21.3345 · Interpellation · 2021-03-18
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie will der Bundesrat die fachlichen Anforderungen des Smaragdnetzwerks erfüllen, wenn er einfach die Kantone prüfen lässt, ob bestehende oder neue Gebiete, die dem Schutz von Tieren und Pflanzen dienen, zum Smaragdnetzwerk beitragen können?
2. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die Kantone die klaren Kriterien des Smaragdnetzwerks anwenden?
3. Welche Grundlagen stellt der Bundesrat den Kantonen zur Verfügung? Reichen diese aus, um die Anforderungen erfüllen zu können?
4. Ist dem Bundesrat bewusst, dass die Schweiz gemäss der neutralen Beurteilung des Europarats nur für 1,4 Prozent der für Smaragd relevanten Arten und Lebensräume in ausreichendem Masse Gebiete geschützt hat, während der Wert für Armenien bei 68,7 und die Ukraine bei 40,1 Prozent liegt? Was will er tun, um die Situation wirklich zu verbessern?
5. Wann plant der Bund, das nächste biogeografische Gebietstreffen der Berner Konvention durchzuführen?
Begründung
In seiner Antwort auf meine Interpellation 20.4645 erklärt der Bundesrat, die Kantone hätten den Auftrag erhalten zu prüfen, ob bestehende oder neue Gebiete, die dem Schutz von Tieren und Pflanzen dienen, zum Smaragdnetzwerk beitragen können. Doch damit können die Anforderungen an das europaweite Schutzgebietsnetz nicht ausreichend erfüllt werden. Die Website des BAFU zum Smaragdnetzwerk zeigt, worum es geht: "Die Schweiz hat sich als Vertragsstaat der Berner Konvention verpflichtet, die europäisch besonders wertvollen Lebensräume und Arten zu schützen. Jeder Staat ist aufgefordert, auf nationaler Ebene genügend Gebiete zu bezeichnen und zu sichern, in denen die Smaragd-Arten und Smaragd-Lebensräume erhalten werden." Demnach trägt der Bund die Verantwortung für das Smaragdnetzwerk. Er muss für jede Smaragd-Art und jeden Smaragd-Lebensraum genau prüfen, welche Flächen zu sichern sind. Dass er dabei mit den Kantonen zusammenarbeitet, muss selbstverständlich sein. Es ist aber nicht statthaft, die ganze Verantwortung auf die Kantone abzuschieben. Denn die Schweiz hat sich verpflichtet, die nötigen Massnahmen zu ergreifen, um den spezifischen Wert des Smaragdgebietes zu erhalten. Für die Gebiete sind zudem Managementpläne zu erstellen. Diese sind besonders wichtig, denn in Smaragdgebieten sind standortangepasste Nutzungen nicht nur möglich, sondern oft auch nötig.
Am 12. März 1981, also vor ziemlich genau 40 Jahren, hat die Schweiz die Ratifikationsurkunde des Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume, also der Berner Konvention, hinterlegt. Höchste Zeit, dass die Verpflichtungen erfüllt werden.
Stellungnahme des Bundesrates
1.) Nach Artikel 78 Absatz 4 BV hat der Bund für den Schutz der Tier- und Pflanzenwelt sowie die Erhaltung ihrer Lebensräume eine umfassende Rechtsetzungskompetenz. Auf Stufe Gesetz hat er die Bezeichnung von Schutzgebieten von regionaler und lokaler Bedeutung an die Kantone delegiert.
Der Bund hat 2020 eine umfassende Analyse der in der Schweiz bekannten Vorkommen der National Prioritären Arten inklusive der europäisch besonders wertvollen Arten im Sinne der Berner Konvention (Smaragd-Arten) durchführen lassen. Somit ist grundsätzlich bekannt, wo ihre aktuellen und potenziellen Lebensräume liegen. Diese Daten sind den Kantonen für die Planung der Ökologischen Infrastruktur, welche die Schutzgebiete und deren Vernetzung umfasst, zur Verfügung gestellt worden, verbunden mit dem Auftrag, diese Lebensräume bei der Planungsarbeit zu prüfen und mitzuberücksichtigen. Mit diesem Vorgehen wird sichergestellt, dass die Kantone Gebiete bezeichnen können, welche den Smaragd-Anforderungen entsprechen. Die Festlegung der nötigen Massnahmen zum Schutz dieser Arten wird im Rahmen der Umsetzung dieser Gebiete sicherzustellen sein.
2.) Die Kantone haben sich im Rahmen der Programmvereinbarungen Naturschutz 2020-2024 zur Planung der Ökologischen Infrastruktur verpflichtet. Zur Unterstützung dieser Arbeiten hat der Bund eine Arbeitshilfe erarbeitet, welche die Grundlagen für die Identifizierung neuer Smaragd-Gebiete abbildet. Zudem stellt der Bund mit dem Controlling sicher, dass die Programmvereinbarungen umgesetzt werden oder dass bei Bedarf nachgebessert wird. Schliesslich wird er die Planungen der Kantone, inklusive der möglichen Smaragd-Gebiete, prüfen.
3.) Der Bund stellt den Kantonen die Daten sowie eine Arbeitshilfe zur Planung der Ökologischen Infrastruktur zur Verfügung. Darin enthalten ist auch die Identifizierung neuer Smaragd-Gebiete (vgl. Antworten auf die Fragen 1 und 2). Ausserdem wird der Bund die Gebiete, die von den Kantonen bezeichnet werden, einer zusätzlichen Analyse unterziehen. Diese wird zeigen bis zu welchem Grad die Anforderungen der Berner Konvention erfüllt werden. Die Resultate dieser Analyse werden 2025 vorliegen.
4.) In der Schweiz bestehen bisher 37 Smaragd-Gebiete, die von der Berner Konvention anerkannt sind. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass noch Handlungsbedarf besteht. In der Schweiz gibt es weitere Instrumente, die zur Erreichung der Ziele der Berner Konvention beitragen können: So werden die europäisch besonders wertvollen Lebensräume und Arten teilweise auch durch die Biotope von nationaler Bedeutung (Auen, Hoch- und Flachmoore, Trockenwiesen- und -weiden sowie die Amphibienlaichgebiete) nach Artikel 18a des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG, SR 451) geschützt. Eine im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) durchgeführte Analyse von 2019 hat gezeigt, dass mit den heute bestehenden Biotopobjekten rund 50 Prozent der europäisch besonders wertvollen Arten (Smaragd-Arten) im Sinne der Berner Konvention geschützt sind.
5.) Ein solches durch das BAFU organisierte Treffen kann voraussichtlich 2025 stattfinden, nachdem die Planungsgrundlagen der Ökologische Infrastruktur vorliegen und geprüft sind.
Antwort des Bundesrates.