zudem bloss auf sehr allgemeine Art erwähnt, dass der Grossteil der Ziele nicht erreicht werde und dass er im Gesetz die Ausscheidung von 17 Prozent der Landesfläche als Biodiversitätsschutzgebiete verankern und auch den Artenschutz im städtischen Raum stärken, die Biotope von nationaler Bedeutung sanieren und die Lebensräume von Wildtieren besser schützen wolle - ohne allerdings aufzuzeigen, wie er diese Ziele erreichen will.
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bundesrat wird sich zur Erreichung der Ziele der Strategie Biodiversität Schweiz (SBS) und dem nationalen Beitrag zu den Aichi-Zielen erst im Jahr 2022 äussern können, wenn die Evaluierung dieses Beitrags und die Wirkungsanalyse des Aktionsplans zur SBS (AP SBS) abgeschlossen sind. Dennoch bestätigt die Einschätzung von Fachleuten verschiedener Schweizer Umweltorganisationen die Ergebnisse der vom Bund hierzulande durchgeführten Programme zur Überwachung der biologischen Vielfalt. Diese Ergebnisse sind auf der Website des Bundesamtes für Umwelt verfügbar.
2. In seiner Stellungnahme zur Interpellation 20.4496 stützte sich der Bundesrat auf die im Jahr 2018 veröffentlichte Evaluierung (sechster Nationalbericht der Schweiz zur Umsetzung der Biodiversitätskonvention [Convention on Biological Diversity], CBD), die bis zum Abschluss der Wirkungsanalyse des AP SBS im Jahr 2022 gültig bleibt. Darin werden insbesondere folgende Gründe angeführt: mangelnde Rücksichtnahme der Gesellschaft und Wirtschaft auf die Biodiversität, verschiedene biodiversitätsschädigende Subventionen, Stickstoffeinträge über den zulässigen Grenzwerten, der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, eine fragmentierte Landschaft und Defizite bei der Umsetzung von Massnahmen zur Erhaltung der Biodiversität.
3. Die Wirkungsanalyse der ersten Phase der Umsetzung des AP SBS wird derzeit erarbeitet und wird im Jahr 2022 veröffentlicht werden. Bewertet werden dabei einerseits die Wirkung der Massnahmen des AP SBS und andererseits der Beitrag dieser Massnahmen zur Erreichung der SBS-Ziele. Mit diesen Massnahmen werden die Ziele des strategischen Plans der CBD (zu denen auch die Aichi-Ziele gehören) auf nationaler Ebene umgesetzt. Die CBD ist hingegen selbst für die Evaluierung ihrer Ziele auf globaler Ebene zuständig.
Der AP SBS ist nur eines von mehreren Instrumenten zur Erreichung der Ziele des strategischen Plans der CBD sowie der SBS. Die Erreichung dieser Ziele setzt voraus, dass alle Sektoren und die Gesellschaft als Ganzes der Biodiversität Rechnung tragen.
4. Der Bundesrat legt die zur Förderung der Biodiversität notwendigen Schritte und Massnahmen auf Grundlage verschiedener Einschätzungen fest. Dazu gehören insbesondere die Ergebnisse der Programme zur Überwachung der biologischen Vielfalt, die Erfahrungen aus der Umsetzung der Massnahmen des AP SBS, der aktuelle Austausch mit den Umsetzungspartnern und internationale Forschungsberichte (globaler Bericht des Weltbiodiversitätsrats zum Zustand der Biodiversität und der Ökosystemleistungen). Hinzu kommen weitere nationale Prozesse im Umweltbereich und der internationale Prozess zur Schaffung eines globalen Biodiversitätsrahmens im Zusammenhang mit der CBD.
Diese Ergebnisse zeigen, dass die natürlichen Lebensräume in der Schweiz mehr Fläche benötigen und besser vernetzt sowie von höherer Qualität sein müssen als heute. Auch das Potenzial des Siedlungsraums für die Biodiversität muss besser ausgeschöpft werden. Diese Ziele will der Bundesrat mit seinem indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)" erreichen. So soll die Artenvielfalt auch im städtischen Raum besser geschützt und gefördert werden.
5. Alle vier Jahre informiert der Bundesrat in seinem Umweltbericht über den Zustand und die Entwicklung der Biodiversität. Ausserdem werden mehrere Schlüsselindikatoren für die Artenvielfalt jährlich im Rahmen des Monitorings der Legislaturplanung veröffentlicht. Zusätzlich zu diesen Daten werden im Jahr 2022 die Ergebnisse der Wirkungsanalyse des AP SBS sowie eine erste Analyse möglicher zusätzlicher Massnahmen vorliegen, die in eine zweiten Phase des AP SBS aufgenommen werden könnten.
Antwort des Bundesrates.